Rheinische Post - Xanten and Moers
Alpen drückt bei Windparks aufs Tempo
Die Politik will noch vor der Sommerpause den Flächennutzungsplan entsprechend ändern.
ALPEN Auch auf die Gefahr hin, unterwegs Schiffbruch zu erleiden will Alpen Tempo machen, um endlich im Flächennutzungsplan (FNP) Konzentrationszonen für Windenergie auszuweisen und damit die Flächen festzulegen, wo Windriesen gebaut werden dürfen. Und wo eben nicht. Der Feststellungsbeschluss für die Änderung des gültigen FNP soll noch vor der politischen Sommerpause fallen, jedenfalls bevor das Land neue gesetzliche Grundlagen schafft.
Denn in Alpen ist die Geduld aufgebraucht, nachdem Arten- oder Naturschutz oder neue gesetzliche Vorgaben „immer neue Gutachten“erforderlich gemacht haben. Schwerwiegend war die Untersuchung
des Flugverhaltens des Seeadlers auf der Bislicher Insel, die viel Geld und vor allem allein ein Jahr gekostet hat. Das hat das Verfahren enorm in die Länge gezogen und schon jetzt ziemlich teuer gemacht.
„Dieses Szenario droht nun auch wieder“, heißt es in der Vorlage der Verwaltung für den Bau- und Planungsausschuss, der in der vergangenen Woche den im Rathaus eingeschlagenen Weg zur Eile abgesegnet hat. Dort wird die vom Rat beschlossene Offenlage des Teilflächennutzungsplans Windkraft nun mit Volldampf vorangetrieben und notfalls „durchgezogen“, so Bürgermeister Thomas Ahls, wenn bis dahin der Regionalverband (RVR) seine Stellungnahme noch nicht schriftlich zugestellt habe. Hintergrund der Eile ist die Absicht der Landesregierung,
den Mindestabstand der Windriesen zur Wohnbebauung auf 1000 Meter festzusetzen. Davon ausgenommen blieben „all die Verfahren, die sich aktuell in der Aufstellung befinden“. Innerhalb von Konzentrationszonen und bis spätestens drei Monate nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung reichten 720 Meter. Das Gesetz, so die Verwaltung, wolle das Land nach der politischen Sommerpause aber noch vor den Bundestagswahlen verabschieden. Alpen will schneller sein.
Die bislang geplanten Konzentrationszonen in Winnenthal, Bönninghardt und Veen an der Grenze zu Sonsbeck berücksichtigen die absehbaren gesetzlichen Änderungen noch nicht. Diese müssten aber beachtet werden, sobald es zum Bau der Anlagen komme. Das wiederum könne dazu führen, dass Investoren in den geplanten Windparks nicht alle Windmühlen errichten dürfen, die sie eigentlich planen.
Außerdem, erläutert die Verwaltung, entfielen durch die Planänderung zwei aktuell für Windräder ausgewiesene Flächen in Drüpt und Veen-Süd, wo sich seit Jahren Rotoren drehen. Für die aber läuft die Zeit ab. Der Investor beabsichtige, die Altanlagen durch neue, moderne Windräder zu ersetzen. Allerdings würden für das sogenannte Repowering die gleichen planungsrechtlichen Grundlagen gelten wie für neue Anlagen. Das heißt: Die geplante Änderung des Flächennutzungsplans kippt das Repowering. Denn mit dem Rückbau der Altanlagen erlischt auch deren Bestandsschutz.