Rheinische Post - Xanten and Moers
32 Beratungen nach Beschwerden
Die Heimaufsicht des Kreises hat ihren Tätigkeitsbericht für 2017 und 2018 vorgestellt.
(juha) Die Heimaufsicht des Kreises Wesel hat am Montag ihren aktuellen Tätigkeitsbericht für die Jahre 2017 und 2018 vorgestellt. Kernaufgabe der Heimaufsicht ist es, die Würde, Rechte, Bedürfnisse und Interessen der Menschen, die in Einrichtungen leben, zu wahren und vor Beeinträchtigungen zu schützen. Auch die positive Gestaltung der Rahmenbedingungen für Betreuungs- und Pflegekräfte und die Einhaltung der Pflichten der Einrichtungen sind Bestandteil dieser Aufgaben.
So hat Anfang Juni beispielsweise ein Fall aus Moers für Schlagzeilen gesorgt. In einer Senioren-Wohngemeinschaft sollen demente Bewohner zeitweise in Zimmer eingeschlossen worden sein. „Unsere Mitarbeiter haben drei Personen hinter verschlossenen Türen vorgefunden“, bestätigt Kreis-Sprecherin Greta Rohde. Mittlerweile ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen möglicher Freiheitsentziehung. Geklärt werden müsse auch, welchen Status die Wohngemeinschaft hat, sagt Rohde. Bei einem privaten, selbstverantworteten Wohnangebot habe der Kreis keine Möglichkeit, nach dem Rechten zu schauen.
In den vergangenen zwei Jahren haben die Mitarbeiter der Heimaufsicht 117 unangekündigte Regelprüfungen durchgeführt – in 48 Altenpflegeheimen, zehn Tagespflegeeinrichtungen, zehn Wohngemeinschaften und 49 Wohneinrichtungen für behinderte Menschen. Fachkräfte für die Bereiche Pflege, Hygiene und Medikamente begleiten die Heimaufsicht bei diesen Prüfungen.
Die bei den Regelprüfungen festgestellten Mängel seien überwiegend als geringfügig eingestuft und nach der Prüfung unmittelbar abgestellt worden, heißt es. Schwerpunkte der Prüfungen bilden neben der Qualität von Pflege und Betreuung vorrangig die Personalausstattung, der Umgang mit Arzneimitteln, die Hygiene und – die freiheitsentziehende Maßnahmen. Nach jeder Regelprüfung erstellt die Heimaufsicht einen Prüfbericht, der in den Einrichtungen eingesehen werden kann. Darüber hinaus fasst sie die Ergebnisse jeder Prüfung zusammen und veröffentlicht sie im Internet unter www.kreis-wesel.de (Stichwort: Ergebnisbericht).
Wenn Bewohner, Angehörige oder Mitarbeiter von Einrichtungen sich mit Beschwerden an die Heimaufsicht wenden, finden in der Regel unmittelbar Anlassprüfungen statt. Sind die Beschwerden begründet, berät die Heimaufsicht die Einrichtungen mündlich oder schriftlich. In den vergangenen zwei Jahren haben
32 Beratungen dieser Form stattgefunden, heißt es. In sieben Fällen wurde eine schriftliche Anordnung zur Mängelbeseitigung getroffen. Im oben beschriebenen Fall musste die Heimaufsicht Strafanzeige erstatten.
Im Prüfungszeitraum unterlagen insgesamt 172 Einrichtung im Kreis Wesel der Heimaufsicht. Kreisdirektor Ralf Berensmeier stellt fest: „Trotz der festgestellten Mängel wissen wir die älteren Menschen in den Einrichtungen auf Kreisgebiet insgesamt gut versorgt, betreut und gepflegt.“
Die Heimaufsicht des Kreises Wesel ist über die zentrale Rufnummer der Kreisverwaltung unter Telefon
0281 2070 erreichbar.