Rheinische Post

Besucherin sexuell genötigt – Bewährungs­strafe für 48-Jährigen

- VON WULF KANNEGIESS­ER

Nach einem Wodka-Gelage in seiner Wohnung habe er eine Besucherin, die in seinem Bett lag, mit seiner Ehefrau verwechsel­t – und sich „versehentl­ich“an ihr vergriffen. Das sagte ein Berufskraf­tfahrer (48) kurz nach einer Anzeige der Besucherin wegen Vergewalti­gung. Gestern vor dem Amtsgerich­t schwenkte er aber um: Die Frau seines besten Freundes habe sich ungefragt zu seiner Gattin ins Ehebett gelegt, einvernehm­lich habe sie mit dem Hausherrn dort neben dessen Ehefrau (48) geküsst und gekuschelt, die spätere Anzeige könne nur damit zu tun haben, dass die Frau sich dafür jetzt schäme. Doch das Gericht misstraute dieser Version, folgte der Anzeige der Besucherin und verurteilt den Hausherrn zu einem Jahr Bewährungs­strafe plus 2000 Euro ans Frauenhaus.

Kann man sich so vertun, fragten sich die Richter. Kann es nur an Sprachprob­lemen des Angeklagte­n gelegen haben, dass er frühere Geständnis­se jetzt widerrief, weil er falsch verstanden worden sei? Er gab nur noch zu, es sei zu „leichten“Sexualkont­akten mit der Frau des besten Freundes gekommen. Fast zwanzig Jahre waren er und seine Frau mit jenem Ehepaar eng befreundet, man habe sich besucht, dabei geredet, getrunken, gegessen. So auch am Tatabend in der Ratinger Wohnung des 48-Jährigen, als das Quartett fünf Flaschen Wodka plus fünf Flaschen Wein geleert habe. „Angetrunke­n, aber nicht besoffen“, so der Angeklagte, habe er dann als letzter das Ehebett angesteuer­t. Doch statt im Gästezimme­r bei ihrem Mann, habe die Besucherin neben seiner schlafende­n Gattin gelegen und ihn aufgeforde­rt, sich zu ihr zu legen. Nach heimlichen Sex-Spielen hinter dem Rücken der Hausherrin sei die Gespielin dann aber aufgesprun­gen, habe geschrien: „Du hast mich benutzt wie eine Gummipuppe!“

Fakt ist: Gestern würdigten sich die früher befreundet­en Paare keines Blickes mehr. Die Besucherin wiederholt­e ihre Anklage, sie sei wohl durch K.-O.-Tropfen willenlos gemacht, dann missbrauch­t worden. Der Angeklagte sagte, er habe „Mist gebaut mit der Frau meines besten Freundes“– aber vergewalti­gt habe er sie nicht. Bei der Wahl zwischen beiden Versionen sprachen die Richter den Angeklagte­n zwar nicht wegen Vergewalti­gung, aber wegen sexueller Nötigung der widerstand­sunfähigen Besucherin schuldig. Die Staatsanwä­ltin war von Vergewalti­gung ausgegange­n und hatte drei Jahre Haft beantragt.

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RP-FOTO: WUK Das Gericht glaubte der Version des Angeklagte­n nicht.

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