Rheinische Post - Xanten and Moers
Giffey: „Kinder brauchen Rechte gegenüber dem Staat“
Vor der Debatte im Bundestag macht sich Familienministerin Franziska Giffey für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz stark.
Eigene Rechte für Kinder im Grundgesetz stehen am Donnerstag im Bundestag auf der Tagesordnung. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass diese in der Verfassung verankert werden sollen. Auch die Familienminister der Länder haben sich schon in einem eigenen Beschluss dazu bekannt. Bis Ende des Jahres soll ein Formulierungsvorschlag vorliegen.
„Kinder haben eigene Bedürfnisse und brauchen deshalb besondere Rechte gegenüber dem Staat“, sagte Familienministerin Franziska Giffey (SPD) unserer Redaktion und verweist auf die praktischen Auswirkungen, die eine solche Grundgesetzänderung aus ihrer Sicht nach sich ziehen würde. Kinderinteressen müssten dann bei allen staatlichen Entscheidungen, die Kinder betreffen, stärker beachtet werden. „Der Schutz, die Förderung und die Beteiligung von Kindern sollen zum Beispiel bei der Stadtplanung oder im Bildungs- und Gesundheitsbereich immer mitgedacht werden.“Dazu gehöre, dass sich Entscheidungsträger damit auseinandersetzten, wie der öffentliche Raum besser von Kindern genutzt werden könne. Zum Beispiel ob ein neues Bürogebäude oder doch ein Spielplatz gebaut werde oder wie die Verkehrssicherheit für Kinder durch Zebrastreifen, Ampeln und Tempolimits erhöht werden könne. Giffey betonte zudem: „Es bedeutet, dass Kinder und Jugendliche in den Kommunen ihre Ideen einbringen und äußern können, was sie umtreibt und wie sie ihre Zukunft mitgestalten wollen.“Zudem gehe es darum, dass Kinder, die Opfer von Missbrauch oder anderen Straftaten geworden seien, vor Gericht eigenständig und kindgerecht gehört würden und dass sie in gerichtlichen Verfahren, die sie beträfen, stärker berücksichtigt würden.
Es gibt nicht mehr viele Gegenstimmen gegen die zusätzliche Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz. Innenstaatssekretär Günter Krings wünscht sich allerdings eine andere Lösung, als der Koalitionsvertrag sie vorsieht. Der CDU-Politiker spricht sich auch für eine stärkere Berücksichtigung von Kinderinteressen aus – nicht aber über Kinderrechte. „Interessant kann aber die Einfügung eines Staatszieles der Kinderförderung im Zusammenhang mit dem Ziel der Generationengerechtigkeit sein“, betont Krings. Ein solches Staatsziel könne Politik und Verwaltung darauf verpflichteten, die Interessen der schon geborenen, aber auch der noch nicht geborenen Kinder stärker bei staatlichen Entscheidungen zu berücksichtigen.
Die Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung hätte aus Krings’ Sicht keine große praktische Wirkung. „Da wo Kinder in der Praxis nicht ausreichend geschützt oder gefördert werden, liegt das mit Sicherheit nicht am Grundgesetz“, argumentiert er. Er verweist zudem darauf, dass eine Grundgesetzänderung auch ungewollte Wirkung haben kann. „Bei jeder Einfügung von zusätzlichen Aussagen über Kinder müssen wir darauf achten, dass wir die kluge Balance zwischen dem elterlichen Erziehungsauftrag und dem staatlichen Wächteramt nicht beschädigen.“Der Familienbund der Katholiken formuliert die Kritik noch deutlicher: „Wer Kinderrechte ins Grundgesetz aufnehmen will, der schwächt die Elternrechte.“