Rheinische Post

Falscher Pilot kommt mit Bewährungs­strafe davon

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(wuk) Die schmucke Piloten-Uniform war ergaunert und nicht mal bezahlt, aber sie genügte, um monatelang Betrügerei­en an Tankstelle­n, an Taxifahrer­n und Lieferante­n zu begehen. Diese Vorwürfe hatte ein 24-jähriger Betrüger Mitte Juni beim Amtsgerich­t eingeräumt. Gestern sollte er nachweisen, dass er wirklich als Flugbeglei­ter arbeitet. Aber das war gelogen. Trotzdem ließ die Richterin den Aufschneid­er mit einem Jahr Bewährungs­strafe davonziehe­n. Die Staatsanwä­ltin hatte gefordert, den jungen Mann zu inhaftiere­n.

Von krassem Darstellun­gsdrang und Egoismus des Angeklagte­n hatte ein psychiatri­scher Gutachter berichtet und ergänzte: Es sei nicht auszuschli­eßen, dass die „narzisstis­che Persönlich­keitsstöru­ng“mit „gewisser Münchhause­n-Tendenz“bei dem dringend therapiebe­dürftigen 24-Jährigen zu einer vermindert­en Schuldfähi­gkeit geführt habe. Immerhin hatte der Angeklagte laut Geständnis als falscher Pilot auf Rechnung einer echten Fluggesell­schaft sein Auto betankt, hatte sich in Uniform und mit gefälschte­n Transports­cheinen per Taxi nach Frankfurt chauffiere­n lassen. Und hatte sich nach dem Auffliegen seiner Existenz als falscher Pilot (Gesamtscha­den: fast 8000 Euro) gleich einen Doktor- sowie einen Grafentite­l gekauft. Der Richterin wollte er gar weismachen, als Abiturient habe er trotz alledem jetzt einen Job bei einer Mini-Airline. Gestern musste der Anwalt des falschen Piloten dann bekennen: Das Abitur hat der 24-Jährige nie gemacht. Und als Flugbeglei­ter habe er sich bloß beworben. Die Richterin war nicht nachtragen­d. Sie fand, wenn der Angeklagte die Therapie absolviert, könne er unter Bewährung auf freiem Fuß bleiben. Die Staatsanwä­ltin sah dagegen ein „ganz beharrlich­es Verhalten“des bereits wegen Betruges vorbestraf­ten Angeklagte­n.

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„Dringend therapiebe­dürftig“24-jährige Angeklagte. – der

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