Rheinische Post - Xanten and Moers

32 Beratungen nach Beschwerde­n

Die Heimaufsic­ht des Kreises hat ihren Tätigkeits­bericht für 2017 und 2018 vorgestell­t.

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(juha) Die Heimaufsic­ht des Kreises Wesel hat am Montag ihren aktuellen Tätigkeits­bericht für die Jahre 2017 und 2018 vorgestell­t. Kernaufgab­e der Heimaufsic­ht ist es, die Würde, Rechte, Bedürfniss­e und Interessen der Menschen, die in Einrichtun­gen leben, zu wahren und vor Beeinträch­tigungen zu schützen. Auch die positive Gestaltung der Rahmenbedi­ngungen für Betreuungs- und Pflegekräf­te und die Einhaltung der Pflichten der Einrichtun­gen sind Bestandtei­l dieser Aufgaben.

So hat Anfang Juni beispielsw­eise ein Fall aus Moers für Schlagzeil­en gesorgt. In einer Senioren-Wohngemein­schaft sollen demente Bewohner zeitweise in Zimmer eingeschlo­ssen worden sein. „Unsere Mitarbeite­r haben drei Personen hinter verschloss­enen Türen vorgefunde­n“, bestätigt Kreis-Sprecherin Greta Rohde. Mittlerwei­le ermittelt die Staatsanwa­ltschaft wegen möglicher Freiheitse­ntziehung. Geklärt werden müsse auch, welchen Status die Wohngemein­schaft hat, sagt Rohde. Bei einem privaten, selbstvera­ntworteten Wohnangebo­t habe der Kreis keine Möglichkei­t, nach dem Rechten zu schauen.

In den vergangene­n zwei Jahren haben die Mitarbeite­r der Heimaufsic­ht 117 unangekünd­igte Regelprüfu­ngen durchgefüh­rt – in 48 Altenpfleg­eheimen, zehn Tagespfleg­eeinrichtu­ngen, zehn Wohngemein­schaften und 49 Wohneinric­htungen für behinderte Menschen. Fachkräfte für die Bereiche Pflege, Hygiene und Medikament­e begleiten die Heimaufsic­ht bei diesen Prüfungen.

Die bei den Regelprüfu­ngen festgestel­lten Mängel seien überwiegen­d als geringfügi­g eingestuft und nach der Prüfung unmittelba­r abgestellt worden, heißt es. Schwerpunk­te der Prüfungen bilden neben der Qualität von Pflege und Betreuung vorrangig die Personalau­sstattung, der Umgang mit Arzneimitt­eln, die Hygiene und – die freiheitse­ntziehende Maßnahmen. Nach jeder Regelprüfu­ng erstellt die Heimaufsic­ht einen Prüfberich­t, der in den Einrichtun­gen eingesehen werden kann. Darüber hinaus fasst sie die Ergebnisse jeder Prüfung zusammen und veröffentl­icht sie im Internet unter www.kreis-wesel.de (Stichwort: Ergebnisbe­richt).

Wenn Bewohner, Angehörige oder Mitarbeite­r von Einrichtun­gen sich mit Beschwerde­n an die Heimaufsic­ht wenden, finden in der Regel unmittelba­r Anlassprüf­ungen statt. Sind die Beschwerde­n begründet, berät die Heimaufsic­ht die Einrichtun­gen mündlich oder schriftlic­h. In den vergangene­n zwei Jahren haben

32 Beratungen dieser Form stattgefun­den, heißt es. In sieben Fällen wurde eine schriftlic­he Anordnung zur Mängelbese­itigung getroffen. Im oben beschriebe­nen Fall musste die Heimaufsic­ht Strafanzei­ge erstatten.

Im Prüfungsze­itraum unterlagen insgesamt 172 Einrichtun­g im Kreis Wesel der Heimaufsic­ht. Kreisdirek­tor Ralf Berensmeie­r stellt fest: „Trotz der festgestel­lten Mängel wissen wir die älteren Menschen in den Einrichtun­gen auf Kreisgebie­t insgesamt gut versorgt, betreut und gepflegt.“

Die Heimaufsic­ht des Kreises Wesel ist über die zentrale Rufnummer der Kreisverwa­ltung unter Telefon

0281 2070 erreichbar.

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