Rheinische Post - Xanten and Moers
CO -Kosten korrekt verteilt?
(tmn) Wer seine Wohnung mit fossilen Brennstoffen heizt, wird dafür seit 2021 mit dem sogenannten CO2-Preis belegt. Eigentümer leisten die Abgabe direkt mit den Heizkosten beim Versorger, Mieter bekommen sie in der Regel über die Nebenkosten aufgebrummt.
Mit Beginn des neuen Jahres können Vermieter den CO2-Preis nicht mehr in jedem Fall komplett auf ihrer Mieter abwälzen. Das geht nur noch, wenn ihre Immobilie besonders hohe energetische Standards erfüllt (EH 55). Je schlechter die energetische Qualität des Gebäudes, desto höher ist der Kostenanteil, den Vermieter tragen müssen – bis hin zu 90 Prozent. Das gilt für Abrechnungszeiträume seit dem 1. Januar 2023.
Nach der neuen Regelung müssen Vermieter auf der jährlichen Heizkostenabrechnung den spezifischen CO2-Ausstoß ihres Gebäudes in Kilogramm Kohlenstoffdioxid pro Quadratmeter Wohnfläche angeben. „Anhand dieses Wertes erfolgt dann die Einteilung in eine der zehn Stufen, die festlegen welche Partei welchen Anteil der CO2-Kosten zu tragen hat“, sagt Florian Munder, Energieexperte des Verbraucherzentrale
Bundesverbands. Mieter können die Einstufung prüfen, indem sie sie mit dem Stufenmodell des Bundeswirtschaftsministeriums abgleichen. Wer nachprüfen will, ob überhaupt der spezifische CO2-Ausstoß korrekt berechnet wurde, kann bei seinem Vermieter eine Belegeinsicht verlangen. „Die Energieversorgungsunternehmen sind dazu verpflichtet, in ihren Rechnungen die nötigen Angaben zum CO2-Wert ihrer Lieferung zu machen.“Teilt man den CO2-Gesamtwert durch die Wohnfläche des Gebäudes, ergibt sich der spezifische CO2-Ausstoß.