Rheinische Post - Xanten and Moers
Grünes Licht für neue Wohnungen
Alle Fraktionen sprachen sich in der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung für das Vorhaben der katholischen Kirchengemeinde aus, am Hochend zwei Mehrfamilienhäuser und zwei Doppelhäuser zu errichten. Diskussion gab es um die Bauhöhe und um die Anzahl der Stellplätze.
RHEURDT Bei der Sitzung versäumte es keine Fraktion, das Bauvorhaben der katholischen Kirchengemeinde am südlichen Teil der Straße Hochend zu loben. Die Kirchengemeinde will zwei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 20 Wohnungen sowie zwei Doppelhäuser auf einer geerbten Fläche errichten lassen, die zwischen der Straße Hochend und dem Oberweg liegt. Geplant werden sollen sie von der kreiseigenen Wohnungsbaugesellschaft KKB (Siehe Info-Kasten). Alle Fraktionen stimmten dem Bauvorhaben zu, allerdings erst nachdem sie die Bauhöhe näher definiert hatten.
Die Bauhöhe hatte schon vor der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Digitalisierung und Klimaschutz für Diskussion gesorgt. Deshalb hatte sich Norbert Schauerte-Lüke vom Büro „Regio Gis + Planung“, von dem die Planung begleitet wird, gut auf die Frage der Bauhöhe vorbereitet. 12,0 Meter Bauhöhe hatte er in den Plänen für die beiden Mehrfamilienhäuser vorgeschlagen. Diese Häuser hätten ein Erdgeschoss mit jeweils vier Wohnungen, ein Obergeschoss mit jeweils vier Wohnungen und ein Pultgeschoss mit jeweils zwei Wohnungen, erläuterte er. Pro Geschoss rechne sein Büro mit etwas über drei Metern.
Wenn die Gesamthöhe mit 10,5 Metern festgelegt werde, wie von den Fraktionen gewünscht, sei nur ein Flachdach möglich, aber kein Schrägdach, da in der Gemeinde Rheurdt vorgeschrieben sei, auf Dächern von Neubauten Photovoltaikanlagen zu installieren. Ein Flachdach könne aber nicht im neuen Bebauungsplan Nummer 38 festgeschrieben werden, da sich eine solche Vorgabe nicht begründen lasse, weil in der Umgebung sowohl Schrägdächer als auch Flachdächer zu finden seien. Um ein Schrägdach möglich zu machen, habe er 12,0 Meter vorgeschlagen.
Die Fraktionen sprachen sich dafür aus, das Pultgeschoss an allen Stellen um mindestens einen Meter zurückspringen zu lassen, damit am südlichen Ortseingang von Rheurdt kein Gebäude mit einer neun Meter hohen Fassade zu sehen sei. Um ein teilweise viergeschossiges Gebäude zu verhindern, das bei 12,0 Meter Bauhöhe möglich gewesen wäre, zogen sich Fraktionsvorsitzenden zusammen mit Norbert Schauerte-Lüke in einer Sitzungspause zurück, um einen Passus zu formulieren, der die Wünsche beider Seiten berücksichtigt.
Danach ist bei einem Schrägdach eine Bauhöhe von 12,0 Meter erlaubt, ebenso bei Flachdächern. Allerdings darf der Bereich zwischen 10,5 Metern und 12,0 Metern nicht für Wohnzwecke genutzt werden, sondern nur für Nebenanlagen, zum Beispiel Photovoltaikanlage oder Aufzugstechnik.
Schneller waren sich die Ausschussmitglieder bei der Anzahl der Stellplätze einig. Für jede Wohnung legten sie 1,5 Stellplätze fest. Das sind 30 Stellplätzen, die von
Pfarrer Norbert Derrix am Donnerstagabend nickend bestätigt wurden. Nach der neuen Stellplatzverordnung des Landes sind nur 0,5 Stellplätze für Wohnungen des geförderten Wohnungsbaus und 1,0 für nicht geförderten vorgeschrieben. Das wären bei zehn geförderten und zehn nicht geförderten Wohnungen, die angedacht sind, nur 15 Stellplätze gewesen, die den Ausschussmitgliedern nicht als ausreichend erschienen.
Es liegt noch kein Bauzeitenplan vor. Bis der Bebauungsplan Nummer 38 rechtsgültig wird, könnte es Herbst 2023 werden. Dann könnte die Ausschreibung beginnen. Wenn alles gut läuft, könnte das Bauvorhaben im Frühjahr 2024 begonnen und im Frühjahr 2025 abgeschlossen sein.