Reiserecht: Wenn das Hotel-essen verdorben ist
DÜSSELDORF (tmn) Erkranken in einem Hotel drei von vier Gästen an einer Lebensmittelvergiftung, reicht dies nicht als Beleg aus, um Schadenersatz geltend zu machen. Es müsse stattdessen nachgewiesen werden, dass wirklich das Essen im Hotel schuld an der Erkrankung ist. Die Argumentation, 75 Prozent der anwesenden Gäste seien erkrankt, reicht nicht. Als Beleg sei eine Vielzahl von Krankheitsfällen nötig, urteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.: I-12 U 41/11. Das berichtet die deutsche Gesellschaft für Reiserecht.
In dem Fall hatte eine Familie im Urlaub auf Mallorca am Abreisetag – sie waren die letzten Gäste im Hotel – an der Poolbar Mayonnaise gegessen, woraufhin die Ehefrau des Klägers und die beiden Töchter eine schwere Magen-Darm-Erkrankung bekamen. Der Kläger argumentierte, die Mayonnaise sei verdorben gewesen. Bereits das Landgericht hatte die Klage abgewiesen, da der Kläger nicht beweisen konnte, dass das Essen die Lebensmittelvergiftung hervorgerufen hatte. Insbesondere bei Familienangehörigen kämen auch andere Infektionen und Erkrankungen in Betracht. Dagegen hatte der Kläger argumentiert, es komme nicht auf die absolute Zahl der erkrankten Gäste, sondern auf das Verhältnis der erkrankten zu den anwesenden Gästen in einem Hotel an. Am Abreisetag sei nur seine vierköpfige Familie im Hotel gewesen. Damit seien 75 Prozent der Gäste erkrankt. Mit dieser Argumentation scheiterte er jedoch auch bei der Berufung.