Viele Regeln für Fotowettbewerb der Hohe Straße
Unter dem Titel „Die Carlstadt aus meiner Sicht “laden die Veranstalter die Bürger ein, ihre Lieblingsbilder einzureichen.
CARLSTADT Udo Engels hatte eine gute Idee. Der Inhaber des Fotofachgeschäfts an der Hohe Straße ruft zusammen mit dem Team vom Altstadt-Marketing alle Hobby- und Profifotografen auf, die Carlstadt und ihre vielen Facetten mit der Kamera festzuhalten, und mit den Bildern an einem Wettbewerb teilzunehmen. Das klingt nach einem schönen Projekt, aber der Geschäftsmann und Carlstadtbewohner stieß bei den Vorbereitungen auf einige Probleme. „Wir möchten, dass sich die Wettbewerbsteilnehmer an die Persönlichkeitsrechte halten und nicht jemandes Markenoder Firmenrechte verletzen“, sagt Engels. Wer sich nun mit seiner Kamera auf Fotosafari in der Carlstadt macht, muss einige Regeln einhalten. Ist auf dem Foto eine Person eindeutig zu erkennen, muss der Fotograf von ihr das Einverständnis bekommen, sie auf dem Bild öffentlich zu zeigen. „Am besten schriftlich“, sagt Engels und betont, wie wichtig dieser Aspekt ist. Zwar können auch Fotos eingereicht werden, die auf das Abbilden von Menschen verzichten, aber: „Diesen Bildern fehlt meist das Leben und sie wirken weniger interessant.“Die rechtliche Frage sei beim Aufnehmen von Gebäuden weniger knifflig. Häuser, an denen der Besitzer ein Urheberrecht hält, kennt Engels in der Carlstadt nicht. Aber dennoch gilt: Hat ein Fotograf ein Haus abgelichtet und rückt er es auf seinem Bild in den Mittelpunkt, sollte er besser mal beim Besitzer klingeln und fragen, ob er mit einer Veröffentlichung einverstanden ist.
Zwingender ist diese Handlung bei Schaufenstern und Werbetafeln, die der Fotograf aufnimmt. Denn Hersteller kommerzieller Produkte halten das Recht an ihren Artikeln und müssen einverstanden sein, wenn diese öffentlich bei Ausstellungen gezeigt werden. Aufmerksamkeit ist auch geboten, wenn die Linse ein parkendes Auto einfängt. Ist auf dem Bild das Kennzeichen zu lesen, könnte der Fotograf die Privatsphäre des Besitzers verletzen. Wer den Fahrzeughalter nicht nach seinem Einverständnis fragen kann, bekommt Hilfe von Udo Engels. „Ich kann die Nummern digital unkenntlich machen“, sagt er.
Viele dieser Regeln waren auch für ihn neu. Aus diesem Grund hat er sich von einem Fachanwalt beraten lassen. „Es doch besser, sich vorher um Details zu kümmern als hinterher Ärger zu bekommen“, sagt er. Wer nun an dem Bilderwettstreit „Die Düsseldorfer Carlstadt aus meiner Sicht – gestern und heute“teilnehmen möchte, kann bis zum 15. August seine drei besten Motive einreichen – entweder in gedruckter Form oder digitalisiert. Eine Jury nimmt die Werke in Augenschein und wählt die besten zehn Carlstadt-Fotos aus. Beim „Hohe-Straße“-Fest am 15. September sind sie dann für jeden zu sehen, und an- schließend sollen sie in der Kreissparkasse ausgestellt werden. Noch eine Voraussetzung gibt es – nämlich die Volljährigkeit der Wettstreiter. Weitere Informationen und die Anmeldeformulare gibt es online:
www.engels-bilderservice.de/fotowettbewerb