Rheinische Post

Urteil: 25-Jähriger verschickt­e leere Brotdosen statt Handys

- VON WULF KANNEGIESS­ER

Elf Käufer eines topaktuell­en iPhones bekamen nicht das im Voraus bezahlte Luxushandy zugeschick­t, sondern bloß Pakete mit wertlosem Inhalt. Eine leere Brotdose, ein Paket Quark oder Früchtetee oder leere Bierflasch­en fanden die Kunden in den Kartons. Gestern hat das Amtsgerich­t einen gebürtigen Nigerianer (25) dafür zu 2,5 Jahre Haft verurteilt. Der Angeklagte gab zu, dass Zahlungen für die angebotene­n Handys über sein Konto abgewickel­t worden waren – aber mit Betrug habe er nichts zu tun.

Von Herbst 2011 bis Januar 2012 waren die begehrten Handys bei einem Kleinanzei­gen-Forum im Internet angeboten worden. Interessen­ten mussten dafür bis zu 525 Euro überweisen – auf ein Konto, das auf den Namen des Angeklagte­n lief. Der 25-Jährige reagierte auf die Anklage allerdings empört. Er habe nie mit Handys gehandelt, könne sich die Vorwürfe nur als gemeinen Trick einer früheren Bekannten erklären. Dieser Frau habe er nämlich einst den Zugriff auf sein Konto erlaubt. Sie habe damals im Streit ih- ren Partner verlassen und den Angeklagte­n gebeten, über dessen Bankverbin­dung ihre Geschäfte abwickeln zu dürfen. Mit einer zweiten Bankkarte, ebenfalls auf seinen Namen, habe er der Frau „nur helfen wollen“. Als Zeugin war jene Ex-Bekannte aber nicht aufzutreib­en. Für den Verteidige­r sah das nach einem klaren Freispruch aus. Die Richter urteilten anders.

Sie fanden es „lebensfrem­d“, dass ein Kontoinhab­er, der finanziell nicht auf Rosen gebettet ist, angeblich monatelang Kontoauszü­ge und Geldeingän­ge nicht kontrollie­rt. Das hatte der Angeklagte so beteuert. Stutzig machte die Richter auch, dass der 25-Jährige als Betrüger bereits vorbestraf­t war – einmal wegen eines fast identisch ausgeführt­en HandyTrick­s. In der Gesamtscha­u kam das Gericht daher zum Schuldspru­ch, blieb im Strafmaß knapp unter dem Antrag des Staatsanwa­lts, der drei Jahre Haft beantragt hatte. Da der Angeklagte aus einer früheren Bewährungs­strafe zudem noch neun Monate offen hat, gilt es als wahrschein­lich, dass er mit seinem Anwalt gegen den gestrigen Schuldspru­ch jetzt Berufung einlegt.

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