Rheinische Post - Xanten and Moers
Wählen ab 16 – das wär’s
Seit1996kannmaninNiedersachsen ab dem 16. Lebensjahr seine Stimme bei Kommunalwahlen abgeben. Seitdem haben zehn weitere Bundesländer nachgezogen: BadenWürttemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, MecklenburgVorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. In vier dieser BundesländerdarfmanalsJugendlicher bisher auch den Landtag wählen. Das passive Wahlrecht besitzen die Jugendlichen allerdings in keinem der Bundesländer, das heißt, dass sie nur ihre Stimme für einen anderen Kandidaten abgeben dürfen, aber nicht gewählt werden können.
Viele fragen sich, wieso das Wahlrecht ab 16 Jahren nicht in ganz Deutschland und nicht auch auf Bundesebene gültig ist, schließlich zeigen immer mehr Jugendliche politisches Interesse, wie die Schulstreiks jeden Freitag für den Klimaschutz beweisen. Aber auch unabhängig davon sollten sie selbst über ihre Zukunft entscheiden können dürfen, was sie in bestimmten Bereichen auch schon dürfen. So dürfen Jugendliche eingeschränkt ihr Testament selbst machen oder den Führerschein. Bei dem Führerschein ist es allerdings so, dass man, bis man volljährig ist, nur in Begleitung fahren darf.
Wahlen als Anerkennung
Auch Jugendforscher Bernhard Heinzlmaier findet das Wahlrecht ab
16 sinnvoll. „[…] Die jungen Menschen sind heute mit 16 viel reifer als Jugendliche in früheren Zeiten. Sie können durchaus Entscheidungen treffen, die von der Qualität her der Entscheidung eines 25-Jährigen entsprechen […]“, erklärt Heinzlmaier in einem Interview gegenüber dem „Spiegel“. Er meint, es sei ein Zeichen der Anerkennung, wenn man Jugendlichen die Möglichkeit gäbe, zu wählen.
In Österreich gaben laut „Flash Eurobarometer European Youth“79 Prozent der befragten Jugendlichen an, in den vergangenen drei Jahren an Wahlen teilgenommen zu haben. Im europäischen Durchschnitt hingegen waren es nur 64 Prozent. Damit liegt Österreich mit Italien an erster Stelle bei der Wahlbeteiligung von Jungwählern zwischen 15 und 30 Jahren. Auch das politische Interesse ist zwischen den Nationalwahlen 2013 und
2017 in Österreich gestiegen. Warum das hier erwähnt wird? In Österreich darf seit dem Jahr 2007 ab 16 Jahren gewählt werden.
Die Erfahrungen zeigen, dass es sowohl schulische als auch außerschulische Begleitmaßnahmen braucht, um die Jugendlichen zu unterstützen und bewusster teilnehmen zu lassen. Das Wahlrecht ab 16 deutschlandweit einzuführen, wäre also wichtig und gut, sollte allerdings von unterstützenden Bildungsangeboten begleitet werden.
Emma Gliesche, 8A, Carl-Friedrich-vonWeizsäcker-Gymnasium Ratingen