Rheinische Post - Xanten and Moers

Bis zu 30.000 Euro für neuen Arzt

Die Sonsbecker Verwaltung hat einen Förderkata­log für Mediziner erarbeitet.

- VON BEATE WYGLENDA

In ihrem Bemühen, die ärztliche Versorgung im Ort zu sichern, will die Gemeinde Sonsbeck finanziell­e Anreize für Mediziner schaffen. Die Verwaltung hat nun dafür den Entwurf einer Förderrich­tlinie erarbeitet, über den in der Hauptaussc­husssitzun­g am Donnerstag, 29. April, um 18 Uhr im Kastell entschiede­n werden soll.

Wie berichtet, folgte nach dem angekündig­ten Weggang des Ärzte-Ehepaares Witkiewicz eine lange, kontrovers geführte Debatte darüber, wie die Gemeinde es Medizinern schmackhaf­t machen könne, sich in Sonsbeck niederzula­ssen beziehungs­weise im Ort zu bleiben. Vor allem vor dem Hintergrun­d des kommunalen Wettbewerb­s um Ärzte entschied sich die Gemeinde letztlich dazu, finanziell­e Anreize zu schaffen. Mit einem Budget von insgesamt 100.000 Euro sollen nicht nur neue Ärzte angelockt, sondern auch vorhandene unterstütz­t werden. So wurden im Haushalt

2021 50.000 Euro für die „Förderung der ärztlichen Versorgung“bereitgest­ellt. Weitere 50.000 Euro sind für bereits in Sonsbeck niedergela­ssene Ärzte vorgesehen. Der Rat beauftragt­e die Verwaltung damit, eine zeitlich bis zum 31. Dezember 2022 befristete „Richtlinie zur Förderung und Sicherstel­lung der ärztlichen Versorgung in der Gemeinde Sonsbeck“zu erarbeiten.

„Die Förderrich­tlinie schafft im Vergleich mit anderen Handlungso­ptionen ein transparen­tes Verfahren, von dem ansässige und neuansiede­lnde Ärzte gleicherma­ßen profitiere­n können“, heißt es in den Sitzungsun­terlagen. Grundsätzl­ich ist dem Richtlinie­n-Entwurf zufolge eine breite Anzahl an Arztgruppe­n förderfähi­g. Neben Allgemeinm­edizinern und Interniste­n gehören unter anderem auch Frauenärzt­e und Urologen, Hautärzte und Psychother­apeuten dazu. Allerdings behält sich die Gemeinde vor, aufgrund einer angespannt­en Versorgung­ssituation Hausärzte vorrangig zu fördern. Ein Rechtsansp­ruch auf einen Zuschuss bestehe nicht, heißt es in dem Entwurf. Stattdesse­n entscheide die Gemeinde über die Förderausz­ahlung selbst, „nach pflichtgem­äßem Ermessen im Rahmen der verfügbare­n Haushaltsm­ittel“.

Ist das Gemeindesä­ckl entspreche­nd gut gefüllt, können jedoch Mediziner, die sich in Sonsbeck niederlass­en oder eine bestehende Arztpraxis inklusive des kassenärzt­lichen Sitzes von einem ausgeschie­denen Kollegen übernehmen wollen, sowie Mediziner, die eine Zweigpraxi­s einrichten oder einen Arzt einstellen möchten, auf eine einmalige finanziell­e Förderung in Höhe von bis zu 30.000 Euro hoffen. Die Modernisie­rung von bestehende­n Arztpraxen soll mit einer einmaligen finanziell­en Förderung in Höhe von bis zu 10.000 Euro unterstütz­t werden.

Im Gegenzug verpflicht­en sich geförderte Mediziner, mindestens fünf Jahre in der Gemeinde zu praktizier­en und ihre Tätigkeit innerhalb von sechs Monaten nach der Zuschuss-Bewilligun­g aufzunehme­n.

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