Manche Uber-fahrer haben Taxi-schein
Insider schätzt Zahl der Fahrer in Düsseldorf auf 15. Rechtsdezernent spricht von Ordnungswidrigkeit.
Insider schätzt Zahl der Fahrer in Düsseldorf auf 15. Rechtsdezernent spricht von Ordnungswidrigkeit.
Aller Verbote und Androhungen zum Trotz: In Düsseldorf sind Fahrer des amerikanischen Vermittlers Uber weiterhin im Einsatz. In Ordnung ist dies nicht, wie Rechts- und Verkehrsdezernent Stephan Keller betont. Die Fahrer müssen, so sie von der Stadtverwaltung erwischt werden, mit einem Bußgeld rechnen, mit dem ihre Tätigkeit als Ordnungswidrigkeit geahndet wird. Es werden dafür Bußgelder von bis zu 20 000 Euro fällig.
„Taxi“steht auf den Autos nicht, die über eine App (ein auf das Smartphone heruntergeladenes Programm) bestellt werden können. Als die RP gestern über die UberApp einen Wagen bestellt, wird auf dem Handy-Display Bernd (Name geändert) angekündigt, sogar mit Foto. Er braucht sieben Minuten, steht am Graf-Adolf-Platz im Stau. Das alles lässt sich auf dem Handy verfolgen, auf einer Stadtkarte kann man sehen, wie der Wagen sich fortbewegt. Dann steht er vor der Lokalredaktion an der Blumenstraße. Kein Mercedes, sondern ein Mittelklassemodell eines anderes Herstellers. Nicht Luxus, aber sauber und somit in Ordnung.
Bernd ist ein freundlicher Mann Mitte 40. Er ist Taxifahrer aus Neuss, hat also den Beförderungsschein, und dass er am Wochenbeginn das maue Geschäft daheim meidet und lieber in Düsseldorf zu einem niedrigeren Tarif fährt, darf der Chef nicht erfahren. „Das machen auch andere Taxi-Fahrer“, sagt Bernd, während er ohne zu meckern das nahe Ziel Fürstenplatz ansteuert. Ein Euro Startgeld ist zu zahlen, am Ende werden vier Euro fällig, die über die Kreditkarte automatisch abgebucht werden.
Das ist günstig, beim Taxi sind schon 5,50 Euro fällig, bevor die Fahrt überhaupt beginnt. Auf drei Sorten Mineralwasser (Still, Medium und Classic) kann der Gast bei Bernd auf dem Beifahrersitz auch noch zugreifen, das Angebot ist gratis. Dass er am Ende im Handy-Display die fünf Sterne bei der Bewertung bekommt, die maximal möglich sind, ist konsequent.
So beliebt sind die Uber-Fahrer bei den Taxi-Kollegen jedoch nicht. In Düsseldorf sei ein Uber-Fahrer bestellt, von zwei Taxifahrern blockiert und dann bedroht worden, sagt er.
Der städtische Rechtsdezernent Keller betont, dass die Berechtigung zur Personenbeförderung eine Voraussetzung sei, aber auch das Fahrzeug müsse eine entsprechende Zulassung haben. „Derzeit sind wir dabei, ein Untersagungsverfahren gegen Uber vorzubereiten“, sagt der Beigeordnete. Das Problem für die Behörden sei bisher gewesen, dass Uber als Vermittlungsplattform nicht selbst gegen die Kriterien der Personenbeförderung verstoße, sondern die Basis dafür bilde.
Durch Urteile des Landgerichts Frankfurt und des Verwaltungsgerichts Hamburg fühlt sich die Stadt laut Keller in ihrer Einstufung der Vermittlungen dieser Fahrdienste als Rechtsverstoß bestätigt. Derzeit laufe die Frist, in der Uber in Düsseldorf eine Stellungnahme zur ablehnenden Position der Stadt abgeben kann. „Noch in diesem Monat läuft die Stellungnahmefrist aus“, sagt Keller. Dem Wettbewerb will man sich nicht verschließen, pocht aber auf Einhaltung bestehender Gesetze. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die vom Bund geändert werden. Von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel erhielt Uber jedenfalls argumentativen Rückenwind.