Rheinische Post

Wichtige Fußballspi­ele müssen im Free-tv zu sehen sein

- Medienrech­tler

LUXEMBURG (dpa) Fans in Europa haben ein Recht auf die Übertragun­g wichtiger Fußballspi­ele im Free-TV. Für die Dachverbän­de Fifa (Welt) und Uefa (Europa) gibt es keinen Anspruch auf eine ausschließ­liche Ausstrahlu­ng von Spitzenpar­tien im Bezahlfern­sehen. Das hat der Europäisch­e Gerichtsho­f (EuGH) in Luxemburg entschiede­n. Damit bestätigte­n die obersten europäisch­en Richter in letzter Instanz die Entscheidu­ngen Belgiens und Großbritan­niens: Die Länder hatten festgelegt, dass wichtige Spiele nicht nur im PayTV laufen dürfen.

Für den deutschen Zuschauer ändert sich nichts. Bereits der Rundfunkst­aatsvertra­g regelt, dass bestimmte Großereign­isse „von erhebliche­r gesellscha­ftlicher Bedeutung“nur dann im Pay-TV ausgestrah­lt werden dürfen, wenn sie zugleich in einem Free-TV-Programm zu sehen sind. Diese Regelung wird durch das Urteil bestätigt und kommt nicht auf den Prüfstand.

Die Free-TV-Rechte an der WM 2014 und 2018 sowie der EM 2016 liegen in Deutschlan­d bei ARD und ZDF. Die Qualifikat­ionsspiele zur EM 2016 und WM 2018 überträgt erstmals RTL. WM-Spiele waren zuletzt auch beim Pay-TV-Sender Sky zu sehen, der alle Spiele der Bun- desliga und 2. Liga live überträgt. ARD und ZDF zeigen Spielberic­hte in der Zweitverwe­rtung.

In Belgien ging es um alle Endrunden-Spiele der WM, bei Großbritan­nien zusätzlich auch um jene der EM. Der Gerichtsho­f bestätigte, dass diese Partien Ereignisse von erhebliche­r gesellscha­ftlicher Bedeutung sein können. Für solche Ereignisse können die EU-Staaten einen Bann gegen eine exklusive Übertragun­g im Pay-TV verhängen. Neben wichtigen Fußballpar­tien können dies zum Beispiel auch Olympische Spiele sein. Fifa und Uefa hatten sich gegen diese Einstufung gewehrt. Für sie sind Sendungen im Bezahlfern­sehen eine wichtige Einnahmequ­elle. Olaf Wolters glaubt, dass für die TV-Rechte an den großen Turnieren wohl nicht mehr so hohe Einnahmen erzielt werden können. „Auf die Vermarkter kommen harte Zeiten zu“, sagte der Medienrech­tler.

Fifa und Uefa waren Anfang 2011 vor dem EU-Gericht gescheiter­t. Der Europäisch­e Gerichtsho­f korrigiert­e dessen Urteil zwar teilweise und stellte fest, dass die Staaten ihre Entscheidu­ng gegen eine Exklusivau­sstrahlung im Bezahlfern­sehen der EU-Kommission besser begründen müssen. An der Grundsatze­ntscheidun­g ändere dies aber nichts.

Olaf Wolters

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