Rheinische Post - Xanten and Moers
Neukircher Feld bleibt weiter Thema
Nun bringen CDU, Die Grünen und NV Auf geht’s ein zweites Gutachten zum Neukircher Feld auf den Tisch. Demnach hat die Stadt keine Haftungsansprüche seitens der RAG zu befürchten.
NEUKIRCHEN-VLUYN Zu einer Videokonferenz hatten die Fraktionen CDU, Bündnis 90 /Die Grünen und NV Auf geht’s – vertreten durch Markus Nacke, Tom Wagener und Lisa Wannenmacher – am Donnerstagabend geladen, um die Ergebnisse eines von ihnen beauftragten Gutachtens zum Thema Neukircher Feld vorzustellten. Dem vorausgegangen war im Januar bereits ein erstes Gutachten, welches die Juristin der Stadt erstellt hatte. Darin hieß es, dass RAG Montan Immobilien Schadensersatz geltend machen könnte. Diese Aussage wurde von den drei Fraktionen angezweifelt, da es zwar einen notariellen Kaufvertrag zwischen der Stadt und RAG Montan gab, aber noch keinen Eintrag ins Grundbuch, der wiederum von einem Erschließungsvertrag abhängig ist. Beide Schritte waren nach Ansicht von CDU, Grüne und NV Auf geht’s hinfällig, da die entsprechende Bauleitplanung durch den Ratsbeschluss aufgehoben worden war.
Ein zweites Gutachten der Kanzlei Madert in Moers bestätigt dies nun. Rechtsanwalt Daniel Vogel erläuterte, dass ein vertragliches Rücktrittsrecht aus einem Wegfall der Geschäftsgrundlage strittig und wahrscheinlich eher nicht durchsetzbar sei. Allerdings sei der notarielle Kaufvertrag als solches strittig und müsste demnach rückabgewickelt werden. Grund hierfür sei ein Verstoß gegen das sogenannte Koppelungsverbot. Demnach sei eine Verknüpfung zwischen Bauleitplanung und einem Gewinnversprechen nicht zulässig, da dies zu einem „Ausverkauf von Hoheitsrechten“führen würde. Ein Schadensersatz der RAG ist laut Vogel ausgeschlossen beziehungsweise träte dieser nur äußerst unwahrscheinlich ein, denn die RAG trage ein Mitverschulen. Außerdem sei es rechtmäßig, dass die Fraktionen die Bauleitplanung
beendet hätten. Damit wurde die Stadt keinerlei Rechts- und Haftungsrisiko ausgesetzt. Die Beendigung erfolgte aus städteplanerischen Gründen.
Über das weitere Verfahren muss nun der Rat beschließen. Die Grünen hatten in Abstimmung mit CDU und NV Auf geht’s einen Antrag für eine kurzfristig einzuberufene Ratssitzung gestellt. Aufgrund der pandemischen Lage wurde dies von der Verwaltung kritisch gesehen. Auf den Vorschlag, die Befugnisse des Rates an den Haupt- und Finanzausschuss weiterzugeben, gab es Ablehnung von SPD und FDP. Auch eine Vorbesprechung in Form einer Online-Konferenz wurde laut Wagener insbesondere von von der SPD abgelehnt.
Nacke wies den Vorwurf zurück, man wolle der Stadt Schaden zufügen. Bezüglich günstigem Wohnraum ständen in Neukirchen-Vluyn weitere Flächen zur Verfügung. Auch im Haushaltssicherungskonzept der Stadt hätte der Erlös des Neukircher Feld nie eine Rolle gespielt. Er betonte, dass dennoch eine gemeinsame einvernehmliche Lösung mit der RAG anstrebe. „Wir wollen weiterhin in Gesprächen bleiben und bieten das auch an.“