Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Stadt will die kommunalen Steuern nicht erhöhen
(hsd) In Dinslaken gibt es aktuell keine Pläne, die kommunalen Steuern, also die Grund- und die Gewerbesteuer, zu erhöhen. Die Hebesätze liegen schon seit Jahren bei 280 Prozent bei der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, bei 648 Prozent bei der Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt 460 Prozent, hier liegt die letzte Erhöhung zehn Jahre zurück. Mit dem Verwaltungsvorschlag, die Hebesätze auf dem gegenwärtigen Stand zu belassen, wird sich der Stadtrat in seiner Sitzung am Dienstag, 19. März, befassen.
Die Steuersätze sind in der Haushaltssatzung verankert und müssen vom Rat beschlossen werden. Da die Stadt in diesem Jahr wegen ihrer miserablen Finanzsituation ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen muss, wird sich die Genehmigung des kommunalen Etats hinauszögern und damit auch die öffentliche Bekanntgabe der Steuersätze. „Um dennoch eine Rechtsgrundlage für die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer zu erhalten, wird der Erlass einer gesonderten Hebesatzsatzung erforderlich“, wie die Verwaltung in ihrer Vorlage für den Rat informiert.
Ob es allerdings dauerhaft bei den alten Hebesätzen bleibt, ist fraglich. Denn die Kommune kann von der Kommunalaufsicht „zur Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten und zur Ausschöpfung aller Ertragsmöglichkeiten“verpflichtet werden, „um den Haushalt in Planung und Rechnung zumindest auszugleichen“. Deshalb ist nach dem Grundsteuergesetz eine Änderung des Hebesatzes bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres rückwirkend zum 1. Januar grundsätzlich möglich. Dazu müsste dann allerdings eine Änderung der Steuerhebesätze vom Rat gesondert beschlossen werden.