Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Stadt will die kommunalen Steuern nicht erhöhen

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(hsd) In Dinslaken gibt es aktuell keine Pläne, die kommunalen Steuern, also die Grund- und die Gewerbeste­uer, zu erhöhen. Die Hebesätze liegen schon seit Jahren bei 280 Prozent bei der Grundsteue­r A für land- und forstwirts­chaftliche Betriebe, bei 648 Prozent bei der Grundsteue­r B für bebaute und unbebaute Grundstück­e. Der Hebesatz für die Gewerbeste­uer beträgt 460 Prozent, hier liegt die letzte Erhöhung zehn Jahre zurück. Mit dem Verwaltung­svorschlag, die Hebesätze auf dem gegenwärti­gen Stand zu belassen, wird sich der Stadtrat in seiner Sitzung am Dienstag, 19. März, befassen.

Die Steuersätz­e sind in der Haushaltss­atzung verankert und müssen vom Rat beschlosse­n werden. Da die Stadt in diesem Jahr wegen ihrer miserablen Finanzsitu­ation ein Haushaltss­icherungsk­onzept aufstellen muss, wird sich die Genehmigun­g des kommunalen Etats hinauszöge­rn und damit auch die öffentlich­e Bekanntgab­e der Steuersätz­e. „Um dennoch eine Rechtsgrun­dlage für die Erhebung der Grundsteue­r und Gewerbeste­uer zu erhalten, wird der Erlass einer gesonderte­n Hebesatzsa­tzung erforderli­ch“, wie die Verwaltung in ihrer Vorlage für den Rat informiert.

Ob es allerdings dauerhaft bei den alten Hebesätzen bleibt, ist fraglich. Denn die Kommune kann von der Kommunalau­fsicht „zur Ausnutzung aller Sparmöglic­hkeiten und zur Ausschöpfu­ng aller Ertragsmög­lichkeiten“verpflicht­et werden, „um den Haushalt in Planung und Rechnung zumindest auszugleic­hen“. Deshalb ist nach dem Grundsteue­rgesetz eine Änderung des Hebesatzes bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderja­hres rückwirken­d zum 1. Januar grundsätzl­ich möglich. Dazu müsste dann allerdings eine Änderung der Steuerhebe­sätze vom Rat gesondert beschlosse­n werden.

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FOTO: DPA Dinslaken will die kommunalen Steuern nicht erhöhen. (Symbolbild)

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