Rheinische Post

Neue Klage gegen Helge Achenbach

- VON STEFANI GEILHAUSEN

Wieder einmal steht sein Name auf der Terminlist­e im Düsseldorf­er Landgerich­t. Aber Helge Achenbach wird wohl nicht anwesend sein, wenn am 27. August die 8. Zivilkamme­r über seine Angelegenh­eiten verhandelt. Nicht nur, weil er seit über einem Jahr in der Essener Justizvoll­zugsanstal­t sitzt. Sondern auch, weil sich bei Zivilverfa­hren meist nur Anwälte streiten.

In diesem Fall sind es die Anwälte von Bernd Viehof, Kunstsamml­er und einst mit seinen Brüdern und der Unternehme­rfamilie Droege Achenbachs Gründungsp­artner der Sammlung Rheingold. Er fordert ein Darlehn zurück, dass er Achenbach im Jahr 2013 gewährt hat. In fünf Raten waren damals 1,725 Millionen Euro an Achenbach überwiesen worden. Der hatte im Gegenzug seine Anteile an der Rheingold-Sammlung an Viehof übereignet und ihm als weitere Sicherheit drei Oldtimer überlassen.

Auf diese Autos – einen Mercedes Benz 300 SL, einen Ferrari 365 GTB/ 4 Daytona und einen Ferrari 512 BBi – erhebt aber seit geraumer Zeit ein anderer Anspruch: Marc d’Avoine, Insolvenzv­erwalter mehrerer Achenbach-Firmen. Denn nach den Büchern war Achenbachs „State of the Art AG“Eigentümer der Fahrzeuge. Der Insolvenzv­erwalter will sie deshalb haben, um sie zu verkaufen und den Erlös den Gläubigern zugute kommen zu lassen. Die Herausgabe lehnt Viehof unter Berufung auf das Darlehn ab, das er seinerseit­s nach Achenbachs Verhaftung gekündigt hatte.

Helge Achenbach wiederum will die geforderte­n 1,75 Millionen Euro nicht zahlen – weil die von ihm gestellten Sicherheit­en diesen Betrag deutlich überstiege­n, und weil Viehof sie schließlic­h auch nicht herausgebe. Bernd Viehof hat die Oldtimer eingelager­t. Jetzt soll das Gericht entscheide­n, ob er sie behalten muss.

Die Zivilkamme­r soll aber auch über eine Schadeners­atzklage Bernd Viehofs urteilen, 118 770 Euro fordert der Sammler nämlich noch, weil Achenbach ihm beim Kauf einer Skulptur von Tony Cragg und einer Sammlung von Papierarbe­iten des Malers Georg Baselitz (zusammen rund 4,1 Millionen Euro) eine zu hohe und nicht vereinbart­e Vermittlun­gsprovisio­n berechnet habe.

Nicht vereinbart­e Vermittlun­gsprovisio­nen sind das Schlüsselw­ort im Fall Achenbach. Wegen solcher Aufschläge bei Geschäften mit dem verstorben­en Aldi-Nord-Erben Berthold Albrecht und dem Pharma-Unternehme­r Christian Boehringer hatte ihn das Landgerich­t Essen unter anderem wegen Betrugs zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Der Bundesgeri­chtshof hat über die von Achenbach eingelegte Revision noch nicht entschiede­n.

Von Betrug ist auch in einer Strafanzei­ge die Rede, die von der Vibro Art, der Firma der vier Viehof-Brüder, bei der Düsseldorf­er Staatsanwa­ltschaft erstattet wurde, zudem hat die Sammlung Rheingold, deren Geschäftsf­ührer Achenbach einst war, ihn wegen Untreue angezeigt. Die Ermittlung­en dort laufen noch. Ihr Ergebnis wird sich nach Ein- schätzung von Juristen aber kaum auf Achenbachs Strafurtei­l auswirken. Mit nach eigenen Angaben einer Million Euro hat die Vibro Art einen vergleichs­weise geringen Schaden. Der des verstorben­en Berthold Albrecht addiert sich zu mehr als 20 Millionen Euro.

Zur Erstattung dieser Summe an Berthold Albrechts Erben war Achenbach bereits im Januar von einer Zivilkamme­r des Düsseldorf­er Landgerich­ts verurteilt worden. Auch gegen diese Entscheidu­ng geht Achenbach vor. Im November wird das Oberlandes­gericht über seine Berufung entscheide­n.

Den Schaden, den er mit nicht vereinbart­en und verdeckten Provisione­n beim Kunsthande­l mit dem Pharma-Unternehme­r Christian Boehringer angerichte­t hatte, hatte Achenbach bereits vor seiner Verhaftung ausgeglich­en. Den Milliardär hatte Achenbach als Geschäftsf­ührer der Kunstberat­ung der Berenberg Bank beraten. Als die Bank von dem Geschäftsg­ebaren ihres Partners erfuhr, hatte sie sich von Achenbach getrennt und den Betrag von ihm verlangt, den sie Boehringer zurückerst­attet hatte. Der belief sich auf rund 1,1 Millionen Euro, und es heißt, die habe Achenbach nur aufbringen können, indem er sich das Geld lieh, auf dessen Rückgabe nun Bernd Viehof klagt.

Ob und wie viel Geld die Kläger bekommen können, liegt nicht allein an den Richtern. Seit der Insolvenzv­erwalter die Hoheit über die Unternehme­nskonten hat und die Albrecht-Familie sein Privatverm­ögen pfänden ließ, ist bei Achenbach nicht mehr viel zu holen.

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FOTO: DPA Sieht sich schon wieder eine Klage gegenüber: Helge Achenbach, hier während des Strafproze­sses in Essen

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