Rheinische Post - Xanten and Moers
Verbraucherzentrale geht gegen Amazon vor
Nutzer des Streamingdienstes Prime Video können sich ab sofort einer Sammelklage gegen Amazon in Deutschland anschließen. Hintergrund ist, dass der Streaming-Anbieter seine Kundschaft vor die Alternative stellt, neuerdings Werbung beim Streamen zu sehen oder für knapp drei Euro mehr pro Monat weiter werbefrei zu schauen. Verbraucherschützer halten dieses Vorgehen für rechtswidrig. Ein Überblick.
Was genau hat Amazon gemacht?
Amazon hatte im Februar begonnen, „in begrenztem Umfang“Werbung in Filmen und Serien seines VideoStreamingangebots zu schalten. Wer das vermeiden und weiterhin werbefrei streamen möchte, könne für 2,99 Euro das zusätzliche Abo Prime Video Ad Free abschließen und das Angebot ohne Werbung nutzen.
Warum hält die Verbraucherzentrale Amazons Vorgehen für rechtswidrig?
In der Bekanntmachung der Klage heißt es, Amazon habe zusätzliche Werbung „einseitig und ohne die Zustimmung ihrer Kunden einzuholen“eingeführt. Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen, vertritt in einer Mitteilung die Ansicht, dass derartige Änderungen innerhalb eines laufenden Vertrages aber nur mit Zustimmung der Verbraucher möglich seien. Deshalb sei das Vorgehen rechtswidrig. „Andere Streamingdienste machen vor, wie es richtig geht und fragen ihre Kunden vorher“, sagt er.
Wer kann gegen diesen Schritt klagen?
Der Klage könnten sich alle anschließen, die vor 5. Februar über ein Amazon-Prime-Abo verfügt und es bezahlt haben, erklärt Michael Hummel. Dabei ist es laut dem Juristen letzen Endes egal, ob Amazon-Kunden das Zusatz-Abo abgeschlossen haben oder nicht. „Man muss den Videodienst nicht genutzt haben, das Abo muss auch nicht mehr bestehen“, sagt Hummel. Das Klageregister für betroffene Kunden sei nun geöffnet, teilte die Verbraucherzentrale Sachsen am Donnerstag mit.
Wie kann man sich der Sammelklage anschließen?
Das geht über die Seite des Bundesamts für Justiz. Hier ist eine Anmeldung ins Klageregister online möglich. Außerdem biete die Verbraucherzentrale Sachsen bei Bedarf Unterstützung an, heißt es.
Was passiert, wenn die Klage Erfolg hat?
Sollte die Sammelklage erfolgreich sein, bekommen Betroffene ihr Geld zurück. „Wir sprechen hier von etwa 36 Euro pro Jahr“, so Hummel. Der Experte rechnet aber mit einer Verfahrensdauer von mehreren Jahren. Amazon hatte die Vorwürfe Anfang des Jahres zurückgewiesen und erklärt, alle gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt zu haben.
Was können Kunden von Prime Video ansonsten tun?
Verbraucher können den Streamingdienst auch einfach wechseln. Die Mitgliedschaft bei Prime Video kann unkompliziert und jederzeit bis 48 Stunden vor der nächsten Abrechnung gekündigt werden.