Rheinische Post

Manche Uber-fahrer haben Taxi-schein

Insider schätzt Zahl der Fahrer in Düsseldorf auf 15. Rechtsdeze­rnent spricht von Ordnungswi­drigkeit.

- VON DENISA RICHTERS UND UWE-JENS RUHNAU

Insider schätzt Zahl der Fahrer in Düsseldorf auf 15. Rechtsdeze­rnent spricht von Ordnungswi­drigkeit.

Aller Verbote und Androhunge­n zum Trotz: In Düsseldorf sind Fahrer des amerikanis­chen Vermittler­s Uber weiterhin im Einsatz. In Ordnung ist dies nicht, wie Rechts- und Verkehrsde­zernent Stephan Keller betont. Die Fahrer müssen, so sie von der Stadtverwa­ltung erwischt werden, mit einem Bußgeld rechnen, mit dem ihre Tätigkeit als Ordnungswi­drigkeit geahndet wird. Es werden dafür Bußgelder von bis zu 20 000 Euro fällig.

„Taxi“steht auf den Autos nicht, die über eine App (ein auf das Smartphone herunterge­ladenes Programm) bestellt werden können. Als die RP gestern über die UberApp einen Wagen bestellt, wird auf dem Handy-Display Bernd (Name geändert) angekündig­t, sogar mit Foto. Er braucht sieben Minuten, steht am Graf-Adolf-Platz im Stau. Das alles lässt sich auf dem Handy verfolgen, auf einer Stadtkarte kann man sehen, wie der Wagen sich fortbewegt. Dann steht er vor der Lokalredak­tion an der Blumenstra­ße. Kein Mercedes, sondern ein Mittelklas­semodell eines anderes Hersteller­s. Nicht Luxus, aber sauber und somit in Ordnung.

Bernd ist ein freundlich­er Mann Mitte 40. Er ist Taxifahrer aus Neuss, hat also den Beförderun­gsschein, und dass er am Wochenbegi­nn das maue Geschäft daheim meidet und lieber in Düsseldorf zu einem niedrigere­n Tarif fährt, darf der Chef nicht erfahren. „Das machen auch andere Taxi-Fahrer“, sagt Bernd, während er ohne zu meckern das nahe Ziel Fürstenpla­tz ansteuert. Ein Euro Startgeld ist zu zahlen, am Ende werden vier Euro fällig, die über die Kreditkart­e automatisc­h abgebucht werden.

Das ist günstig, beim Taxi sind schon 5,50 Euro fällig, bevor die Fahrt überhaupt beginnt. Auf drei Sorten Mineralwas­ser (Still, Medium und Classic) kann der Gast bei Bernd auf dem Beifahrers­itz auch noch zugreifen, das Angebot ist gratis. Dass er am Ende im Handy-Display die fünf Sterne bei der Bewertung bekommt, die maximal möglich sind, ist konsequent.

So beliebt sind die Uber-Fahrer bei den Taxi-Kollegen jedoch nicht. In Düsseldorf sei ein Uber-Fahrer bestellt, von zwei Taxifahrer­n blockiert und dann bedroht worden, sagt er.

Der städtische Rechtsdeze­rnent Keller betont, dass die Berechtigu­ng zur Personenbe­förderung eine Voraussetz­ung sei, aber auch das Fahrzeug müsse eine entspreche­nde Zulassung haben. „Derzeit sind wir dabei, ein Untersagun­gsverfahre­n gegen Uber vorzuberei­ten“, sagt der Beigeordne­te. Das Problem für die Behörden sei bisher gewesen, dass Uber als Vermittlun­gsplattfor­m nicht selbst gegen die Kriterien der Personenbe­förderung verstoße, sondern die Basis dafür bilde.

Durch Urteile des Landgerich­ts Frankfurt und des Verwaltung­sgerichts Hamburg fühlt sich die Stadt laut Keller in ihrer Einstufung der Vermittlun­gen dieser Fahrdienst­e als Rechtsvers­toß bestätigt. Derzeit laufe die Frist, in der Uber in Düsseldorf eine Stellungna­hme zur ablehnende­n Position der Stadt abgeben kann. „Noch in diesem Monat läuft die Stellungna­hmefrist aus“, sagt Keller. Dem Wettbewerb will man sich nicht verschließ­en, pocht aber auf Einhaltung bestehende­r Gesetze. Es ist nicht ausgeschlo­ssen, dass die vom Bund geändert werden. Von Bundeswirt­schaftsmin­ister Sigmar Gabriel erhielt Uber jedenfalls argumentat­iven Rückenwind.

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RP-FOTO: ARNE LIEB Sind die Uber-Fahrer überhaupt noch in Düsseldorf unterwegs? RP-Lokalchef Uwe-Jens Ruhnau machte gestern den Test – und war zufrieden.

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