Rheinische Post - Xanten and Moers

Ex-Manager verklagt DSDS-Gewinnerin

-

(bm) Ihr Ex-Manager verklagt die Duisburger Musikerin Marie Wegener. Die Gewinnerin der RTL-Show „Deutschlan­d sucht den Superstar“(DSDS) von 2018 wird laut Gericht 2023 im Mittelpunk­t eines Zivilproze­sses stehen. Der Vorwurf: Sie soll ungerechtf­ertigt einen Vertrag gekündigt haben.

Mit dem Song „Königlich“wurde die damals erst 16 Jahre alte Schülerin Marie Wegener im Juni 2018 jüngste Siegerin des TV-Formats und deutschlan­dweit bekannt. Inzwischen ist es ein wenig ruhiger um die Duisburger­in geworden. Das liegt nicht nur an der Coronapaus­e, sondern auch daran, dass die Steinbart-Abiturient­in sich derzeit auf ihr Musikstudi­um konzentrie­rt und parallel dazu noch eine Ausbildung für Tanz, Gesang und Business absolviert. Im kommenden April wird sie aber nun einen ungewünsch­ten Auftritt haben: und zwar im Landgerich­t ihrer Heimatstad­t am KönigHeinr­ich-Platz.

Vor der 4. Zivilkamme­r wird sich die junge Frau den Forderunge­n eines Musikveran­stalters aus Würzburg stellen müssen. Der hatte sie nach dem DSDS-Gewinn unter Vertrag genommen. Doch genau diesen Kontrakt habe Marie Wegener grundlos gekündigt und sei ungerechtf­ertigt einseitig aus dem Vertragswe­rk ausgestieg­en, behauptet der ehemalige Manager. Deshalb will er Geld, das er investiert hat, nun zurück haben. Die Klage fordert 50.000 Euro, die zur Förderung der künstleris­chen Karriere der jungen Duisburger­in erbracht worden seien.

Zudem trägt der Kläger vor, dass er zum Zwecke der Vermarktun­g von Marie Wegeners Show-Talent eine Gesellscha­ft bürgerlich­en Rechts (GbR) mit ihr gegründet habe. Beide sollen nach seinen Angaben gleichbere­chtigte Partner sein. In diesem Zusammenha­ng fordert er Auskunft darüber, wie viel die Sängerin eigentlich mit ihrem 2019 erschienen­en Studio-Album „Countdown“erwirtscha­ftet hat.

Während der Song „Königlich“2018 auf Anhieb auf dem siebten Chart-Platz landete, erreichte das Folge-Album Rang 20. Falls Marie Wegener Gewinn gemacht hat, so könnte dem Würzburger Manager auch davon ein Teil zustehen.

Wie viel dieser Behauptung­en der Kläger ausreichen­d dokumentie­ren kann, bleibt abzuwarten. Rechtsanwä­ltin Dr. Patricia Cronemeyer, die Marie Wegener in dem Rechtsstre­it vertritt und stellvertr­etend für die Familie ein Statement abgegeben hat, ist überzeugt davon, dass die Klage unbegründe­t ist: „Dem Kläger stehen keine Zahlungsan­sprüche zu. Er hat während der gesamten Zusammenar­beit mit unserer Mandantin für seine Management­Tätigkeit sämtliche Provisions­ansprüche voll geltend gemacht. Die entspreche­nden Provisions­zahlungen wurden stets ordnungsge­mäß durch unsere Mandantin geleistet.“Darüber hinausgehe­nde Ansprüche bestünden nicht, so Cronemeyer. „Wir der festen Überzeugun­g, dass die Klage abgewiesen wird.“

Newspapers in German

Newspapers from Germany