Wichtige Fußballspiele müssen im Free-tv zu sehen sein
LUXEMBURG (dpa) Fans in Europa haben ein Recht auf die Übertragung wichtiger Fußballspiele im Free-TV. Für die Dachverbände Fifa (Welt) und Uefa (Europa) gibt es keinen Anspruch auf eine ausschließliche Ausstrahlung von Spitzenpartien im Bezahlfernsehen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Damit bestätigten die obersten europäischen Richter in letzter Instanz die Entscheidungen Belgiens und Großbritanniens: Die Länder hatten festgelegt, dass wichtige Spiele nicht nur im PayTV laufen dürfen.
Für den deutschen Zuschauer ändert sich nichts. Bereits der Rundfunkstaatsvertrag regelt, dass bestimmte Großereignisse „von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung“nur dann im Pay-TV ausgestrahlt werden dürfen, wenn sie zugleich in einem Free-TV-Programm zu sehen sind. Diese Regelung wird durch das Urteil bestätigt und kommt nicht auf den Prüfstand.
Die Free-TV-Rechte an der WM 2014 und 2018 sowie der EM 2016 liegen in Deutschland bei ARD und ZDF. Die Qualifikationsspiele zur EM 2016 und WM 2018 überträgt erstmals RTL. WM-Spiele waren zuletzt auch beim Pay-TV-Sender Sky zu sehen, der alle Spiele der Bun- desliga und 2. Liga live überträgt. ARD und ZDF zeigen Spielberichte in der Zweitverwertung.
In Belgien ging es um alle Endrunden-Spiele der WM, bei Großbritannien zusätzlich auch um jene der EM. Der Gerichtshof bestätigte, dass diese Partien Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung sein können. Für solche Ereignisse können die EU-Staaten einen Bann gegen eine exklusive Übertragung im Pay-TV verhängen. Neben wichtigen Fußballpartien können dies zum Beispiel auch Olympische Spiele sein. Fifa und Uefa hatten sich gegen diese Einstufung gewehrt. Für sie sind Sendungen im Bezahlfernsehen eine wichtige Einnahmequelle. Olaf Wolters glaubt, dass für die TV-Rechte an den großen Turnieren wohl nicht mehr so hohe Einnahmen erzielt werden können. „Auf die Vermarkter kommen harte Zeiten zu“, sagte der Medienrechtler.
Fifa und Uefa waren Anfang 2011 vor dem EU-Gericht gescheitert. Der Europäische Gerichtshof korrigierte dessen Urteil zwar teilweise und stellte fest, dass die Staaten ihre Entscheidung gegen eine Exklusivausstrahlung im Bezahlfernsehen der EU-Kommission besser begründen müssen. An der Grundsatzentscheidung ändere dies aber nichts.
Olaf Wolters