Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Cannabis: Gesetzgeber soll klarere Angaben machen
(nm) Einen Joint in der Öffentlichkeit genießen: Das ist seit dem 1. April offiziell erlaubt, nachdem der Bundesrat am 22. März den Weg für eine teilweise Legalisierung der Droge in Deutschland freigemacht hat. Durch das vom Bundestag beschlossene Gesetz ist allen ab 18 Jahren nun der Besitz und Anbau von Cannabis unter Vorgaben erlaubt.
Das bedeutet allerdings nicht, dass man künftig überall kiffen darf. „In Sichtweite“, wie es das Bundesgesundheitsministerium formuliert hat, also 100 Meter rund um Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Spielplätze und öffentlich zugängliche Sportstätten, darf die Droge nicht konsumiert werden. Auch in Fußgängerzonen sind Joints zwischen 7 und 20 Uhr verboten.
Beschwerden von Bürgern haben die Städte und auch die Gemeinde noch nicht erreicht. Auch bei den städtischen Kontrollen seien bisher „keine Auffälligkeiten an irgendwelchen Plätzen festgestellt“und keine Ordnungswidrigkeiten verhängt worden, erklärt Thorben Lucht, Sprecher der Stadt Voerde. Bei der Gemeinde Hünxe habe es bisher noch keine Kontrollen gegeben, sagt Klaus Stratenwerth, Vertreter des Bürgermeisters. Hierzu bedarf es noch Absprachen, „sicherlich auch interkommunal“, wie er erklärt. Was Stratenwerth, genauso wie auch die
Stadt Dinslaken, auf Nachfrage anmerkt: Es gebe immer noch keine genauen Angaben zu den Kontrollen von Seiten des Gesetzgebers.
„Es ist aufgrund der unklaren Vorgaben derzeit noch zu früh, um Verstöße zu thematisieren“, meint auch Verena Barton, Sprecherin der Stadt Dinslaken. Der Städte- und Gemeindebund, dem auch Dinslaken angehört, fordere von der Regierung nun „klare Anweisungen über die Anwendungen der Vorschriften, Zuständigkeiten und Befugnisse der Sicherheitsbehörden“, so die Stadtsprecherin.
Weiter: „Die Gewerkschaft der Polizei hält das Gesetz aktuell für schwer kontrollierbar, da der Umfang der Befugnisse noch nicht vollumfänglich geklärt ist.“Das spiegelt auch die Polizei im Kreis Wesel wieder. Auf Anfrage erklärt eine Sprecherin hierzu lediglich: „Wir können noch gar nichts sagen und müssen abwarten, was seitens des Innenministeriums nun kommuniziert wird.“
Tel.: E-mail: 0211 505-2880 redaktionssekretariat @rheinische-post.de
Leserservice
(Abonnement, Urlaubs- und Zustellservice) Tel.: 0211 505-1111
Online: www.rp-online.de/leserservice E-mail: Leserservice
@rheinische-post.de
Anzeigenservice
Tel.: 0211 505-2222
Online: anzeigen.rp-online.de
E-mail: mediaberatung
@rheinische-post.de