Rheinische Post - Xanten and Moers
Ausgangssperre – ab Mitternacht wurde es ruhiger
Die Kontrollen begannen schon eine Stunde vorher. Auch Innenminister Herbert Reul war in Duisburg dabei.
(mtm/crei) Mit gemeinsamen Kontrollen haben Polizei und Mitarbeiter des Ordnungsamts die Einhaltung der Corona-Regeln in Duisburg schon am Freitagabend und in der Nacht auf Samstag begleitet. So waren die Ordnungskräfte unter anderem auch an der L1, der früheren B 8, ab 23 Uhr präsent. Da die bundeseinheitliche Corona-Notbremse mit den Bestimmngen zur Ausgangsbeschränkung erst um Mitternacht in Kraft trat, überprüften die Einsatzkräfte zunächst die übrigen Regeln. So gilt in Duisburg auch eine Maskenpflicht bei Fahrgemeinschaften. In der Verfügung der Stadt heißt es dazu wörtlich: „Bei der gemeinsamen Nutzung von privaten Fahrzeugen durch Personen aus verschiedenen Hausständen besteht für alle Personen – mit Ausnahme für den Fahrzeugführer – die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.“
Ab Mitternacht galt dann auch die neue Ausgangsberschränkung. Wer dann noch unterwegs war, brauchte dafür schon einen triftigen Grund. Schon im Vorfeld hatte die Stadt angekündigt, dass das Ordnungsamt seine Dienstzeiten anpassen und die Ausgangsbeschränkungen gemeinsam mit der Polizei überwachen wird – insbesondere an Orten mit stark ausgeprägtem Infektionsgeschehen. Diese Orte, so zeigen es die von der Stadt regelmäßig veröffentlichen Infektionszahlen, liegen vor allem auch im Duisburger Norden – aber nicht nur, wie das Beispiel von Hüttenheim zuletzt gezeigt hat.
Auch NRW-Innenminister Herbert Reul war gemeinsam mit Duisburgs Polizeipräsidentin bei den Kontrollen präsent. Reuls Fazit: „Die Bürger respektieren die neuen Ausgangsbeschränkungen im Kampf gegen das Covid-19-Virus. Das ist richtig und wichtig. Nur so bekommen wir alle mehr Freiheiten zurück.“
Ab Samstag galten die Ausgangsbeschränkungen dann bereits ab 22 Uhr bis 5 Uhr morgens. Diese Regelung gilt zunächst weiter bis zum 30. Juni – es sei denn, die Inzidenz sinkt unter den Wert von 100. Dann könnte die Ausgangsbeschränkung auch schon vorher wieder aufgehoben werden.
Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkung werden grundsätzlich mit einem Bußgeld geahndet, laut Coronaschutzverordnung des Landes kann das bis zu 250 Euro kosten.