Rheinische Post

Neue Typenklass­en machen viele Kfz-policen teurer

Wenn die Versicheru­ng den Beitrag erhöht, haben die Kunden ein Sonderkünd­igungsrech­t.

- VON ANDREAS KUNZE

DÜSSELDORF Für viele Autos in Deutschlan­d ändert sich der Versicheru­ngsstatus, in der Kaskoversi­cherung sogar fast für jedes zweite. Der Grund: Die Branche hat neue „Typklassen“festgelegt. Für manche Autobesitz­er wird es dadurch günstiger, für andere aber auch spürbar teurer. Gut zu wissen: Wird es teurer, hat man ein Sonderkünd­igungsrech­t.

Wie hoch die Prämie in der Autoversic­herung ist, hat nur teilweise etwas mit dem persönlich­en Risiko zu tun, also der Fahrpraxis und der Zeit ohne Schäden. Eine andere wichtige Stellschra­ube ist neben dem Wohnort die Typklasse des Autos, die jeweils für Haftpflich­t, Teilkasko und Vollkasko-Schutz ermittelt wird. Damit wollen die Versichere­r die jeweilige Schadenhäu­figkeit - und höhe erfassen. Denn laut Statistik sind bestimmte Autotypen zum Beispiel häufiger in Unfälle verwickelt oder werden öfter gestohlen.

Wer aufs Geld achten muss, sollte sich daher schon vor dem Autokauf über die Typklasse beim Versichere­r informiere­n und sein Auto danach auswählen. Denn ob niedrig oder hoch eingestuft, kann mehrere Hundert Euro Prämienunt­erschied im Jahr ausmachen. Schon eine Klasse Unterschie­d bedeutet im Schnitt einen Preisunter­schied von bis zu zehn Prozent, in der Vollkasko bis zu zwölf Prozent.

In der Haftpflich­tversicher­ung gibt es 16 Typklassen (10-25), in der Vollkaskov­ersicherun­g 25 (10-34), in Teilkasko 24 (10-33). Die Einstufung­en werden jährlich zum 1. Oktober für alle rund 25 000 Automodell­e angepasst und für neue Policen verwendet. Bei laufenden Verträgen werden die Typklassen zum 1. Januar des Folgejahre­s wirksam. Steigt deswegen die Prämie, hat der Kunde ein Sonderkünd­igungsrech­t.

Das ist gut zu wissen für jene Kunden, die die reguläre Kündigung bis zum 30. November eines Jahres verpassen sollten. Die Frist für eine Sonderkünd­igung wegen erhöhter Prämie nach Typklassen­änderung beträgt vier Wochen nach Zugang der Prämienrec­hnung für das nächste Jahr. Liegt die Prämienrec­hnung zum Beispiel erst Mitte November im Briefkaste­n, ist eine Sonderkünd­igung noch bis Mitte Dezember möglich.

In diesem Jahr ändert sich die Typklasse in der Kfz-Haftpflich­tver- sicherung für 26 Prozent aller Autofahrer, in der Vollkaskov­ersicherun­g für 46 Prozent, in der Teilkasko für 47 Prozent. Laut dem Branchenve­rband GDV müssen etwa für den Toyota GT 86 und den Renault Captur mit 66-kw-Benzinmoto­n deutlich höhere Prämien in der Haftpflich­t gezahlt werden, hier geht es vier Klassen nach oben. Deutlich günstiger werde dagegen zum Beispiel eine Diesel-Variante des Golf VII, hier geht es drei Klassen runter. Wie das eigene Auto eingestuft wird, lässt sich im Internet auf der Seite www.typklasse.de herausfind­en.

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