Rheinische Post - Xanten and Moers

Bürger profitiere­n von steuerlich­en Anpassunge­n

- Www.finanzamt.nrw.de

KAMP-LINTFORT (RP) Im Finanzamt ist die Bearbeitun­g der Einkommens­steuererkl­ärungen für das Jahr 2023 gestartet. „Wir empfehlen die Steuererkl­ärung digital abzugeben. Mit unserem digitalen Programm Elster kann man zu jeder Zeit und von überall seine Angaben in die Steuererkl­ärungen eintragen“, sagt Ulrike Sondermann, Leiterin des Finanzamts Kamp-Lintfort. Die Bürger profitiere­n außerdem von steuerlich­en Anpassunge­n und Änderungen:

Erhöhung des Grundfreib­etrags

Der Grundfreib­etrag steigt um 561 Euro auf 10.908 Euro pro Person. Bis zu diesem Betrag bleibt das Einkommen steuerfrei.

Unterstütz­ung für Eltern Der Kinderfrei­betrag und der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs­oder Ausbildung­sbedarf eines Kindes steigt auf 4476 Euro für jedes Elternteil, also auf 8952 Euro bei einer Zusammenve­ranlagung. Um diese steuerlich­en Begünstigu­ngen zu erhalten, ist die persönlich­e Identifika­tionsnumme­r des Kindes erstmalig auf der Anlage Kind anzugeben. Alleinerzi­ehenden wird außerhalb des Familienle­istungsaus­gleichs ein Entlastung­sbetrag gewährt. Er dient dazu, den höheren Aufwand für die eigene Lebens- und Haushaltsf­ührung abzugelten. Der „Entlastung­sbetrag“wird um 252 Euro auf 4.260 Euro pro Jahr erhöht.

Entlastung für ehrenamtli­ch tätige Menschen

Einnahmen zum Beispiel aus der Tätigkeit als Übungsleit­er in einem Verein sind bis zu einem Betrag von 3000 Euro jährlich steuerund sozialvers­icherungsf­rei. Für Einnahmen aus einer anderen ehrenamtli­chen Tätigkeit, die als Vergütung oder pauschale Erstattung für entstanden­e Aufwendung­en gezahlt werden, fallen bis zur Höhe von 840 Euro jährlich keine Steuern oder Sozialabga­ben an.

Sparer-Pauschbetr­ages

Mit dem Sparer-Pauschbetr­ag werden Werbungsko­sten, das heißt Ausgaben im Zusammenha­ng mit Erträgen aus Kapitalver­mögen, wie Zinsen oder Dividenden, pauschal abgegolten. Der Sparer-Pauschbetr­ag beträgt 1000 Euro. Bei zusammenve­ranlagten Ehegatten oder Lebenspart­nern wird ein gemeinsame­r Pauschbetr­ag von 2.000 Euro gewährt.

Der Grundfreib­etrag steigt auf 10.908 Euro pro Person. Bis zu diesem Betrag bleibt das Einkommen steuerfrei.

Tagespausc­hale

Seit 2023 können Bürger für bis zu 210 statt bisher 120 Tage eine Tagespausc­hale geltend machen. Für jeden Kalenderta­g, an dem die betrieblic­he oder berufliche Tätigkeit überwiegen­d in der häuslichen Wohnung ausgeübt und die erste Tätigkeits­stätte nicht aufgesucht wurde, kann ein Betrag von sechs Euro als Werbungsko­sten angesetzt werden. Der Jahreshöch­stbetrag liegt bei 1.260 Euro.

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