Rheinische Post - Xanten and Moers
GUT ZU WISSEN
Zeugnis-Telefon Ein weiteres Schuljahr mit besonderen Herausforderungen für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte geht zu Ende. Anlässlich der kommenden Ausgabe der Zeugnisse bietet die Bezirksregierung Düsseldorf das Zeugnis-Telefon an. Dort können Eltern sowie Schülerinnen und Schüler vor allem rechtliche Fragen klären, zum Beispiel, wenn sie die Notengebung für ungerecht halten oder Fragen zur weiteren Schullaufbahn haben. Das Zeugnistelefon zu Fragen aus den Schulformen Realschule, Gymnasium, Gesamtschule, Sekundarschule, Gemeinschaftsschule sowie Berufskolleg ist unter 0211 475 4002 an folgenden Tagen erreichbar: Freitag, 20. Januar, Montag, 23. Januar, Dienstag, 24. Januar, jeweils von 10 Uhr bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr. Das Schulamt des Kreises Wesel bietet bei Fragen aus den Schulformen Grundschule, Hauptschule und Förderschule ein Zeugnistelefon an folgenden Tagen jeweils in der Zeit von 10 Uhr bis 12 Uhr und von 13 Uhr bis 15 Uhr an: Freitag, 20. Januar, Nicole Wardenbach, Tel. 0281 2072 222, Montag, 23. Januar, Kerstin Gelbke-Motte, Tel. 0281 2072 215, Dienstag, 24. Januar, Andrea Böhm, Tel. 0281 2072 210.
Vorlesestunde Am Samstag, 21. Januar, findet in der Stadtbücherei Xanten wieder eine Vorlesestunde statt. Von 10 Uhr bis 10.30 Uhr wird Kindergartenkindern aus dem Bilderbuch „Max und die Polizei“vorgelesen. Von 11 Uhr bis 11.30 Uhr können Grundschulkinder dem Buch „Der kleine Drache Kokosnuss und der große Zauberer“lauschen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Weitere Vorlesestunden sind dann in den nächsten Wochen immer samstags, sowohl für Kindergartenkinder, als auch für Grundschulkinder.
Wahl der Jugendschöffen Der Kreis Wesel sucht interessierte Frauen und Männer für die Wahl als Jugendschöffen. Wer in Alpen, Sonsbeck, Xanten, Neukirchen-Vluyn, Schermbeck, Hamminkeln oder Hünxe wohnt, zwischen 25 und 69 Jahre alt ist, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, keine strafrechtlichen Verurteilungen aufweist und erzieherisch erfahren ist, kann sich bewerben. Der Kreis Wesel legt den Gerichten Vorschlagslisten vor, über die endgültige Berufung entscheidet ein gewählter Ausschuss bei den Gerichten. Die Meldefrist endet am 31. März 2023. Rückfragen beantwortet Sandra Baumhove-Kampen vom Fachdienst wirtschaftliche und rechtliche Jugendhilfe unter Tel. 0281 2072 443. Weitergehende Informationen und Bewerbervordrucke sind auf den folgenden beiden Internetseiten zu finden: https:// www.schoeffenwahl.de und https:// www.schoeffen-nrw.de/schoeffenwahl.html.