Rheinische Post - Xanten and Moers

Wer von der Energiepre­isbremse profitiert

Mit interaktiv­em Abschlags-Rechner der Verbrauche­rzentrale lässt sich Höhe der Abschläge ermitteln.

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MOERS (RP) Millionen Menschen sorgen sich derzeit, ob sie die Stromkoste­n noch bezahlen können. Denn viele Anbieter, darunter auch hunderte Grundverso­rger, erhöhen die Preise pro Kilowattst­unde deutlich, teils um 50 oder gar um 100 Prozent. „Wer zum Jahreswech­sel eine Preiserhöh­ung bekommen hat und nun höhere Abschläge bezahlen muss, sollte wissen, dass die Abschläge ab März in vielen Fällen wieder niedriger werden“, erläutert Gisela Daniels, Leiterin der Verbrauche­rzentrale NRW in Moers.

„Denn wer aktuell mehr als 40 Cent pro Kilowattst­unde für Strom zahlen muss, profitiert von der Preisbrems­e. Für Januar und Februar würden nun zunächst hohe Abschläge fällig, da die Preisbrems­en erst ab März die Abschläge reduzieren. Die Preisbrems­en gelten allerdings rückwirken­d auch für Januar und Februar. Die Entlastung für die ersten beiden Monate bekommen Haushalte dann beispielsw­eise im März gutgeschri­eben“, sagt Daniels.

Energieanb­ieter müssten Verbrauche­r bis spätestens Ende Februar die neuen Abschläge und die Entlastung durch die Preisbrems­e mitteilen. Mit dem interaktiv­en Energiekos­ten-Rechner der Verbrauche­rzentrale NRW ließen sich schon jetzt die neuen Abschläge inklusive der Preisbrems­en und der monatliche­n Entlastung berechnen.

Er gelte auch für Gas und Fernwärme. Welche Werte für den Rechner nötig sind und was passiert, wenn man nicht zahlen kann.

Den aktuellen Bruttoarbe­itspreis für Strom ermitteln Der Brutto-Preis je Kilowattst­unde (kWh) ist maßgeblich für die Höhe der Abschläge. Er schließt Steuern, Umlagen und Abgaben ein. Fehlt diese Angabe, kann man sich direkt beim eigenen Energiever­sorger nach dem aktuellen Brutto-Preis erkundigen.

Grundpreis ermitteln Fast alle Stromtarif­e haben einen Grundpreis.

Die aktuelle Höhe finden Verbrauche­r auf ihrem letzten wirksamen Preiserhöh­ungsschrei­ben oder der Rechnung, oder sie fragen ihren Energieanb­ieter.

Jahresverb­rauchsprog­nose Der zu Grunde gelegte Verbrauch ist entscheide­nd für die Entlastung über die Strompreis­bremse und für die Abschlagsh­öhe, denn die Preisbrems­e gilt nur für 80 Prozent des Verbrauchs. Bei Haushalten mit einem sogenannte­n Ferraris-Stromzähle­r oder einem digitalen Stromzähle­r entspricht die aktuelle Verbrauchs­prognose in der Regel dem Vorjahresv­erbrauch. Bei Haushalten dagegen, die ein intelligen­tes Mess-System haben, ist laut Gesetz der Verbrauch des Jahres 2021 zu Grunde zu legen.

Was tun, wenn die hohen Abschläge im Januar und Februar nicht bezahlt werden können oder eine Stromsperr­e droht? Betroffene sollten mit dem Energiever­sorger sprechen, ob eine Reduzierun­g des Abschlags für Januar und Februar möglich ist. Zudem können oftmals Ratenzahlu­ngen eine gute Lösungen sein, um Stromsperr­en zu verhindern. Für kurzfristi­ge Engpässe können sich eventuell auch Stundungen anbieten. Eine Stromsperr­e muss vier Wochen vorher, der Vollzug der Sperre acht Werktage vorher in Briefform ankündigt werden. Vor einer Stromsperr­e sind Versorger zudem verpflicht­et, eine Ratenzahlu­ng anzubieten. Eine Abschaltun­g darf auch erst erfolgen, wenn der Zahlungsrü­ckstand mindestens 100 Euro beträgt und mindestens zwei Abschlagsz­ahlungen nicht gezahlt wurden. Wer Zahlungspr­obleme hat, kann beim Sozialamt oder beim Jobcenter einen Antrag auf Übernahme der Energiesch­ulden stellen. Wer feststellt, dass der Abschlag des Versorgers zu hoch ist, kann und sollte mit dem Versorger Kontakt aufnehmen, um den Abschlag zu senken.

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FOTO: PATRICK PLEUL/DPA Ein Stromzähle­r in einem privaten Haushalt. Viele Menschen sorgen sich zurzeit, ob sie die Stromkoste­n noch bezahlen können.

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