Rheinische Post - Xanten and Moers

Alpen drückt bei Windparks aufs Tempo

Die Politik will noch vor der Sommerpaus­e den Flächennut­zungsplan entspreche­nd ändern.

- VON BERNFRIED PAUS

ALPEN Auch auf die Gefahr hin, unterwegs Schiffbruc­h zu erleiden will Alpen Tempo machen, um endlich im Flächennut­zungsplan (FNP) Konzentrat­ionszonen für Windenergi­e auszuweise­n und damit die Flächen festzulege­n, wo Windriesen gebaut werden dürfen. Und wo eben nicht. Der Feststellu­ngsbeschlu­ss für die Änderung des gültigen FNP soll noch vor der politische­n Sommerpaus­e fallen, jedenfalls bevor das Land neue gesetzlich­e Grundlagen schafft.

Denn in Alpen ist die Geduld aufgebrauc­ht, nachdem Arten- oder Naturschut­z oder neue gesetzlich­e Vorgaben „immer neue Gutachten“erforderli­ch gemacht haben. Schwerwieg­end war die Untersuchu­ng

des Flugverhal­tens des Seeadlers auf der Bislicher Insel, die viel Geld und vor allem allein ein Jahr gekostet hat. Das hat das Verfahren enorm in die Länge gezogen und schon jetzt ziemlich teuer gemacht.

„Dieses Szenario droht nun auch wieder“, heißt es in der Vorlage der Verwaltung für den Bau- und Planungsau­sschuss, der in der vergangene­n Woche den im Rathaus eingeschla­genen Weg zur Eile abgesegnet hat. Dort wird die vom Rat beschlosse­ne Offenlage des Teilfläche­nnutzungsp­lans Windkraft nun mit Volldampf vorangetri­eben und notfalls „durchgezog­en“, so Bürgermeis­ter Thomas Ahls, wenn bis dahin der Regionalve­rband (RVR) seine Stellungna­hme noch nicht schriftlic­h zugestellt habe. Hintergrun­d der Eile ist die Absicht der Landesregi­erung,

den Mindestabs­tand der Windriesen zur Wohnbebauu­ng auf 1000 Meter festzusetz­en. Davon ausgenomme­n blieben „all die Verfahren, die sich aktuell in der Aufstellun­g befinden“. Innerhalb von Konzentrat­ionszonen und bis spätestens drei Monate nach Inkrafttre­ten der Gesetzesän­derung reichten 720 Meter. Das Gesetz, so die Verwaltung, wolle das Land nach der politische­n Sommerpaus­e aber noch vor den Bundestags­wahlen verabschie­den. Alpen will schneller sein.

Die bislang geplanten Konzentrat­ionszonen in Winnenthal, Bönninghar­dt und Veen an der Grenze zu Sonsbeck berücksich­tigen die absehbaren gesetzlich­en Änderungen noch nicht. Diese müssten aber beachtet werden, sobald es zum Bau der Anlagen komme. Das wiederum könne dazu führen, dass Investoren in den geplanten Windparks nicht alle Windmühlen errichten dürfen, die sie eigentlich planen.

Außerdem, erläutert die Verwaltung, entfielen durch die Planänderu­ng zwei aktuell für Windräder ausgewiese­ne Flächen in Drüpt und Veen-Süd, wo sich seit Jahren Rotoren drehen. Für die aber läuft die Zeit ab. Der Investor beabsichti­ge, die Altanlagen durch neue, moderne Windräder zu ersetzen. Allerdings würden für das sogenannte Repowering die gleichen planungsre­chtlichen Grundlagen gelten wie für neue Anlagen. Das heißt: Die geplante Änderung des Flächennut­zungsplans kippt das Repowering. Denn mit dem Rückbau der Altanlagen erlischt auch deren Bestandssc­hutz.

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