Rheinische Post - Xanten and Moers
Bei Hitze haben Arbeitgeber Fürsorgepflichten
Die Baggerschaufel wühlt sich schon am frühen Morgen in den trockenen Boden, es riecht nach Erde und Staub auf einer Baustelle mitten in Frankfurt. Schon um acht Uhr sind es 25 Grad – und die Temperatur wird weiter klettern. Vorarbeiter Lars Windgassen trägt wie seine drei Kollegen eine Sonnenbrille und auf dem Kopf eine grüne Schirmmütze. „Wir versuchen uns im Schatten aufzuhalten, wo es geht. Wir machen regelmäßige Trinkpausen. Hitzefrei gibt es bei uns leider nicht“. Windgassen und seine Männer arbeiten für die Landschaftsbaufirma Hain. In diesem Hinterhof Frankfurts, umrahmt von mehrstöckigen Gebäuden, sollen sie die Hofanlage mit Feuerwehrzufahrt neu bauen. Die Arbeitszeit für diese Baustelle hat die Firma schon angepasst – Arbeitsbeginn eine halbe Stunde früher als sonst.
Arbeitgeber sind per Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet, für die Sicherheit an den Arbeitsplätzen zu sorgen – im Freien wie in Büroräumen. Die Arbeitsstättenverordnung legt fest, dass in Arbeitsräumen zumutbare Raumtemperaturen herrschen müssen. Eine festgelegte Höchsttemperatur gibt es nicht.
Das Arbeitsschutzgesetz sagt, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, Vorkehrungen zu treffen, die eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermeiden. „Arbeitgeber und Beschäftigte müssen im gegenseitigen Einvernehmen durch geeignete Maßnahmen die Situation meistern“, schreibt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Beispiele: Ventilatoren oder Klimaanlagen. Auch das Ausnutzen der kühleren Temperaturen nachts könne die Situation verbessern. Auf „Krawattenzwang“solle in Hitzeperioden verzichtet werden.
Einen Rechtsanspruch auf klimatisierte Räume oder „Hitzefrei“gibt es in der Arbeitswelt aber nicht. Arbeitgeber sollten in jedem Fall vorausschauend Hitzeperioden einkalkulieren und, wo möglich, die Arbeiten anders organisieren und einteilen. Das gilt vor allem im Handwerk, also in Werkstätten oder auf Baustellen. Auch das Anbringen von Sonnensegeln, Zeltdächern oder Sonnenschirmen gehört zu den möglichen Maßnahmen in Sachen Hitzeschutz. Zudem sind Arbeitgeber angehalten, für ausreichend Trinkwasser zu sorgen. Empfohlen wird, dass die Beschäftigten jederzeit im unmittelbaren Arbeitsbereich darauf zugreifen können.
Weil es in der Vergangenheit gerade auf Baustellen auch schon Todesfälle durch Hitzeschläge gegeben hat, sollten die Beschäftigten auf den Notfall vorbereitet sein. Dazu zählen im Zweifel, dass man Erste Hilfe leisten kann oder weiß, wie man die Rettung eines Kollegen in die Wege leitet.
Ein wesentliches Problem bei der Arbeit im Freien sind natürlich die UV-Strahlen, die Krebs verursachen können. Deswegen ist Kleidung wichtig – und natürlich ausreichend Sonnenschutzmittel.
Lars Windgassen und seine Kollegen auf der Baustelle in Frankfurt haben sich bereits Gedanken gemacht. Neben dem früheren Arbeitsbeginn planen sie etwa alle 15 Minuten kleine Trinkpausen ein: „Wasser, viel Wasser trinken, darauf achten wir. Wir kühlen auch mal die Handgelenke oder stellen unsere Füße in einen Eimer mit Wasser. Aber ganz schützen kann man sich auch nicht. Sehen Sie meine dunkle Haut? Ich bin eigentlich ein ganzes Stück heller.“