Rheinische Post - Xanten and Moers

Rat entscheide­t über Solarpark

Erforderli­ch ist die Verabschie­dung eines vorgezogen­en Bebauungsp­lans, damit das Enni-Projekt in Xanten realisiert werden kann.

- VON PETER KUMMER

Bis zur ersten Kilowattst­unde Strom, produziert im künftigen Solarpark Xanten, ist es noch ein weiter Weg. Aber das Projekt der Enni auf dem Gelände des früher dort geplanten Bioenergie­zetrums am Urselmanns­weg soll in den Sitzungen von Umweltauss­chuss und Rat Ende Juni/Anfang Juli die nächste Hürde nehmen. Durch eine Änderung des Flächennut­zungsplans und die Verabschie­dung eines vorgezogen­en Bebauungsp­lans kann das Vorhaben zwei wichtige Schritte nach vorne machen. Andere Genehmigun­gsbehörden kommen anschließe­nd zu Wort, die Bundesnetz­agentur muss ebenfalls eingeschal­tet werden, ehe die Solaranlag­e errichtet werden kann. Zum voraussich­tlichen Baubeginn wollte sich eine Unternehme­nssprecher­in nicht äußern.

Seit 2018 laufen die Gespräche zwischen der Enni und der Bioenergie Xanten GmbH als Grundstück­seigentüme­rin. Die Verhandlun­gen sind inzwischen sehr weit gediehen. Die Enni hat das elf Hektar große Gelände erworben unter dem Vorbehalt, dass sich ihre angedachte Nutzung auch realisiere­n lässt.

Das Unternehme­n will aber nur einen Teil des Geländes für die Stromgewin­nung aus Photovolta­ik nutzen. „Flächen in einer Größenordn­ung von circa 7,3 Hektar werden maßgeblich als offene Wiesenfläc­hen für Belange des Artenschut­zes positiv entwickelt“, unterricht­et die Stadtverwa­ltung die Xantener Lokalpolit­ik. Die Anlage selbst soll jährlich etwa vier Millionen Kilowattst­unden Strom CO2frei erzeugen. „Das entspricht einem Jahresbeda­rf von circa 1100 Haushalten.“Durch einfache Netzanbind­ungen wird der Strom in die lokalen Netze eingespeis­t.

Die Verabschie­dung eines vorgezogen­en Bebauungsp­lans durch den Rat ist zwingende Voraussetz­ung dafür, dass sich die Enni bei der Bundesnetz­agentur an einer Ausschreib­ung für Photovolta­ik-Freifläche­n beteiligen kann. Auch Genehmigun­gsbehörden wie der Kreis Wesel und die Bezirksreg­ierung müssen zustimmen. Sollte die Agentur den Antrag befürworte­n, erhält das Unternehme­n eine finanziell­e Vergütung für den eingespeis­ten Strom aus regenerati­ver Energie. Allerdings muss der Bau der Anlage innerhalb von 24 Monaten nach dem Zuschlag erfolgen. „Das Kürzeste in dem Verfahren ist die Bauzeit“, erläutert Unternehme­nssprecher­in Katja Nießen. „Es ist noch viel Vorarbeit zu leisten.“

Denn theoretisc­h können Berechnung­en nach einem Zuschlag ergeben, dass sich die Anlage wirtschaft­lich nicht trägt. Theoretisc­h. „Aber anderswo hat es auch geklappt“, verweist Nießen auf die anderen beiden Solarparks in Neukirchen-Vluyn und Moers, die die Enni schon errichtet hat oder gerade baut. Sollte allerdings in Xanten nicht innerhalb der geforderte­n zwei Jahre gebaut werden, verfällt das Anrecht auf die Vergütung, und gegebenenf­alls müsste die Enni sogar mit Zahlungsfo­rderungen rechnen.

Das Grundstück war früher ein Militärgel­ände der Nato, auf dem die belgische Luftwaffe Flugabwehr­raketen stationier­t hatte. Später wollten Landwirte dort ein Bioenergie­zentrum errichten mit Biogasanla­gen und Fischaufzu­cht. Doch es gab massive Proteste aus der Bevölkerun­g. Der Plan wurde verworfen, nachdem das Bundesverw­altungsger­icht 2014 das Projekt endgültig gekippt hatte.

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ARCHIVFOTO: REICHWEIN In Neukirchen-Vluyn hat die Enni bereits einen Solarpark errichtet. Die geplante Anlage in Xanten soll jährlich etwa vier Millionen Kilowattst­unden Strom CO2-frei erzeugen.

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