Rheinische Post - Xanten and Moers
Bürger profitieren von steuerlichen Anpassungen
KAMP-LINTFORT (RP) Im Finanzamt ist die Bearbeitung der Einkommenssteuererklärungen für das Jahr 2023 gestartet. „Wir empfehlen die Steuererklärung digital abzugeben. Mit unserem digitalen Programm Elster kann man zu jeder Zeit und von überall seine Angaben in die Steuererklärungen eintragen“, sagt Ulrike Sondermann, Leiterin des Finanzamts Kamp-Lintfort. Die Bürger profitieren außerdem von steuerlichen Anpassungen und Änderungen:
Erhöhung des Grundfreibetrags
Der Grundfreibetrag steigt um 561 Euro auf 10.908 Euro pro Person. Bis zu diesem Betrag bleibt das Einkommen steuerfrei.
Unterstützung für Eltern Der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungsoder Ausbildungsbedarf eines Kindes steigt auf 4476 Euro für jedes Elternteil, also auf 8952 Euro bei einer Zusammenveranlagung. Um diese steuerlichen Begünstigungen zu erhalten, ist die persönliche Identifikationsnummer des Kindes erstmalig auf der Anlage Kind anzugeben. Alleinerziehenden wird außerhalb des Familienleistungsausgleichs ein Entlastungsbetrag gewährt. Er dient dazu, den höheren Aufwand für die eigene Lebens- und Haushaltsführung abzugelten. Der „Entlastungsbetrag“wird um 252 Euro auf 4.260 Euro pro Jahr erhöht.
Entlastung für ehrenamtlich tätige Menschen
Einnahmen zum Beispiel aus der Tätigkeit als Übungsleiter in einem Verein sind bis zu einem Betrag von 3000 Euro jährlich steuerund sozialversicherungsfrei. Für Einnahmen aus einer anderen ehrenamtlichen Tätigkeit, die als Vergütung oder pauschale Erstattung für entstandene Aufwendungen gezahlt werden, fallen bis zur Höhe von 840 Euro jährlich keine Steuern oder Sozialabgaben an.
Sparer-Pauschbetrages
Mit dem Sparer-Pauschbetrag werden Werbungskosten, das heißt Ausgaben im Zusammenhang mit Erträgen aus Kapitalvermögen, wie Zinsen oder Dividenden, pauschal abgegolten. Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 1000 Euro. Bei zusammenveranlagten Ehegatten oder Lebenspartnern wird ein gemeinsamer Pauschbetrag von 2.000 Euro gewährt.
Der Grundfreibetrag steigt auf 10.908 Euro pro Person. Bis zu diesem Betrag bleibt das Einkommen steuerfrei.
Tagespauschale
Seit 2023 können Bürger für bis zu 210 statt bisher 120 Tage eine Tagespauschale geltend machen. Für jeden Kalendertag, an dem die betriebliche oder berufliche Tätigkeit überwiegend in der häuslichen Wohnung ausgeübt und die erste Tätigkeitsstätte nicht aufgesucht wurde, kann ein Betrag von sechs Euro als Werbungskosten angesetzt werden. Der Jahreshöchstbetrag liegt bei 1.260 Euro.