Rheinische Post - Xanten and Moers

GUT ZU WISSEN

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Zeugnis-Telefon Ein weiteres Schuljahr mit besonderen Herausford­erungen für Schülerinn­en und Schüler, Eltern und Lehrkräfte geht zu Ende. Anlässlich der kommenden Ausgabe der Zeugnisse bietet die Bezirksreg­ierung Düsseldorf das Zeugnis-Telefon an. Dort können Eltern sowie Schülerinn­en und Schüler vor allem rechtliche Fragen klären, zum Beispiel, wenn sie die Notengebun­g für ungerecht halten oder Fragen zur weiteren Schullaufb­ahn haben. Das Zeugnistel­efon zu Fragen aus den Schulforme­n Realschule, Gymnasium, Gesamtschu­le, Sekundarsc­hule, Gemeinscha­ftsschule sowie Berufskoll­eg ist unter 0211 475 4002 an folgenden Tagen erreichbar: Freitag, 20. Januar, Montag, 23. Januar, Dienstag, 24. Januar, jeweils von 10 Uhr bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr. Das Schulamt des Kreises Wesel bietet bei Fragen aus den Schulforme­n Grundschul­e, Hauptschul­e und Förderschu­le ein Zeugnistel­efon an folgenden Tagen jeweils in der Zeit von 10 Uhr bis 12 Uhr und von 13 Uhr bis 15 Uhr an: Freitag, 20. Januar, Nicole Wardenbach, Tel. 0281 2072 222, Montag, 23. Januar, Kerstin Gelbke-Motte, Tel. 0281 2072 215, Dienstag, 24. Januar, Andrea Böhm, Tel. 0281 2072 210.

Vorlesestu­nde Am Samstag, 21. Januar, findet in der Stadtbüche­rei Xanten wieder eine Vorlesestu­nde statt. Von 10 Uhr bis 10.30 Uhr wird Kindergart­enkindern aus dem Bilderbuch „Max und die Polizei“vorgelesen. Von 11 Uhr bis 11.30 Uhr können Grundschul­kinder dem Buch „Der kleine Drache Kokosnuss und der große Zauberer“lauschen. Eine Anmeldung ist nicht erforderli­ch. Weitere Vorlesestu­nden sind dann in den nächsten Wochen immer samstags, sowohl für Kindergart­enkinder, als auch für Grundschul­kinder.

Wahl der Jugendschö­ffen Der Kreis Wesel sucht interessie­rte Frauen und Männer für die Wahl als Jugendschö­ffen. Wer in Alpen, Sonsbeck, Xanten, Neukirchen-Vluyn, Schermbeck, Hamminkeln oder Hünxe wohnt, zwischen 25 und 69 Jahre alt ist, die deutsche Staatsbürg­erschaft besitzt, keine strafrecht­lichen Verurteilu­ngen aufweist und erzieheris­ch erfahren ist, kann sich bewerben. Der Kreis Wesel legt den Gerichten Vorschlags­listen vor, über die endgültige Berufung entscheide­t ein gewählter Ausschuss bei den Gerichten. Die Meldefrist endet am 31. März 2023. Rückfragen beantworte­t Sandra Baumhove-Kampen vom Fachdienst wirtschaft­liche und rechtliche Jugendhilf­e unter Tel. 0281 2072 443. Weitergehe­nde Informatio­nen und Bewerbervo­rdrucke sind auf den folgenden beiden Internetse­iten zu finden: https:// www.schoeffenw­ahl.de und https:// www.schoeffen-nrw.de/schoeffenw­ahl.html.

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