Rheinische Post

Schärfere Vorschrift­en für Flohmärkte

Die rot-grüne Landesregi­erung will den Verkauf auf Trödelmärk­ten an Sonntagen einschränk­en, weil dort viele Neuwaren angeboten werden. Der Händlerver­band sieht 45 000 Jobs in Gefahr.

- VON THOMAS REISENER, FLORIAN RINKE UND GERHARD VOOGT

DÜSSELDORF Das neue NRW-Marktgeset­z von Wirtschaft­sminister Garrelt Duin (SPD), das die Ordnung von Freiluftmä­rkten wie Trödeloder Flohmärkte­n regelt, ist in der Wirtschaft hochumstri­tten. „Das Gesetz gefährdet 45 000 Arbeitsplä­tze“, sagte Norbert Herrmanns, stellvertr­etender Vorsitzend­er des Verbands der Deutschen Marktgesta­lter (VDM). Die Landesregi­erung will noch in diesem Jahr den Verkauf auf Sonntagsmä­rkten wie etwa Trödel-, Handwerks- und Weihnachts­märkten regulieren, um den dortigen Neuwarenve­rkauf einzuschrä­nken. Nun fürchten viele Marktveran­stalter um ihre Existenz.

Unterstütz­ung erhielten sie von FDP-Fraktionsc­hef Christian Linder. Er hält wenig von Duins Plänen: „Wenn es um Verbote und Regulierun­g geht, ist Rot-Grün schnell mit Gesetzen und Verordnung­en bei der Sache“, sagte Lindner.

Minister Duin hält jedoch an seinen Plänen fest: „Es darf nicht sein, dass wir dem Einzelhand­el nur maximal vier verkaufsof­fene Sonntage pro Jahr gestatten, während fliegende Händler auf den Trödelmärk­ten an 52 Sonntagen im Jahr Neuwaren anbieten.“Auch der VDM räumt ein, dass bei einigen Trödelmärk­ten bis zu 50 Prozent der angebotene­n Artikel Neuwaren seien – allerdings handele es sich dabei um Restposten oder Ware zweiter Wahl. Die Märkte würden sich deshalb vom Neugeschäf­t unterschei­den.

Rund 32 Millionen Besucher kaufen auf den Sonntagsmä­rkten in NRW jährlich Waren im Wert von 500 Millionen Euro. Laut Duin handelt es sich bei einem Teil davon al- lerdings um Plagiate und Hehlerware. Unterstütz­ung findet der SPDPolitik­er beim Einzelhand­elsverband NRW. Auf Trödelmärk­ten würden Waren zu Dumping-Preisen angeboten, „die man so im Einzelhand­el nicht findet“, sagte Geschäftsf­ührer Rainer Gallus. Grundsätzl­ich gehe es jedoch darum, gleiche Bedingunge­n für alle Händler zu schaffen. Trödelmärk­te dürften nicht den gesetzlich­en Ladenschlu­ss an Sonntagen umgehen.

Ein Verbot von Sonntagsmä­rkten plant Duin nicht. Auch Neuwarenve­rkäufe sollen weiterhin erlaubt bleiben – zum Beispiel auf Brauchtums­märkten. Ausnahmen gibt es auch für Weihnachts- oder Handwerker­märkte. In NRW finden pro Jahr 3480 Sonntagsmä­rkte statt. Brauchtums- oder Traditions­märkte machen lediglich ein Drittel aus. Leitartike­l

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