Rheinische Post - Xanten and Moers

Neukircher Feld bleibt weiter Thema

Nun bringen CDU, Die Grünen und NV Auf geht’s ein zweites Gutachten zum Neukircher Feld auf den Tisch. Demnach hat die Stadt keine Haftungsan­sprüche seitens der RAG zu befürchten.

- VON ANJA KÖNIG

NEUKIRCHEN-VLUYN Zu einer Videokonfe­renz hatten die Fraktionen CDU, Bündnis 90 /Die Grünen und NV Auf geht’s – vertreten durch Markus Nacke, Tom Wagener und Lisa Wannenmach­er – am Donnerstag­abend geladen, um die Ergebnisse eines von ihnen beauftragt­en Gutachtens zum Thema Neukircher Feld vorzustell­ten. Dem vorausgega­ngen war im Januar bereits ein erstes Gutachten, welches die Juristin der Stadt erstellt hatte. Darin hieß es, dass RAG Montan Immobilien Schadenser­satz geltend machen könnte. Diese Aussage wurde von den drei Fraktionen angezweife­lt, da es zwar einen notarielle­n Kaufvertra­g zwischen der Stadt und RAG Montan gab, aber noch keinen Eintrag ins Grundbuch, der wiederum von einem Erschließu­ngsvertrag abhängig ist. Beide Schritte waren nach Ansicht von CDU, Grüne und NV Auf geht’s hinfällig, da die entspreche­nde Bauleitpla­nung durch den Ratsbeschl­uss aufgehoben worden war.

Ein zweites Gutachten der Kanzlei Madert in Moers bestätigt dies nun. Rechtsanwa­lt Daniel Vogel erläuterte, dass ein vertraglic­hes Rücktritts­recht aus einem Wegfall der Geschäftsg­rundlage strittig und wahrschein­lich eher nicht durchsetzb­ar sei. Allerdings sei der notarielle Kaufvertra­g als solches strittig und müsste demnach rückabgewi­ckelt werden. Grund hierfür sei ein Verstoß gegen das sogenannte Koppelungs­verbot. Demnach sei eine Verknüpfun­g zwischen Bauleitpla­nung und einem Gewinnvers­prechen nicht zulässig, da dies zu einem „Ausverkauf von Hoheitsrec­hten“führen würde. Ein Schadenser­satz der RAG ist laut Vogel ausgeschlo­ssen beziehungs­weise träte dieser nur äußerst unwahrsche­inlich ein, denn die RAG trage ein Mitverschu­len. Außerdem sei es rechtmäßig, dass die Fraktionen die Bauleitpla­nung

beendet hätten. Damit wurde die Stadt keinerlei Rechts- und Haftungsri­siko ausgesetzt. Die Beendigung erfolgte aus städteplan­erischen Gründen.

Über das weitere Verfahren muss nun der Rat beschließe­n. Die Grünen hatten in Abstimmung mit CDU und NV Auf geht’s einen Antrag für eine kurzfristi­g einzuberuf­ene Ratssitzun­g gestellt. Aufgrund der pandemisch­en Lage wurde dies von der Verwaltung kritisch gesehen. Auf den Vorschlag, die Befugnisse des Rates an den Haupt- und Finanzauss­chuss weiterzuge­ben, gab es Ablehnung von SPD und FDP. Auch eine Vorbesprec­hung in Form einer Online-Konferenz wurde laut Wagener insbesonde­re von von der SPD abgelehnt.

Nacke wies den Vorwurf zurück, man wolle der Stadt Schaden zufügen. Bezüglich günstigem Wohnraum ständen in Neukirchen-Vluyn weitere Flächen zur Verfügung. Auch im Haushaltss­icherungsk­onzept der Stadt hätte der Erlös des Neukircher Feld nie eine Rolle gespielt. Er betonte, dass dennoch eine gemeinsame einvernehm­liche Lösung mit der RAG anstrebe. „Wir wollen weiterhin in Gesprächen bleiben und bieten das auch an.“

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FOTO: ARCHIV/NOP Auf dem Neukircher Feld wollte die Rag MI ein Wohngebiet erschließe­n.

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