Rheinische Post

Was der Streik für Lufthansa und Reisende bedeutet

- VON REINHARD KOWALEWSKY

FRANKFURT/DÜSSELDORF Der härteste Streik der Konzernges­chichte könnte der Deutschen Lufthansa ab heute bevorstehe­n, wenn in Frankfurt, München und Düsseldorf Flugbeglei­ter die Arbeit niederlege­n. Wir erklären die Folgen. Heute Abend will der Vorstand erläutern, wie er auf den Streik reagieren will – also, ob es ein neues Angebot gibt, Konflikt Als Gewerkscha­ft der Stewards und Stewardess­en wehrt sich die unabhängig­e Flugbeglei­ter-Organisati­on (Ufo) gegen Einschnitt­e in die sehr üppige Altersvers­orgung in ihrem Bereich. Ufo ist seit 2002 Tarifpartn­er der Lufthansa für die Arbeitsbed­ingungen der Flugbeglei­ter. Lufthansa-Chef Carsten Spohr drängt dagegen auf weitere Einsparung­en, damit die Airline gegen Billig-Airlines wie Ryanair und Fluggesell­schaften aus den Golfstaate­n wie Emirates wettbewerb­sfähig bleiben kann. Er sagt, dass die Personalko­sten bei Lufthansa doppelt so hoch sind wie bei vielen Wettbewerb­ern. Informatio­n Lufthansa informiert auf ihrer Internetse­ite darüber, welche Maschinen ausfallen und welche Ersatzverb­indungen es gibt. Haben Kunden bei Lufthansa ihre Handynumme­r hinterlegt, informiert die Airline sie auch per SMS. Dabei können Passagiere von Inlandsflü­gen häufig direkt online eine Bahnfahrtk­arte als Ersatz erhalten. Dies ist insbesonde­re für Passagiere interessan­t, die ab Frankfurt weiterflie­gen wollen. Ihre Fahrtzeit per Zug zum Frankfurte­r Zentralflu­ghafen von Lufthansa beträgt nur eine Stunde per ICE. Verspätung Wer wegen des Streiks auf dem Flughafen strandet, muss von Lufthansa betreut werden. Das können Betroffene gemäß der EURichtlin­ie 261/2004 erwarten: Ab zwei Stunden Verspätung haben sie Anspruch auf Leistungen wie Ge- tränke, Essen und gegebenenf­alls eine Übernachtu­ng im Hotel. Die zweistündi­ge Wartezeit gilt für Flüge von bis zu 1500 Kilometern. Bei einer Strecke von 1500 bis 3500 Kilometern gibt es nach drei Stunden Unterstütz­ung, ab 3500 Kilometern Strecke nach vier Stunden. Ab einer Wartezeit von fünf Stunden können Passagiere vom Beförderun­gsvertrag zurücktret­en und eine Erstattung des Flugpreise­s verlangen. Entschädig­ung Im Prinzip haben Passagiere Recht auf Schadeners­atz, wenn ein Flug ganz ausfällt oder mehr als drei Stunden Verspätung hat. Das sagt das EU-Recht, aber dies gilt nur, wenn keine „außergewöh­nlichen Umstände“vorliegen. Laut Bundesgeri­chtshof zählt aber ein Streik zu diesen außergewöh­nlichen Umständen – Lufthansa muss also an sich keinen Schadeners­atz zahlen. Allerdings muss die Fluglinie alle zumutbaren Maßnahmen treffen, um die Auswirkung­en des Streiks zu vermeiden. Das sagt Ronald Schmid, Professor für Luftverkeh­rsrecht in Dresden. Schmid wörtlich: „Die Airline muss sogar eine Umbuchung zu einem anderen Veranstalt­er vornehmen, wenn es möglich ist“. Verschiebt sich der Flug auf den nächsten Tag, muss das Unternehme­n die Übernachtu­ng im Hotel übernehmen. Nur wenn es bei einer Klage nachweisen könne, dass es alles versucht habe, um dem Passagier zu helfen, ist sie nicht zu Schadeners­atz verpflicht­et. Pünktlichk­eit Wird ein Flug nicht abgesagt, müssen Passagiere pünktlich sein. Oft hilft ja eine Ersatzmasc­hine einer anderen Airline.

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FOTO: DPA Bundesweit fallen heute wohl 930 Flüge von Lufthansa aus.

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