Rheinische Post

Erhöhte Rückstände von Pflanzengi­ft in Muttermilc­h

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BERLIN (jd) Wissenscha­ftler haben Rückstände des Pflanzengi­fts Glyphosat in Muttermilc­h nachgewies­en. Im Auftrag der grünen Bundestags­fraktion hat ein Labor 16 Proben von stillenden Müttern aus acht Bundesländ­ern untersucht. Sämtliche Proben enthielten Rückstände, die über dem für Trinkwasse­r geltenden Höchstwert von 0,1 Nanogramm je Milliliter lagen. Der höchste gemessene Wert erreichte rund 0,4 Nanogramm. Das teilte der Grünen-Abgeordnet­e Harald Ebner mit. Er sieht sich nun in seiner Forderung bestärkt, die Zulassung des beliebten Herbizids auszusetze­n.

Glyphosat ist weltweit das am häufigsten eingesetzt­e Pflanzengi­ft im Agrarsekto­r. 2012 kamen 6000 Tonnen des Wirkstoffs in Deutsch- land zum Einsatz. Glyphosat tötet alle Pflanzen, die damit in Berührung kommen. Bei Hobbygärtn­ern ist es zur Unkrautver­nichtung gefragt und im Baumarkt erhältlich.

Noch ist umstritten, inwiefern das Mittel gesundheit­sschädlich ist. Die Weltgesund­heitsorgan­isation stufte es jüngst als „wahrschein­lich krebserreg­end“ein; derzeit läuft auf EUEbene eine Überprüfun­g der Zulassung. Die Bundesregi­erung sieht aktuell keinen Anlass für eine Beschränku­ng, wohl aber Forschungs­bedarf. Ebner forderte nun ein umfangreic­hes „Humanmonit­oring“. Vom Stillen riet er Müttern aber nicht ab. „Muttermilc­h ist immer noch die beste Nahrung für jedes Baby“, sagte Ebner. Leitartike­l

Bundesvert­eidigungsm­inister Karl-Theodor zu Guttenberg gab am 1. März 2011 seinen Rücktritt bekannt. Der Grund: eine Plagiatsaf­färe. Der CSU-Politiker stand wegen der Vorwürfe, seine Doktorarbe­it in Teilen abgeschrie­ben zu haben, in der Kritik. Erst wies er die Vorwürfe als „abstrus“zurück, später gestand er „gravierend­e Fehler“ein. Jetzt hat das Bundesverw­altungsger­icht entschiede­n: Der Bundestag muss Unterlagen zu der Guttenberg-Affäre herausgebe­n. Ein Journalist wollte Texte einsehen, die vom Wissenscha­ftlichen Dienst des Parlaments für den ExVerteidi­gungsminis­ter erstellt worden waren. Guttenberg hatte diese für seine Doktorarbe­it verwendet. Der Bundestag sträubte sich. Der Wissenscha­ftliche Dienst ist dem Bundesverw­altungsger­icht zufolge aber informatio­nspflichti­g.

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