Rheinische Post - Xanten and Moers
Bis zu 30.000 Euro für neuen Arzt
Die Sonsbecker Verwaltung hat einen Förderkatalog für Mediziner erarbeitet.
In ihrem Bemühen, die ärztliche Versorgung im Ort zu sichern, will die Gemeinde Sonsbeck finanzielle Anreize für Mediziner schaffen. Die Verwaltung hat nun dafür den Entwurf einer Förderrichtlinie erarbeitet, über den in der Hauptausschusssitzung am Donnerstag, 29. April, um 18 Uhr im Kastell entschieden werden soll.
Wie berichtet, folgte nach dem angekündigten Weggang des Ärzte-Ehepaares Witkiewicz eine lange, kontrovers geführte Debatte darüber, wie die Gemeinde es Medizinern schmackhaft machen könne, sich in Sonsbeck niederzulassen beziehungsweise im Ort zu bleiben. Vor allem vor dem Hintergrund des kommunalen Wettbewerbs um Ärzte entschied sich die Gemeinde letztlich dazu, finanzielle Anreize zu schaffen. Mit einem Budget von insgesamt 100.000 Euro sollen nicht nur neue Ärzte angelockt, sondern auch vorhandene unterstützt werden. So wurden im Haushalt
2021 50.000 Euro für die „Förderung der ärztlichen Versorgung“bereitgestellt. Weitere 50.000 Euro sind für bereits in Sonsbeck niedergelassene Ärzte vorgesehen. Der Rat beauftragte die Verwaltung damit, eine zeitlich bis zum 31. Dezember 2022 befristete „Richtlinie zur Förderung und Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in der Gemeinde Sonsbeck“zu erarbeiten.
„Die Förderrichtlinie schafft im Vergleich mit anderen Handlungsoptionen ein transparentes Verfahren, von dem ansässige und neuansiedelnde Ärzte gleichermaßen profitieren können“, heißt es in den Sitzungsunterlagen. Grundsätzlich ist dem Richtlinien-Entwurf zufolge eine breite Anzahl an Arztgruppen förderfähig. Neben Allgemeinmedizinern und Internisten gehören unter anderem auch Frauenärzte und Urologen, Hautärzte und Psychotherapeuten dazu. Allerdings behält sich die Gemeinde vor, aufgrund einer angespannten Versorgungssituation Hausärzte vorrangig zu fördern. Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss bestehe nicht, heißt es in dem Entwurf. Stattdessen entscheide die Gemeinde über die Förderauszahlung selbst, „nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel“.
Ist das Gemeindesäckl entsprechend gut gefüllt, können jedoch Mediziner, die sich in Sonsbeck niederlassen oder eine bestehende Arztpraxis inklusive des kassenärztlichen Sitzes von einem ausgeschiedenen Kollegen übernehmen wollen, sowie Mediziner, die eine Zweigpraxis einrichten oder einen Arzt einstellen möchten, auf eine einmalige finanzielle Förderung in Höhe von bis zu 30.000 Euro hoffen. Die Modernisierung von bestehenden Arztpraxen soll mit einer einmaligen finanziellen Förderung in Höhe von bis zu 10.000 Euro unterstützt werden.
Im Gegenzug verpflichten sich geförderte Mediziner, mindestens fünf Jahre in der Gemeinde zu praktizieren und ihre Tätigkeit innerhalb von sechs Monaten nach der Zuschuss-Bewilligung aufzunehmen.