Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Ein Sieg des Rechtsstaats
Die Sprache des Urteils der Richter in Münster ist einfach und klar. Es gibt ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte, dass die AFD Bestrebungen verfolgt, die gegen die freiheitliche Grundordnung der Bundesrepublik gerichtet sind. Damit sind alle Voraussetzungen gegeben, die Partei als Verdachtsfall einzustufen. Der Inlandsgeheimdienst, also der Bundesverfassungsschutz, darf sie überwachen, V-leute einschleusen, in besonders gravierenden Fällen auch Telefone abhören oder in die elektronische Kommunikation eindringen.
Es reicht also nicht, ein von extremistischen Tendenzen gereinigtes Parteiprogramm zu präsentieren. Von solchen Reinwaschungen hat sich das Oberverwaltungsgericht in Münster eben nicht beeindrucken lassen. Es hat Äußerungen maßgeblicher Afd-mitglieder ausgewertet und kommt zu dem Schluss, dass eine große Anzahl davon die Deutschen mit Migrationshintergrund diskriminiert, ihnen einen minderen rechtlichen Status zuspricht und damit gegen die Menschenwürde verstößt. Das gilt auch für Reden von Afd-politikern, in denen Ausländer oder Muslime allein aufgrund ihrer Herkunft und ihres Glaubens herabgewürdigt werden.
Damit stellt das Gericht in Münster eindrucksvoll heraus, was einen Rechtsstaat ausmacht: Niemand darf aufgrund von Merkmalen wie Migrationshintergrund oder Religion schlechter oder anders behandelt werden. Genau darauf laufen aber viele politische Aktivitäten der AFD hinaus. Das mag noch nicht ausreichen, sie als gesichert rechtsextrem zu bezeichnen oder sie gar zu verbieten. Hier gibt es zu Recht schärfere Kriterien. Aber die Tendenzen zur Missachtung der Menschenwürde bei Personen, die sich außerhalb des von der AFD so definierten ethnischen Volks der Deutschen befinden, sind so klar, dass der Verfassungsschutz einschreiten kann und muss.