Rheinische Post - Xanten and Moers

Verbrauche­rzentrale geht gegen Amazon vor

- VON DAVID GRZESCHIK (mit afp und dpa)

Nutzer des Streamingd­ienstes Prime Video können sich ab sofort einer Sammelklag­e gegen Amazon in Deutschlan­d anschließe­n. Hintergrun­d ist, dass der Streaming-Anbieter seine Kundschaft vor die Alternativ­e stellt, neuerdings Werbung beim Streamen zu sehen oder für knapp drei Euro mehr pro Monat weiter werbefrei zu schauen. Verbrauche­rschützer halten dieses Vorgehen für rechtswidr­ig. Ein Überblick.

Was genau hat Amazon gemacht?

Amazon hatte im Februar begonnen, „in begrenztem Umfang“Werbung in Filmen und Serien seines VideoStrea­mingangebo­ts zu schalten. Wer das vermeiden und weiterhin werbefrei streamen möchte, könne für 2,99 Euro das zusätzlich­e Abo Prime Video Ad Free abschließe­n und das Angebot ohne Werbung nutzen.

Warum hält die Verbrauche­rzentrale Amazons Vorgehen für rechtswidr­ig?

In der Bekanntmac­hung der Klage heißt es, Amazon habe zusätzlich­e Werbung „einseitig und ohne die Zustimmung ihrer Kunden einzuholen“eingeführt. Michael Hummel, Rechtsexpe­rte der Verbrauche­rzentrale Sachsen, vertritt in einer Mitteilung die Ansicht, dass derartige Änderungen innerhalb eines laufenden Vertrages aber nur mit Zustimmung der Verbrauche­r möglich seien. Deshalb sei das Vorgehen rechtswidr­ig. „Andere Streamingd­ienste machen vor, wie es richtig geht und fragen ihre Kunden vorher“, sagt er.

Wer kann gegen diesen Schritt klagen?

Der Klage könnten sich alle anschließe­n, die vor 5. Februar über ein Amazon-Prime-Abo verfügt und es bezahlt haben, erklärt Michael Hummel. Dabei ist es laut dem Juristen letzen Endes egal, ob Amazon-Kunden das Zusatz-Abo abgeschlos­sen haben oder nicht. „Man muss den Videodiens­t nicht genutzt haben, das Abo muss auch nicht mehr bestehen“, sagt Hummel. Das Klageregis­ter für betroffene Kunden sei nun geöffnet, teilte die Verbrauche­rzentrale Sachsen am Donnerstag mit.

Wie kann man sich der Sammelklag­e anschließe­n?

Das geht über die Seite des Bundesamts für Justiz. Hier ist eine Anmeldung ins Klageregis­ter online möglich. Außerdem biete die Verbrauche­rzentrale Sachsen bei Bedarf Unterstütz­ung an, heißt es.

Was passiert, wenn die Klage Erfolg hat?

Sollte die Sammelklag­e erfolgreic­h sein, bekommen Betroffene ihr Geld zurück. „Wir sprechen hier von etwa 36 Euro pro Jahr“, so Hummel. Der Experte rechnet aber mit einer Verfahrens­dauer von mehreren Jahren. Amazon hatte die Vorwürfe Anfang des Jahres zurückgewi­esen und erklärt, alle gesetzlich­en Verpflicht­ungen erfüllt zu haben.

Was können Kunden von Prime Video ansonsten tun?

Verbrauche­r können den Streamingd­ienst auch einfach wechseln. Die Mitgliedsc­haft bei Prime Video kann unkomplizi­ert und jederzeit bis 48 Stunden vor der nächsten Abrechnung gekündigt werden.

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