Urteil: 25-Jähriger verschickte leere Brotdosen statt Handys
Elf Käufer eines topaktuellen iPhones bekamen nicht das im Voraus bezahlte Luxushandy zugeschickt, sondern bloß Pakete mit wertlosem Inhalt. Eine leere Brotdose, ein Paket Quark oder Früchtetee oder leere Bierflaschen fanden die Kunden in den Kartons. Gestern hat das Amtsgericht einen gebürtigen Nigerianer (25) dafür zu 2,5 Jahre Haft verurteilt. Der Angeklagte gab zu, dass Zahlungen für die angebotenen Handys über sein Konto abgewickelt worden waren – aber mit Betrug habe er nichts zu tun.
Von Herbst 2011 bis Januar 2012 waren die begehrten Handys bei einem Kleinanzeigen-Forum im Internet angeboten worden. Interessenten mussten dafür bis zu 525 Euro überweisen – auf ein Konto, das auf den Namen des Angeklagten lief. Der 25-Jährige reagierte auf die Anklage allerdings empört. Er habe nie mit Handys gehandelt, könne sich die Vorwürfe nur als gemeinen Trick einer früheren Bekannten erklären. Dieser Frau habe er nämlich einst den Zugriff auf sein Konto erlaubt. Sie habe damals im Streit ih- ren Partner verlassen und den Angeklagten gebeten, über dessen Bankverbindung ihre Geschäfte abwickeln zu dürfen. Mit einer zweiten Bankkarte, ebenfalls auf seinen Namen, habe er der Frau „nur helfen wollen“. Als Zeugin war jene Ex-Bekannte aber nicht aufzutreiben. Für den Verteidiger sah das nach einem klaren Freispruch aus. Die Richter urteilten anders.
Sie fanden es „lebensfremd“, dass ein Kontoinhaber, der finanziell nicht auf Rosen gebettet ist, angeblich monatelang Kontoauszüge und Geldeingänge nicht kontrolliert. Das hatte der Angeklagte so beteuert. Stutzig machte die Richter auch, dass der 25-Jährige als Betrüger bereits vorbestraft war – einmal wegen eines fast identisch ausgeführten HandyTricks. In der Gesamtschau kam das Gericht daher zum Schuldspruch, blieb im Strafmaß knapp unter dem Antrag des Staatsanwalts, der drei Jahre Haft beantragt hatte. Da der Angeklagte aus einer früheren Bewährungsstrafe zudem noch neun Monate offen hat, gilt es als wahrscheinlich, dass er mit seinem Anwalt gegen den gestrigen Schuldspruch jetzt Berufung einlegt.