Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Was bei der Europawahl alles zu beachten ist
(RP) Am 9. Juni ist in diesem Jahr wieder die Europawahl. Im Kreis Wesel ist jeder wahlberechtigt, der mindestens 16 Jahre alt ist und die deutsche Staatsbürgerschaft hat. Außerdem können auch alle Eubürgerinnen und Eu-bürger ohne deutsche Staatsangehörigkeit an der Wahl hier teilnehmen. Für diese Gruppe gibt es aber einiges zu beachten, darauf weist Kreiswahlleiter Lars Rentmeister hin.
Jeder wahlberechtigte Unionsbürger kann das aktive Wahlrecht entweder in dem Staat wahrnehmen, in dem er wohnt – oder in seinem Herkunftsland. Das Wahlrecht darf jedoch nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden. Wer sich nicht daran hält, macht sich wegen Wahlfälschung strafbar.
Wer an der Wahl der deutschen Abgeordneten für das Europäische Parlament teilnehmen möchten, muss in das Wählerverzeichnis der Gemeindebehörde seines Wohnorts im Kreis Wesel eingetragen sein. Wer das bereits bei vorherigen Europawahlen gemacht hat (seit 1999), der muss nun nichts mehr machen. Alle anderen müssen bis zum 19. Mai einen entsprechenden Antrag stellen, das Schriftstück kann bei der Kreisverwaltung oder in den Rathäusern der Kommunen angefordert werden. Online sind die Formulare unter www.bundeswahlleiterin.de abrufbar.
Die Europawahl ist eine seit 1979 in der Europäischen Union alle fünf Jahre stattfindende Wahl, bei der Bürgerinnen und Bürger der Länder der Europäischen Union die Mitglieder des Europäischen Parlaments (MDEP) wählen.
2024 werden in Deutschland 96 Europaabgeordnete gewählt, genauso viele wie bei der Europawahl 2019.
Das Eu-wahlrecht sieht vor, dass in allen Mitgliedstaaten nach dem Verhältniswahlsystem gewählt wird. Das bedeutet: je mehr Stimmen eine Partei bekommt, desto mehr Europaabgeordnete schickt sie ins Europäische Parlament. In Deutschland werden die Europaabgeordneten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl auf der Basis von Listenwahlvorschlägen gewählt. Listenwahlvorschläge können für einzelne Länder oder es kann eine gemeinsame Liste für alle Länder aufgestellt werden. In Deutschland werden geschlossene Listen genutzt, d. h. Wählerinnen und Wähler können die Reihenfolge der Kandidatinnen und Kandidaten auf der Liste nicht verändern.