Rheinische Post - Xanten and Moers
Ex-Manager verklagt DSDS-Gewinnerin
(bm) Ihr Ex-Manager verklagt die Duisburger Musikerin Marie Wegener. Die Gewinnerin der RTL-Show „Deutschland sucht den Superstar“(DSDS) von 2018 wird laut Gericht 2023 im Mittelpunkt eines Zivilprozesses stehen. Der Vorwurf: Sie soll ungerechtfertigt einen Vertrag gekündigt haben.
Mit dem Song „Königlich“wurde die damals erst 16 Jahre alte Schülerin Marie Wegener im Juni 2018 jüngste Siegerin des TV-Formats und deutschlandweit bekannt. Inzwischen ist es ein wenig ruhiger um die Duisburgerin geworden. Das liegt nicht nur an der Coronapause, sondern auch daran, dass die Steinbart-Abiturientin sich derzeit auf ihr Musikstudium konzentriert und parallel dazu noch eine Ausbildung für Tanz, Gesang und Business absolviert. Im kommenden April wird sie aber nun einen ungewünschten Auftritt haben: und zwar im Landgericht ihrer Heimatstadt am KönigHeinrich-Platz.
Vor der 4. Zivilkammer wird sich die junge Frau den Forderungen eines Musikveranstalters aus Würzburg stellen müssen. Der hatte sie nach dem DSDS-Gewinn unter Vertrag genommen. Doch genau diesen Kontrakt habe Marie Wegener grundlos gekündigt und sei ungerechtfertigt einseitig aus dem Vertragswerk ausgestiegen, behauptet der ehemalige Manager. Deshalb will er Geld, das er investiert hat, nun zurück haben. Die Klage fordert 50.000 Euro, die zur Förderung der künstlerischen Karriere der jungen Duisburgerin erbracht worden seien.
Zudem trägt der Kläger vor, dass er zum Zwecke der Vermarktung von Marie Wegeners Show-Talent eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) mit ihr gegründet habe. Beide sollen nach seinen Angaben gleichberechtigte Partner sein. In diesem Zusammenhang fordert er Auskunft darüber, wie viel die Sängerin eigentlich mit ihrem 2019 erschienenen Studio-Album „Countdown“erwirtschaftet hat.
Während der Song „Königlich“2018 auf Anhieb auf dem siebten Chart-Platz landete, erreichte das Folge-Album Rang 20. Falls Marie Wegener Gewinn gemacht hat, so könnte dem Würzburger Manager auch davon ein Teil zustehen.
Wie viel dieser Behauptungen der Kläger ausreichend dokumentieren kann, bleibt abzuwarten. Rechtsanwältin Dr. Patricia Cronemeyer, die Marie Wegener in dem Rechtsstreit vertritt und stellvertretend für die Familie ein Statement abgegeben hat, ist überzeugt davon, dass die Klage unbegründet ist: „Dem Kläger stehen keine Zahlungsansprüche zu. Er hat während der gesamten Zusammenarbeit mit unserer Mandantin für seine ManagementTätigkeit sämtliche Provisionsansprüche voll geltend gemacht. Die entsprechenden Provisionszahlungen wurden stets ordnungsgemäß durch unsere Mandantin geleistet.“Darüber hinausgehende Ansprüche bestünden nicht, so Cronemeyer. „Wir der festen Überzeugung, dass die Klage abgewiesen wird.“