Erhöhte Rückstände von Pflanzengift in Muttermilch
BERLIN (jd) Wissenschaftler haben Rückstände des Pflanzengifts Glyphosat in Muttermilch nachgewiesen. Im Auftrag der grünen Bundestagsfraktion hat ein Labor 16 Proben von stillenden Müttern aus acht Bundesländern untersucht. Sämtliche Proben enthielten Rückstände, die über dem für Trinkwasser geltenden Höchstwert von 0,1 Nanogramm je Milliliter lagen. Der höchste gemessene Wert erreichte rund 0,4 Nanogramm. Das teilte der Grünen-Abgeordnete Harald Ebner mit. Er sieht sich nun in seiner Forderung bestärkt, die Zulassung des beliebten Herbizids auszusetzen.
Glyphosat ist weltweit das am häufigsten eingesetzte Pflanzengift im Agrarsektor. 2012 kamen 6000 Tonnen des Wirkstoffs in Deutsch- land zum Einsatz. Glyphosat tötet alle Pflanzen, die damit in Berührung kommen. Bei Hobbygärtnern ist es zur Unkrautvernichtung gefragt und im Baumarkt erhältlich.
Noch ist umstritten, inwiefern das Mittel gesundheitsschädlich ist. Die Weltgesundheitsorganisation stufte es jüngst als „wahrscheinlich krebserregend“ein; derzeit läuft auf EUEbene eine Überprüfung der Zulassung. Die Bundesregierung sieht aktuell keinen Anlass für eine Beschränkung, wohl aber Forschungsbedarf. Ebner forderte nun ein umfangreiches „Humanmonitoring“. Vom Stillen riet er Müttern aber nicht ab. „Muttermilch ist immer noch die beste Nahrung für jedes Baby“, sagte Ebner. Leitartikel
Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg gab am 1. März 2011 seinen Rücktritt bekannt. Der Grund: eine Plagiatsaffäre. Der CSU-Politiker stand wegen der Vorwürfe, seine Doktorarbeit in Teilen abgeschrieben zu haben, in der Kritik. Erst wies er die Vorwürfe als „abstrus“zurück, später gestand er „gravierende Fehler“ein. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden: Der Bundestag muss Unterlagen zu der Guttenberg-Affäre herausgeben. Ein Journalist wollte Texte einsehen, die vom Wissenschaftlichen Dienst des Parlaments für den ExVerteidigungsminister erstellt worden waren. Guttenberg hatte diese für seine Doktorarbeit verwendet. Der Bundestag sträubte sich. Der Wissenschaftliche Dienst ist dem Bundesverwaltungsgericht zufolge aber informationspflichtig.