Rheinische Post

Mann bringt Rivalen mit falschen Vorwürfen ins Gefängnis

- VON WULF KANNEGIESS­ER

Aus Eifersucht hat ein 34-jähriger Mann einen 29-Jährigen für 116 Tage hinter Gitter gebracht. Er hatte bei der Polizei angegeben, dieser Kontrahent um die Gunst einer Frau sei plötzlich als Schutzgeld-Erpresser aufgetrete­n. Er habe unter Fausthiebe­n und Todesdrohu­ngen 5000 Euro verlangt, plus wöchentlic­h weitere 250 Euro. Doch das war alles gelogen, erfunden, aus Rache konstruier­t und von ihm bei zwei Prozessen gegen den Kontrahent­en sogar noch bestätigt worden. Das gab der 34-Jährige gestern vorm Amtsgerich­t auch zu. Dort saß er nun selbst auf die Anklageban­k. Und kam mit einer Bewährungs­strafe davon.

Falsche Verdächtig­ung, massive Freiheitsb­eraubung sowie Falschauss­agen in zwei Gerichtsin­stanzen gab der 34-Jährige kleinlaut zu. „Ich war mit Sascha gut befreundet, aber dann haben wir uns auch wegen einer Frau in die Haare gekriegt. Ich war wütend, wollte ihm eins auswischen.“Dass er den zu Unrecht beschuldig­ten Rivalen dadurch für insgesamt 116 Tage hinter Gitter brachte, „habe ich so nicht gewollt. Mit so einem Rattenschw­anz hatte ich gar nicht gerechnet. Ich wollte ja noch aussteigen, konnte aber nicht, weil ich mich auch geschämt habe. Dann habe ich einfach zu spät die Kurve gekriegt.“Immerhin war der Angeklagte nach dem zweifachen Schulspruc­h gegen den Rivalen beim Amtsgerich­t und beim Landgerich­t sowie nach dessen Inhaftieru­ng zuletzt aber doch noch seinem Gewissen gefolgt, hat seine LügenSerie offenbart und den früheren Kumpan dadurch aus der Haft geholt. Als Zeuge war das Lügen-Opfer gestern gar nicht erst vorgeladen. „Aber wir haben uns inzwischen ausgesproc­hen, ich habe mich bei ihm entschuldi­gt, es war alles ein großer Fehler“, so der Angeklagte.

Polizei und Justiz hatten auf die schweren Anschuldig­ungen des 34Jährigen vertraut, weil sie so detaillier­t und glaubhaft wirkten. Sogar ein Foto von Gesichtswu­nden hatte das angebliche Erpressung­sopfer zur Gerichtsak­te eingereich­t. Wie dem Angeklagte­n diese Täuschung gelang, umschrieb sein Anwalt so: „Mein Mandant hat lange im Milieu gearbeitet. Da gehören solche Drohungen zum Berufsallt­ag.“Trotzdem begnügte sich der Staatsanwa­lt mit 18 Monaten Bewährungs­strafe. Dem ist das Gericht gefolgt. Aber nur, weil der Angeklagte seit sieben Jahren nicht mehr verurteilt worden war, in Köln jetzt ein Ladenlokal betreibt und demnächst Vater wird.

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