Rheinische Post - Xanten and Moers
Maskenpflicht in Kliniken und Praxen wackelt
Die Krankenhausgesellschaft fordert, zum 1. März die Auflage auch in medizinischen Einrichtungen zu beenden. Das Land will die Regelungen überprüfen. Karl Lauterbach bremst.
DÜSSELDORF Ab dem 1. Februar müssen die Menschen in Nordrhein-Westfalen keine Masken mehr in Bussen und Bahnen tragen. Doch für Krankenhäuser, Praxen und andere medizinische Einrichtungen gilt die Maskenpflicht weiter – noch. Denn die Rufe nach einer Abschaffung werden lauter. Nicht nur Ärztepräsident Klaus Reinhardt, auch die Krankenhäuser fordern nach drei Jahren Pandemie ein Ende der Auflage: „Konsequent wäre es, am 1. März kostenlose Tests, Testpflicht und Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen gemeinsam zu beenden“, sagte Gerald Gaß, Chef der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), unserer Redaktion.
„Wir haben die Pandemie fast überstanden. Und es ist absolut richtig, dass die Maskenpflicht in Zügen oder dem ÖPNV aufgehoben und hier auf Eigenverantwortung gesetzt wird“, sagte Gaß weiter. In Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen sehe er dies aber differenzierter: „Der Schutz der Patienten und Patientinnen steht hier im Vordergrund.“Er mahnte aber konsistente Regeln an: „Wir haben ja auch noch die Testpflicht in den Gesundheitseinrichtungen. Es wäre nicht nachvollziehbar, wenn man ohne Maske in die Klinik darf, sich aber testen lassen muss, aber ab dem 1. März keinen Anspruch mehr auf einen kostenlosen Test hat.“Daher sollte alles gemeinsam enden.
Auch bei den niedergelassenen Ärzten wächst der Druck. Der Chef der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KV), Frank Bergmann, sprach sich für ein Ende der Maskenpflicht „im Laufe des Frühjahrs“aus. „Ich finde eine Abschaffung der Maskenpflicht auch in medizinischen Einrichtungen grundsätzlich geboten – allerdings eher perspektivisch. Masken schützen nicht nur vor einer Corona-Infektion, sondern auch vor anderen schweren Infekten. Ich hätte eine Abschaffung im Laufe des Frühjahrs präferiert“, sagte Bergmann.
Wie so oft in der Pandemie ist die Lage wegen des Föderalismus verzwickt. „Lediglich die Regelungen für die Beschäftigten in den Praxen und vergleichbaren ambulanten Einrichtungen liegen in der Zuständigkeit des Landes. Alles andere wird durch Bundesrecht geregelt“, erklärte der Sprecher von NRW-Gesundheitsminister
Karl-Josef Laumann (CDU). Der Bund regelt die Maskenpflicht für Beschäftigte und Besucher in Krankenhäusern und Altenheimen sowie für Patienten in Praxen. „Die entscheidenden Regelungen sind Bundesrecht. Diese Regelungen enden Ende März, sollten aber sicher auch bis dahin fortlaufend überprüft werden.“Noch aber will Laumann an der Maskenpflicht festhalten: „Der Schutz vulnerabler Menschen in Pflegeheimen und Krankenhäusern ist für die Landesregierung besonders wichtig. Deshalb sollten die Schutzmaßnahmen für vulnerable Bereiche des Gesundheitssystems derzeit noch beibehalten werden“, so sein Sprecher: „Wir sind uns sehr bewusst, dass die Maskenpflicht gerade für die Beschäftigten im Gesundheitswesen auch eine Belastung darstellt. Dennoch sollten wir jetzt nicht auf den hoffentlich letzten Metern der Pandemie zu voreilig Risiken eingehen.“
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bremst noch. Es bleibe bei der Maskenpflicht in Praxen und Kliniken, auch wenn diese in den Fernzügen zum 2. Februar ausgesetzt werde, sagte Lauterbach dem TV-Sender Welt. Er verwies auf Ältere, die in einem Wartezimmer sitzen und sich infizieren könnten, weil dort Aerosole seien. Doch zum 7. April könnte sich die Lage ändern. Dann laufen die für den Winter getroffenen Corona-Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes aus. Und der SPD-Politiker, der unlängst auch plötzlich seine Meinung zur Maskenpflicht in Fernzügen geändert hatte, dürfte keinerlei Unterstützung in Bund und Ländern für eine mögliche Verlängerung von Maßnahmen erhalten. Mit dem 7. April könnten die Corona-Regeln in Deutschland endgültig Geschichte sein. Der 7. April stehe aber noch lange nicht an, meinte Lauterbach schon mal.
Die Winterwelle flacht weiter ab: Innerhalb eines Tages meldeten die Gesundheitsämter in Deutschland dem Robert-Koch-Institut 15.450 Neuinfektionen (Vorwoche: 22.119) und 188 Todesfälle (Vorwoche: 269). Die Inzidenz fällt auf 80, allerdings verzichten viele auf einen PCR-Test, nur positive PCR-Tests zählen in der Statistik. Seit dem ersten Corona-Fall in Deutschland, der am 27. Januar 2020 bekannt wurde, zählte das RKI 37,7 Millionen Corona-Infektionen.
„Ich hätte eine Abschaffung im Laufe des Frühjahrs präferiert“Frank Bergmann Chef der KV Nordrhein