Ebay-panne könnte für Verkäufer teuer werden
Weil die Handelsplattform mehrere Stunden wegen einer Störung still stand, konnten Käufer keine Angebote abgeben.
DÜSSELDORF Eine technische Panne bei Ebay erzürnt derzeit viele Nutzer der Internet-Plattform. Weil sich am Sonntagabend für mehrere Stunden kaum ein Nutzer einloggen konnte, ruhten auch Auktionen in dem Portal. Kaufinteressierte konnten keine Gebote abgeben. Das Unternehmen entschuldigte sich bei den betroffenen Kunden und teilte am Montag mit, seit 19.45 Uhr am Sonntagabend funktionierten die Dienste wieder. Die Probleme seien weltweit aufgetreten. Grund sei offenbar ein Stromausfall gewesen, der die Probleme in den Datenbanken ausgelöst und dafür gesorgt habe, dass „der Betrieb einiger Sei- ten für manche Nutzer unterbrochen“worden sei, hieß es in einem Blog-Eintrag eines Ebay-Managers. Die Hintergründe würden noch untersucht. Weitere Auskünfte lehnte das Unternehmen ab.
„Das letzte Gebot ist nach den EbayGrundsätzen rechtlich
bindend“
Christian Solmecke
IT-Rechtsanwalt
Offen ist nun, welche Folgen die Störung für Nutzer hat. Den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ebays zufolge werden bei einem Ausfall von mehr als zwei Stunden die Angebotsgebühren, die ein Verkäufer an das Unternehmen zahlen muss, dem Konto gutgeschrieben. Außerdem würden betroffene Auktionen dann um einen Tag verlängert. In vielen Fällen endeten Auktionen genau in dem betroffenen Zeitraum. Der Sonntag gilt als beliebtes Auktionsende, weil dann die meisten potenziellen Käufer vor dem Computer sitzen. Höchstgebote gehen in den allermeisten Fällen erst in den letzten Sekunden ein. Wenn dann aber niemand mehr bieten konnte, dürften viele der erzielten Verkaufspreise wesentlich niedriger sein, als sie ohne Störung gewesen wären. Eine Sprecherin des Konzerns erklärte laut mehreren Berichten, das Unternehmen prüfe derzeit, wie mit solchen Angeboten umgegangen werde, die in der Zeit ausgelaufen seien.
Aus Sicht von Juristen ist die Rechtslage aber eindeutig: Verkäufer, deren Angebote in dem Zeitraum ausgelaufen sind ,haben Pech. Nach Einschätzung des Kölner Medienrechtsexperten Christian Solmecke muss der angebotene Artikel verkauft werden, wenn es ein Gebot gab – und sei es noch so niedrig. „Ein Systemausfall bei Ebay führt nicht dazu, dass die Verträge mit dem Höchstbietenden unwirksam sind“, sagte der Rechtsanwalt. „Ein Systemausfall gehört zum allgemeinen Risiko bei der Teilnahme an einer Ebay-Auktion. Das letzte Gebot ist nach den Ebay-Grundsätzen rechtlich bindend.“Es gebe keinen gesetzlichen Grund, dies anzufechten.
Womöglich könnten betroffene Verkäufer, die eine teure Uhr zum Schnäppchenpreis abgeben müssen, aber Schadenersatz von Ebay verlangen. Laut Solmecke hätten viele Nutzer darüber geklagt, dass ihre Auktion, anders als in den AGB versprochen, trotz Störung nicht verlängert worden sei. „Sollte sich dies bestätigen, ist Ebay zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet“, sagt Solmecke. Ein Verkäufer sollte sich dann aber vor dem Versand des Artikels von einem Gutachter den Wert der Ware ermitteln lassen – und sich dann an Ebay wenden.