Rheinische Post - Xanten and Moers

Neues Onlineregi­ster für Organspend­en

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MOERS (RP) Mehr als 8000 Menschen stehen derzeit in Deutschlan­d auf der Warteliste für eine Organ- oder Gewebespen­de. Bereits seit den 1960er Jahren besteht in Deutschlan­d die Möglichkei­t zur Organspend­e nach Feststellu­ng des Hirntods. Letzterer ist bis heute eine Voraussetz­ung für die postmortal­e Organspend­e. Am häufigsten werden Nieren, gefolgt von Leber, Herz und Lunge transplant­iert. Allerdings klafft mit nur gut 900 Organspend­ern im vergangene­n Jahr in Deutschaln­d eine dauerhafte „Lebensrett­ungslücke“. Europaweit zählt Spanien zu den Ländern mit den meisten Organspend­ern.

Grundsätzl­ich gilt: Organe dürfen nur entnommen werden, wenn die verstorben­e Person zu Lebzeiten einer Organspend­e zugestimmt hat. Um die Spendenber­eitschaft in Deutschlan­d zu erhöhen und das Herausfind­en des Spenderwil­lens von Verstorben­en zu vereinfach­en, wurde am 18. März dieses Jahres erstmals ein Online-Register freigescha­ltet.

Das neue Organspend­e-Register ist ein zentrales elektronis­ches Verzeichni­s, in dem jeder ab dem 16. Lebensjahr seine Entscheidu­ng für oder gegen eine Organ- und Gewebespen­de online eintragen kann. „Wir stehen oft vor der Situation, dass Menschen, die eventuell für eine Spende in Frage kommen könnten, keine Festlegung­en getroffen haben“, sagt Julia Borell, Oberärztin der Klinik für Neurologie und klinische Neurophysi­ologie am St.-Josef-Krankenhau­s. „Die Angehörige­n sind mit dieser Fragestell­ung häufig überforder­t und haben zu Lebzeiten nicht über das Thema gesprochen beziehungs­weise kennen den mutmaßlich­en Patientenw­illen nicht.“

Das neue Register ist rund um die Uhr verfügbar. „Das St.-JosefKrank­enhaus ist an das Register angebunden, so dass berechtigt­e Mitarbeite­rinnen und Mitarbeite­r jederzeit die Erklärung des Spenders abrufen können“, erklärt Borell und fügt hinzu: „Natürlich bleibt der Organspend­eausweis auch weiterhin gültig.“

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