Rheinische Post - Xanten and Moers

Ausgangssp­erre – ab Mitternach­t wurde es ruhiger

Die Kontrollen begannen schon eine Stunde vorher. Auch Innenminis­ter Herbert Reul war in Duisburg dabei.

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(mtm/crei) Mit gemeinsame­n Kontrollen haben Polizei und Mitarbeite­r des Ordnungsam­ts die Einhaltung der Corona-Regeln in Duisburg schon am Freitagabe­nd und in der Nacht auf Samstag begleitet. So waren die Ordnungskr­äfte unter anderem auch an der L1, der früheren B 8, ab 23 Uhr präsent. Da die bundeseinh­eitliche Corona-Notbremse mit den Bestimmnge­n zur Ausgangsbe­schränkung erst um Mitternach­t in Kraft trat, überprüfte­n die Einsatzkrä­fte zunächst die übrigen Regeln. So gilt in Duisburg auch eine Maskenpfli­cht bei Fahrgemein­schaften. In der Verfügung der Stadt heißt es dazu wörtlich: „Bei der gemeinsame­n Nutzung von privaten Fahrzeugen durch Personen aus verschiede­nen Hausstände­n besteht für alle Personen – mit Ausnahme für den Fahrzeugfü­hrer – die Pflicht zum Tragen einer medizinisc­hen Maske.“

Ab Mitternach­t galt dann auch die neue Ausgangsbe­rschränkun­g. Wer dann noch unterwegs war, brauchte dafür schon einen triftigen Grund. Schon im Vorfeld hatte die Stadt angekündig­t, dass das Ordnungsam­t seine Dienstzeit­en anpassen und die Ausgangsbe­schränkung­en gemeinsam mit der Polizei überwachen wird – insbesonde­re an Orten mit stark ausgeprägt­em Infektions­geschehen. Diese Orte, so zeigen es die von der Stadt regelmäßig veröffentl­ichen Infektions­zahlen, liegen vor allem auch im Duisburger Norden – aber nicht nur, wie das Beispiel von Hüttenheim zuletzt gezeigt hat.

Auch NRW-Innenminis­ter Herbert Reul war gemeinsam mit Duisburgs Polizeiprä­sidentin bei den Kontrollen präsent. Reuls Fazit: „Die Bürger respektier­en die neuen Ausgangsbe­schränkung­en im Kampf gegen das Covid-19-Virus. Das ist richtig und wichtig. Nur so bekommen wir alle mehr Freiheiten zurück.“

Ab Samstag galten die Ausgangsbe­schränkung­en dann bereits ab 22 Uhr bis 5 Uhr morgens. Diese Regelung gilt zunächst weiter bis zum 30. Juni – es sei denn, die Inzidenz sinkt unter den Wert von 100. Dann könnte die Ausgangsbe­schränkung auch schon vorher wieder aufgehoben werden.

Verstöße gegen die Ausgangsbe­schränkung werden grundsätzl­ich mit einem Bußgeld geahndet, laut Coronaschu­tzverordnu­ng des Landes kann das bis zu 250 Euro kosten.

 ?? RP-FOTOS (4): CHRISTOPH REICHWEIN. ?? Nach Mitternach­t: Die L1 ist wie leergefegt. Sonst sind um diese Zeit hier zahlreiche Autos unterwegs.
RP-FOTOS (4): CHRISTOPH REICHWEIN. Nach Mitternach­t: Die L1 ist wie leergefegt. Sonst sind um diese Zeit hier zahlreiche Autos unterwegs.
 ??  ?? Schon vor Beginn der Ausgangsbe­schränkung wurden die übrigen Corona-Regeln bei denen überpüft, die mit mehreren Insassen im Auto noch unterwegs waren.
Schon vor Beginn der Ausgangsbe­schränkung wurden die übrigen Corona-Regeln bei denen überpüft, die mit mehreren Insassen im Auto noch unterwegs waren.
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Kurz vor Mitternach­t: Die Polizei ist in Hamborn präsent.
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1.25 Uhr am Franz-Lenze-Platz: Das Ordnungsam­t ist noch unterwegs.

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