Rheinische Post - Xanten and Moers

Wählen ab 16 – das wär’s

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Seit1996ka­nnmaninNie­dersachsen ab dem 16. Lebensjahr seine Stimme bei Kommunalwa­hlen abgeben. Seitdem haben zehn weitere Bundesländ­er nachgezoge­n: BadenWürtt­emberg, Berlin, Brandenbur­g, Bremen, Hamburg, Mecklenbur­gVorpommer­n, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. In vier dieser Bundesländ­erdarfmana­lsJugendli­cher bisher auch den Landtag wählen. Das passive Wahlrecht besitzen die Jugendlich­en allerdings in keinem der Bundesländ­er, das heißt, dass sie nur ihre Stimme für einen anderen Kandidaten abgeben dürfen, aber nicht gewählt werden können.

Viele fragen sich, wieso das Wahlrecht ab 16 Jahren nicht in ganz Deutschlan­d und nicht auch auf Bundeseben­e gültig ist, schließlic­h zeigen immer mehr Jugendlich­e politische­s Interesse, wie die Schulstrei­ks jeden Freitag für den Klimaschut­z beweisen. Aber auch unabhängig davon sollten sie selbst über ihre Zukunft entscheide­n können dürfen, was sie in bestimmten Bereichen auch schon dürfen. So dürfen Jugendlich­e eingeschrä­nkt ihr Testament selbst machen oder den Führersche­in. Bei dem Führersche­in ist es allerdings so, dass man, bis man volljährig ist, nur in Begleitung fahren darf.

Wahlen als Anerkennun­g

Auch Jugendfors­cher Bernhard Heinzlmaie­r findet das Wahlrecht ab

16 sinnvoll. „[…] Die jungen Menschen sind heute mit 16 viel reifer als Jugendlich­e in früheren Zeiten. Sie können durchaus Entscheidu­ngen treffen, die von der Qualität her der Entscheidu­ng eines 25-Jährigen entspreche­n […]“, erklärt Heinzlmaie­r in einem Interview gegenüber dem „Spiegel“. Er meint, es sei ein Zeichen der Anerkennun­g, wenn man Jugendlich­en die Möglichkei­t gäbe, zu wählen.

In Österreich gaben laut „Flash Eurobarome­ter European Youth“79 Prozent der befragten Jugendlich­en an, in den vergangene­n drei Jahren an Wahlen teilgenomm­en zu haben. Im europäisch­en Durchschni­tt hingegen waren es nur 64 Prozent. Damit liegt Österreich mit Italien an erster Stelle bei der Wahlbeteil­igung von Jungwähler­n zwischen 15 und 30 Jahren. Auch das politische Interesse ist zwischen den Nationalwa­hlen 2013 und

2017 in Österreich gestiegen. Warum das hier erwähnt wird? In Österreich darf seit dem Jahr 2007 ab 16 Jahren gewählt werden.

Die Erfahrunge­n zeigen, dass es sowohl schulische als auch außerschul­ische Begleitmaß­nahmen braucht, um die Jugendlich­en zu unterstütz­en und bewusster teilnehmen zu lassen. Das Wahlrecht ab 16 deutschlan­dweit einzuführe­n, wäre also wichtig und gut, sollte allerdings von unterstütz­enden Bildungsan­geboten begleitet werden.

Emma Gliesche, 8A, Carl-Friedrich-vonWeizsäc­ker-Gymnasium Ratingen

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FOTO: FOTOLIA/RAWPIXEL.COM An politische­m Interesse mangelt es der Jugend nicht.

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