Falscher Pilot kommt mit Bewährungsstrafe davon
(wuk) Die schmucke Piloten-Uniform war ergaunert und nicht mal bezahlt, aber sie genügte, um monatelang Betrügereien an Tankstellen, an Taxifahrern und Lieferanten zu begehen. Diese Vorwürfe hatte ein 24-jähriger Betrüger Mitte Juni beim Amtsgericht eingeräumt. Gestern sollte er nachweisen, dass er wirklich als Flugbegleiter arbeitet. Aber das war gelogen. Trotzdem ließ die Richterin den Aufschneider mit einem Jahr Bewährungsstrafe davonziehen. Die Staatsanwältin hatte gefordert, den jungen Mann zu inhaftieren.
Von krassem Darstellungsdrang und Egoismus des Angeklagten hatte ein psychiatrischer Gutachter berichtet und ergänzte: Es sei nicht auszuschließen, dass die „narzisstische Persönlichkeitsstörung“mit „gewisser Münchhausen-Tendenz“bei dem dringend therapiebedürftigen 24-Jährigen zu einer verminderten Schuldfähigkeit geführt habe. Immerhin hatte der Angeklagte laut Geständnis als falscher Pilot auf Rechnung einer echten Fluggesellschaft sein Auto betankt, hatte sich in Uniform und mit gefälschten Transportscheinen per Taxi nach Frankfurt chauffieren lassen. Und hatte sich nach dem Auffliegen seiner Existenz als falscher Pilot (Gesamtschaden: fast 8000 Euro) gleich einen Doktor- sowie einen Grafentitel gekauft. Der Richterin wollte er gar weismachen, als Abiturient habe er trotz alledem jetzt einen Job bei einer Mini-Airline. Gestern musste der Anwalt des falschen Piloten dann bekennen: Das Abitur hat der 24-Jährige nie gemacht. Und als Flugbegleiter habe er sich bloß beworben. Die Richterin war nicht nachtragend. Sie fand, wenn der Angeklagte die Therapie absolviert, könne er unter Bewährung auf freiem Fuß bleiben. Die Staatsanwältin sah dagegen ein „ganz beharrliches Verhalten“des bereits wegen Betruges vorbestraften Angeklagten.