Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Angeklagter reumütig: „Es tut mir leid“
Um seinen Drogenkonsum zu finanzieren, brach ein Dinslakener Autos auf, um an Bargeld zu gelangen.
Mal waren es 50, mal 100, mal 250 Euro – die Beute war überschaubar, der Schaden jedoch weitaus höher. Immer wieder schlug der Angeklagte in Dinslaken und Hünxe Autoscheiben ein und raubte Portemonnaies und Handtaschen. Wegen besonders schweren Diebstahls in neun Fällen hat das Amtsgericht einen Dinslakener zu einer Freiheitsstraße von 20 Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt werden. Der 44-Jährige gab sich reumütig.
Die angeklagten Taten, die sich in der Zeit von 21. September 2021 bis zum 27. Januar 2022 ereignen haben, hatte der Vater von zwei Kindern bereits gegenüber der Polizei eingeräumt. Tatorte waren unter anderem der Wanderparkplatz Hohe Wart in Hünxe und die Jägerstraße in Dinslaken. Er erbeutete Kreditund Ec-karten, Fahrzeugpapiere, Ausweisdokumente, Lippenstifte und weitere Gegenstände, doch es ging ihm um das Bargeld. „Das brauchte ich, um Drogen zu finanzieren“, berichtete der mehrfach wegen einschlägiger Delikte vorbestrafte Angeklagte.
Der zurzeit von Bürgergeld lebende gelernte Heizungsbauer schilderte, wie sein Leben aus den Fugen geraten war: In der Coronazeit krankgeschrieben, verlor er zunächst seinen Job als Lagerist, dann trennte sich seine Lebensgefährtin von ihm. Danach war er vier Monate lang obdachlos, konsumierte Cannabis und Amphetamine und bekam nach eigener Darstellung die Kurve nicht. In diese Zeit fallen die jetzt angeklagten Taten.
Dann traf er einen Bekannten, der ihn bei sich aufnahm, sodass er wieder eine Meldeadresse hatte und Bürgergeld beantragen konnte. Er nahm auch Kontakt zur Drogenberatungsstelle auf. Zurzeit sei er clean, jedoch sei die Sucht immer noch ein Thema, so der Dinslakener.
Der Staatsanwalt hielt dem Angeklagten zugute, dass er durch ungünstige Verhältnisse in Not geraten sei. Zudem würdigte er das „glaubwürdige Geständnis“des 44-Jährigen, der angegeben hatte, sich an die Taten im Einzelnen nicht mehr erinnern zu können. Andererseits sei er vorbestraft, was für eine kriminelle Energie spreche. Er forderte eine zur Bewährung auszusetzende Haftstrafe von 22 Monaten.
Der Verteidiger verwies auf den Umstand, dass der Angeklagte jetzt wieder in gesicherten Verhältnissen lebe und bereit sei, die Geschädigten im Rahmen seiner Möglichkeiten zu entschädigen. Er plädierte für eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden solle.
Richter Alexander Vorrath hielt eine Freiheitsstrafe von 20 Monaten für angemessen. Zugunsten des Angeklagten spräche, dass er die Taten eingeräumt und dem Gericht eine umfangreiche Beweisaufnahme erspart habe. „Ich gehe davon aus, dass es der Wahrheit entspricht, dass Sie Ihr Leben in den Griff bekommen wollen.“
Allerdings habe sich die Beschaffungskriminalität über einen längeren Zeitraum hingezogen. Gleichwohl habe er den Eindruck, der Angeklagten sei nicht völlig den Drogen verfallen. „Trotz aller Vorstrafen: Ich baue noch mal auf Sie“, so der Richter, der die Bewährungszeit auf drei Jahre festsetze und dem 44-Jährigen einen Bewährungshelfer zuordnete. Diese Unterstützung von professioneller Seite sei wichtig und er solle sie wahrnehmen, mahnte Vorrath.
In seinem Schlusswort vor der Urteilsverkündung hatte sich der 44-Jährige bei den Beraubten entschuldigt. „Das ist mir sehr peinlich“, sagte er, und es tue ihm leid für alle Geschädigten, denen er viel Ärger bereitet habe: „Ich will meinen Fehler wieder gutmachen.“