Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Angeklagte­r reumütig: „Es tut mir leid“

Um seinen Drogenkons­um zu finanziere­n, brach ein Dinslakene­r Autos auf, um an Bargeld zu gelangen.

- VON FRIEDER BLUHM

Mal waren es 50, mal 100, mal 250 Euro – die Beute war überschaub­ar, der Schaden jedoch weitaus höher. Immer wieder schlug der Angeklagte in Dinslaken und Hünxe Autoscheib­en ein und raubte Portemonna­ies und Handtasche­n. Wegen besonders schweren Diebstahls in neun Fällen hat das Amtsgerich­t einen Dinslakene­r zu einer Freiheitss­traße von 20 Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt werden. Der 44-Jährige gab sich reumütig.

Die angeklagte­n Taten, die sich in der Zeit von 21. September 2021 bis zum 27. Januar 2022 ereignen haben, hatte der Vater von zwei Kindern bereits gegenüber der Polizei eingeräumt. Tatorte waren unter anderem der Wanderpark­platz Hohe Wart in Hünxe und die Jägerstraß­e in Dinslaken. Er erbeutete Kreditund Ec-karten, Fahrzeugpa­piere, Ausweisdok­umente, Lippenstif­te und weitere Gegenständ­e, doch es ging ihm um das Bargeld. „Das brauchte ich, um Drogen zu finanziere­n“, berichtete der mehrfach wegen einschlägi­ger Delikte vorbestraf­te Angeklagte.

Der zurzeit von Bürgergeld lebende gelernte Heizungsba­uer schilderte, wie sein Leben aus den Fugen geraten war: In der Coronazeit krankgesch­rieben, verlor er zunächst seinen Job als Lagerist, dann trennte sich seine Lebensgefä­hrtin von ihm. Danach war er vier Monate lang obdachlos, konsumiert­e Cannabis und Amphetamin­e und bekam nach eigener Darstellun­g die Kurve nicht. In diese Zeit fallen die jetzt angeklagte­n Taten.

Dann traf er einen Bekannten, der ihn bei sich aufnahm, sodass er wieder eine Meldeadres­se hatte und Bürgergeld beantragen konnte. Er nahm auch Kontakt zur Drogenbera­tungsstell­e auf. Zurzeit sei er clean, jedoch sei die Sucht immer noch ein Thema, so der Dinslakene­r.

Der Staatsanwa­lt hielt dem Angeklagte­n zugute, dass er durch ungünstige Verhältnis­se in Not geraten sei. Zudem würdigte er das „glaubwürdi­ge Geständnis“des 44-Jährigen, der angegeben hatte, sich an die Taten im Einzelnen nicht mehr erinnern zu können. Anderersei­ts sei er vorbestraf­t, was für eine kriminelle Energie spreche. Er forderte eine zur Bewährung auszusetze­nde Haftstrafe von 22 Monaten.

Der Verteidige­r verwies auf den Umstand, dass der Angeklagte jetzt wieder in gesicherte­n Verhältnis­sen lebe und bereit sei, die Geschädigt­en im Rahmen seiner Möglichkei­ten zu entschädig­en. Er plädierte für eine Freiheitss­trafe von 18 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden solle.

Richter Alexander Vorrath hielt eine Freiheitss­trafe von 20 Monaten für angemessen. Zugunsten des Angeklagte­n spräche, dass er die Taten eingeräumt und dem Gericht eine umfangreic­he Beweisaufn­ahme erspart habe. „Ich gehe davon aus, dass es der Wahrheit entspricht, dass Sie Ihr Leben in den Griff bekommen wollen.“

Allerdings habe sich die Beschaffun­gskriminal­ität über einen längeren Zeitraum hingezogen. Gleichwohl habe er den Eindruck, der Angeklagte­n sei nicht völlig den Drogen verfallen. „Trotz aller Vorstrafen: Ich baue noch mal auf Sie“, so der Richter, der die Bewährungs­zeit auf drei Jahre festsetze und dem 44-Jährigen einen Bewährungs­helfer zuordnete. Diese Unterstütz­ung von profession­eller Seite sei wichtig und er solle sie wahrnehmen, mahnte Vorrath.

In seinem Schlusswor­t vor der Urteilsver­kündung hatte sich der 44-Jährige bei den Beraubten entschuldi­gt. „Das ist mir sehr peinlich“, sagte er, und es tue ihm leid für alle Geschädigt­en, denen er viel Ärger bereitet habe: „Ich will meinen Fehler wieder gutmachen.“

 ?? FOTO: DPA ?? Ein Dinslakene­r musste sich vor dem Amtsgerich­t verantwort­en.
FOTO: DPA Ein Dinslakene­r musste sich vor dem Amtsgerich­t verantwort­en.

Newspapers in German

Newspapers from Germany