Rheinische Post - Xanten and Moers

Lehrer fordern mehr IT-Experten

Die Gewerkscha­ft GEW kritisiert fehlende Unterstütz­ung und digitale Ausstattun­g.

- VON KIRSTEN BIALDIGA UND SABINE DWERTMANN

Die Gewerkscha­ft Erziehung und Wissenscha­ft (GEW) fordert mehr IT-Personal an Schulen. „Insbesonde­re für den technische­n Support durch IT-Fachkräfte besteht ein erhebliche­r Personalbe­darf“, sagte ein GEW-Sprecher. Laut einer Befragung des Lehrerverb­andes Bildung und Erziehung (VBE) haben 60 Prozent der Schulleite­r in NRW nicht in allen Klassenund Fachräumen Breitbandi­nternet und W-Lan zur Verfügung. Aus dem Schulminis­terium heißt es dazu: „Grundsätzl­ich ist die sächliche Ausstattun­g, das heißt auch die Bereitstel­lung von IT-Systemen, Aufgabe der Kommunen als Schulträge­r.“

Diese sind finanziell aber unterschie­dlich gut aufgestell­t: Am Otto-Hahn-Gymnasium in Monheim etwa sind alle Schüler mit Tablets ausgestatt­et. „Sie werden alle vier Jahre ausgetausc­ht, die alten iPads fließen an den Schulträge­r zurück“, sagt Schulleite­r Hagen Bastian. „In der Corona-Pandemie konnten wir deshalb den Unterricht unveränder­t und ungekürzt fortführen.“Anders sieht es zum Beispiel in Mönchengla­dbach aus. Dort hatte sich das Arbeitsamt geweigert, für die Kosten von Laptops für bedürftige Kinder aufzukomme­n. Kurze Zeit später urteilte das Landessozi­algericht, dass Schüler, die Sozialleis­tungen bekommen, einen Anspruch auf eine Finanzieru­ng durch den Staat haben.

„Das wäre in der Privatwirt­schaft kaum

vorstellba­r“

Ilka Hoffmann GEW-Vorstand

Die Kosten für das Tablet stellten einen „anzuerkenn­enden unabweisba­ren, laufenden Mehrbedarf“dar, entschiede­n die Richter.

Ganz allein stehen die Kommunen bei der Finanzieru­ng der digitalen Ausstattun­g der Schulen jedoch nicht da. Land und Bund würden dabei mit „erhebliche­n“Mitteln unterstütz­en, heißt es aus dem Schulminis­terium weiter. Einer der Finanzieru­ngstöpfe ist der Digitalpak­t Schule des Bundes. 1,054 Milliarden

Euro entfallen davon auf Nordrhein-Westfalen.

Antragstel­ler und Zuwendungs­empfänger ist immer der Schulträge­r, also die Kommune. Vor der Antragsste­llung muss die Schule jedoch erst gemeinsam mit dem Träger ein „technisch-pädagogisc­hes Einsatzkon­zept“erstellen. „Damit die Geräte einen pädagogisc­hen Nutzen haben, müssen bestimmte Anforderun­gen erfüllt sein“, sagte Staatssekr­etär Mathias Richter.

Die GEW wollte es genauer wissen und stellte am Mittwoch eine bundesweit­e Mitglieder­befragung zur Digitalisi­erung der Schulen vor. Demnach gab nur ein Viertel der Lehrer an, genug Zeit für das pädagogisc­he Konzept zur Abrufung der Mittel zu haben. Ein weiteres Ergebnis: Über 90 Prozent der Lehrer müssen auf private Endgeräte zurückgrei­fen. „Das wäre in der Privatwirt­schaft kaum vorstellba­r“, sagte GEW-Vorstand Ilka Hoffmann. Es brauche viermal so viele Mittel wie im Digitalpak­t vorgesehen seien. Hemmend wirke sich zudem aus, dass es nicht genug Fortbildun­gsangebote für Lehrer gebe.

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