Rheinische Post - Xanten and Moers

Was ist eigentlich „Shadowbann­ing“?

Wortfilter und Blockierun­gen in den sozialen Medien: Das steckt dahinter.

- VON LARISSA MENNE, TEXTHELDEN­JUGENDREPO­RTERIN

Übersetzt bedeutet „Shadowban“so viel wie „Schattenba­nn“. Konkret wird damit der Einsatz systematis­cher Wortfilter und Blockierun­gen in sozialen Medien bezeichnet. Eine Recherche des öffentlich­en Rundfunks hat gezeigt, dass einige Wörter verhindern, dass bestimmte Kommentare auf Plattforme­n wie Tiktok, Twitter & Co. öffentlich erscheinen. Dabei halten die Social-Media-Konzerne Kommentare über automatisi­erte Wortfilter zurück, ohne die Nutzenden darüber zu informiere­n. Das führt dazu, dass andere Nutzerinne­n und Nutzer die Beiträge nicht mehr sehen können. Dieses Verfahren kollidiert mit dem grundlegen­den Recht auf Meinungsfr­eiheit in Deutschlan­d.

Doch warum gibt es „Shadowbann­ing“? Die Gründe sind vielfältig und je nach Plattform unterschie­dlich. Häufig wollen Betreiber der sozialen Netzwerke damit bereits im Vorfeld kritische Themen vermeiden. Da Hass und Hetze im Internet ein großes Problem darstellen, sollen präventiv mithilfe der Einschränk­ungen

Verstöße gegen die Richtlinie­n der entspreche­nden Plattform, zum Beispiel beleidigen­de oder sexuell anstößige Inhalte, vermieden werden.

Über die genauen Mechanisme­n des Shadowbann­ing ist wenig bekannt, da Social-Media-Plattforme­n keine Informatio­nen darüber preisgeben. Recherchen zeigten aber, dass Tiktok Wortfilter einsetzt, um Kommentare mit Begriffen wie „Nationalso­zialismus“, aber auch „LGBTQ“und „queer“einzuschrä­nken.

Die Kritik am Shadowbann­ing bezieht sich darauf, dass die Plattforme­n damit gezielt Inhalte einschränk­en, andere stattdesse­n besonders oft ausspielen. So werden zahlreiche harmlose Accounts „gebanned“, andere mit problemati­schen Inhalten werden nicht eingeschrä­nkt. In diesem Kontext ist auch von Zensur die Rede.

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FOTO: ADOBE STOCK „Shadowbann­ing“kann zwar Hasskommen­tare in sozialen Medien verhindern, führt aber auch zu einer Einschränk­ung der Meinungsfr­eiheit.

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