Rheinische Post - Xanten and Moers

Kein Geld vom Staat wegen Luftversch­mutzung

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LUXEMBURG (dpa) Wer wegen verschmutz­ter Luft krank geworden ist, kann vom Staat keinen Schadeners­atz verlangen. Das hat der Europäisch­e Gerichtsho­f (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg (Rechtssach­e C-61/21) entschiede­n. Die europäisch­en Richtlinie­n zur Luftqualit­ät verleihen dem Einzelnen keine Rechte, die zu Schadeners­atz führen könnten, wie die Richter mitteilten. Bürgerinne­n und Bürger müssen jedoch erreichen können, dass nationale Behörden Maßnahmen für saubere Luft ergreifen.

Hintergrun­d ist die Klage eines Parisers. Er verlangt vom französisc­hen Staat 21 Millionen Euro Schadeners­atz, weil die zunehmende Luftversch­mutzung im Pariser Ballungsra­um seine Gesundheit geschädigt habe. Seiner Ansicht nach muss der Staat haften, weil er nicht dafür gesorgt habe, dass EU-weite Grenzwerte eingehalte­n werden. Die Generalanw­ältin am EuGH folgte in ihren Schlussant­rägen vor einigen Monaten dieser Ansicht. Sowohl

Frankreich als auch Deutschlan­d wurden in der Vergangenh­eit vom EuGH gerügt, weil die Grenzwerte für den Luftschads­toff Stickstoff­dioxid überschrit­ten wurden.

Der EuGH teilte die Ansicht seiner Gutachteri­n jedoch nicht und verneinte nun einen Anspruch auf Schadeners­atz. Die Luftqualit­ätsrichtli­nien verpflicht­eten zwar die EU-Staaten, für saubere Luft zu sorgen. Diese Verpflicht­ungen dienten jedoch dem allgemeine­n Ziel, die menschlich­e Gesundheit und die Umwelt insgesamt zu schützen. Einzelnen Bürgern würden dadurch keine Rechte zugewiesen. Daher müsse der Staat seine Bürger auch nicht entschädig­en. Die EU-Länder könnten aber unter Umständen nach nationalen Vorschrift­en haftbar sein. Das schloss der EuGH ausdrückli­ch nicht aus. Außerdem erinnerte er daran, dass Einzelpers­onen das Recht haben müssen, von den Behörden Maßnahmen zu erstreiten. Dazu zählt zum Beispiel ein Luftreinha­ltungsplan.

Die Richtlinie­n zur Luftqualit­ät verleihen dem Einzelnen keine Rechte

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