Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Wertvolle Tipps für die Steuererklärung
Für viele Erwerbstätige ist die Steuererklärung eine lästige Aufgabe – doch es kann sich auch lohnen. Das Weseler Finanzamt hat nun einige Änderungen und Hinweise zusammengestellt. Freuen dürften sich unter anderem Ehrenamtler.
(rku) Die jährliche Steuererklärung ist für die meisten Menschen wohl eher eine lästige Angelegenheit. Mit der richtigen Vorgehensweise können Steuerpflichtige aber zumindest Nerven und vielleicht sogar Geld sparen.
Das Finanzamt in Wesel ist nun mit der Bearbeitung der Einkommenssteuererklärung für 2023 gestartet. Bis Ende Februar hatten Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen Zeit, die für die Steuerberechnung benötigten Angaben elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Dazu zählen etwa Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen. Claudia Buschmann, Leiterin des Finanzamtes Wesel, gibt Tipps, um die Abgabe der Steuererklärung zu erleichtern.
„Wir empfehlen, die Steuererklärung digital abzugeben. Mit unserem digitalen Programm Elster kann man zu jeder Zeit und von überall seine Angaben in die Steuererklärungen eintragen. Und durch Hinweise bei der Eingabe seiner Angaben und die bewährte ‚Prüfberechnung‘ ist eine zuverlässige technische Rückmeldung gewährleistet“, so Buschmann. Die Software sei zudem kostenlos. Das Programm prüfe vor dem Absenden der Erklärung, ob alle Pflichtfelder ausgefüllt wurden und ob die Eingaben plausibel sind. Das vermeide
Nachfragen und könne somit die Bearbeitung beschleunigen.
Sinnvoll sei es auch, die Funktion „Vorausgefüllte Steuererklärung“zu verwenden. Elster überträgt dann unter anderem die vom Arbeitgeber übermittelten Lohnsteuerbescheinigungen, die Daten der Krankenkasse oder von der Rentenversicherung automatisch in Ihre Erklärung. „So gibt es keine Übertragungsfehler“, betont Buschmann. Auch Belege könnten digital eingereicht werden – aber erst nach Aufforderung des Finanzamtes. „Reichen Sie bitte grundsätzlich Kopien und keine Originalunterlagen ein“, erklärt die Behördenchefin.
Sollte sich die Anschrift oder die Bankverbindung geändert haben, muss man das zeitnah dem Finanzamt mitteilten. Wer seine Steuererklärung
lieber auf Papier einreicht, der sollte dafür ausschließlich die amtlichen Vordrucke nutzen und sie gut leserlich ausfüllen.
Neben den praktischen Tipps hat das Finanzamt auch eine Übersicht mit den steuerlichen Anpassungen und Änderungen veröffentlicht. Die wichtigsten Informationen für die Einkommenssteuerklärung 2023 im Überblick:
Der Grundfreibetrag steigt um 561 Euro auf 10.908 Euro pro Person. Bis zu diesem Betrag bleibt das Einkommen steuerfrei.
Der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungsoder Ausbildungsbedarf eines Kindes steigt in diesem Jahr auf insgesamt 4476 Euro für jeden Elternteil, also auf 8952 Euro bei einer Zusammenveranlagung. Wichtig: Um diese steuerlichen Begünstigungen zu erhalten, ist die persönliche Identifikationsnummer des Kindes erstmalig zwingend auf der Anlage Kind anzugeben, so das Finanzamt.
Alleinerziehenden wird außerhalb des Familienleistungsausgleichs (also zusätzlich zum Kindergeld und Kinderfreibetrag) ein Entlastungsbetrag gewährt. Er dient dazu, den höheren Aufwand für die eigene Lebens- und Haushaltsführung von Alleinerziehenden
abzugelten. Der „Entlastungsbetrag für Alleinerziehende“wird um 252 Euro auf 4260 Euro pro Jahr erhöht. Die Erhöhung gilt für das erste Kind. Für jedes weitere zum Haushalt gehörende Kind steht Alleinerziehenden unverändert ein zusätzlicher Betrag von 240 Euro pro Jahr zu.
Auch der Ausbildungsfreibetrag wird künftig von 924 Euro auf 1200 Euro pro Jahr angehoben. Dieser kann geltend gemacht werden, wenn der Nachwuchs zwischen 18 und 25 Jahren alt ist, sich noch in der Schul- oder Berufsausbildung befindet und nicht mehr zu Hause wohnt.
Beispielsweise Einnahmen aus einer Arbeit als Übungsleiter in einem gemeinnützigen Verein oder aus einer Vortragstätigkeit an Volkshochschulen verdient, sind bis zu einem Betrag von 3000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei. Für Einnahmen aus einer anderen ehrenamtlichen Tätigkeit (etwa als Bürokraft oder Platzwart in einem gemeinnützigen Verein), die als Vergütung oder pauschale Erstattung für entstandene Aufwendungen gezahlt werden, fallen bis zur Höhe von 840 Euro keine Steuern oder Sozialabgaben an. Bei Fragen steht das Finanzamt als Ansprechpartner zur Seite (siehe Infobox). Sparer-pauschbetrag erhöht Mit dem Sparer-pauschbetrag werden Werbungskosten, das heißt Ausgaben im Zusammenhang mit Erträgen aus Kapitalvermögen, wie beispielsweise Zinsen oder Dividenden, pauschal abgegolten. Der Sparer-pauschbetrag beträgt nun 1000 Euro. Bei zusammenveranlagten Ehegatten oder Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern sind es 2000 Euro.
Seit dem vergangenen Jahr können Bürger für bis zu 210 statt bisher 120 Tage eine Tagespauschale (bisher Homeoffice-pauschale) geltend machen. Für jeden Kalendertag, an dem die betriebliche oder berufliche Tätigkeit überwiegend in der häuslichen Wohnung ausgeübt und die erste Tätigkeitsstätte nicht aufgesucht wurde, kann ein pauschaler Betrag von sechs Euro als Werbungskosten angesetzt werden. Der Jahreshöchstbetrag liegt bei 1260 Euro.
Bürger können zudem ihre Beiträge zur Altersvorsorge vollständig – unter Berücksichtigung des Höchstbetrages – als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.
Das gilt für Beitragszahlungen zu den gesetzlichen Rentenversicherungen, der landwirtschaftlichen Alterskasse, den berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen, und zu zertifizierten Basisrentenverträgen.