Rheinische Post - Xanten and Moers
Corona-Schutzvorgaben für Betriebe fallen früher
BERLIN/BAD STAFFELSTEIN (dpa/ epd) Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will die Vorgaben zum Schutz vor einer Corona-Ansteckung am Arbeitsplatz bereits am 2. Februar und damit zwei Monate früher als vorgesehen beenden. Das geht aus einem Referentenentwurf des Ministeriums für eine Verordnung hervor, der am Donnerstag in Berlin bekannt wurde. Begründet wird der Schritt „mit der stetigen Abnahme der Häufigkeit und Schwere von Infektionen mit dem Sars-Cov-2 Coronavirus“und den „allgemein günstigen Prognosen hinsichtlich des mittel- und langfristigen Infektionsgeschehens“.
Daher seien „aktuell bundesweit keine allgemeinen Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes zur Minimierung tätigkeitsbedingter Infektionsrisiken mehr erforderlich“. Die Sars-Cov-2-Arbeitsschutzverordnung werde aufgehoben. Die Arbeitgeber und das Handwerk begrüßten das vorgezogene Aus und sprachen von einem wichtigen Schritt hin zu mehr Normalität. Die Corona-Arbeitsschutzverordnung war Anfang Oktober 2022 aktualisiert und bis einschließlich 7. April dieses Jahres befristet worden. Demnach müssen Arbeitgeber bisher im Rahmen eines Hygienekonzepts Homeoffice- und Testangebote für die Beschäftigten prüfen. Pflichten für Unternehmen zum Angebot von Tests und Heimarbeit waren bereits im März vergangenen Jahres ausgelaufen.
Unterdessen hat die bayerische Staatsregierung am Donnerstag die landeseigene Maskenpflicht Ende Januar aufgehoben, sagte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Donnerstag in Kloster Banz bei Bad Staffelstein. Ab dem 1. Februar gibt es auch für Beschäftigte in Arztpraxen, ambulanten medizinischen Einrichtungen sowie für Personen in Gemeinschaftsunterkünften keine Maskenpflicht mehr, erläuterte er.