Rheinische Post - Xanten and Moers
Lärmaktionsplan stärkt Argumente für Tempo 30
(beaw) Der Bauausschuss in Sonsbeck hat den Lärmaktionsplan der Gemeinde einstimmig abgesegnet. Politik und Verwaltung erhoffen sich mehr Rückenwind bei den Gesprächen mit Straßen NRW, wenn es um die Ausweitung der Tempo-30-Strecke auf der Hochstraße geht. Allerdings, so Bauamtsleiter Georg Schnitzler, lasse sich durch den Plan kein Anspruch auf die Umsetzung von geräuschreduzierenden Maßnahmen ableiten.
Wie berichtet, wurde die Gemeinde Sonsbeck erstmals dazu verpflichtet, einen Lärmaktionsplan zu erstellen, der Maßnahmen zur Minderung von zu hohen Immissionen umfasst. Der Plan zeigt unter anderem die Lärmquellen durch Verkehr auf. In Sonsbeck sind das die Autobahn 57 und die L 480. Erfasst ist zudem die Anzahl der Menschen, die von Lärm beeinträchtigt sind. Die Berechnungen gehen auf das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (Lanuv) zurück. Demnach sind 1050 Personen in Sonsbeck über den gesamten Tagesverlauf hinweg einem
Geräuschpegel über 55 Dezibel ausgesetzt, das heißt sie sind durchweg von zu hohen Immissionen betroffen. In den Nachtzeiten (22 bis 6 Uhr) ist es bei 736 Personen durch den Verkehr zu laut.
Als Gegenmaßnahmen empfiehlt die Gemeinde in dem Plan unter anderem, Tempo 30 auf der Hochstraße auf einer Strecke von der Kevelaerer Straße bis zur Weseler Straße auszudehnen. Bisher ließ sich Straßen NRW als Baulastträger auf die schon seit Jahren geforderte Maßnahme nicht ein. Die Ergebnisse des Lärmaktionsplans könnten die Argumentation der Gemeinde jedoch stärken. Norbert Baltes (BIS) fragte nach den nächsten Schritten, wenn auch Tempo 30 die Geräuschpegel nicht ausreichend senke. Müssen dann überall Schallschutzfenster eingebaut werden oder Ähnliches? Georg Schnitzler erklärte, dass sich aus dem Lärmaktionsplan keine Ansprüche ableiten ließen, weder für den Bürger noch für die Gemeinde. Aus dem Lärmaktionsplan ergibt sich keine Pflicht, geräuschreduzierende Maßnahmen zu ergreifen.