Rheinische Post

Kalenderbl­att 9. November 1999 Erstes Urteil gegen die Schläger von Lens

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Der Prozess gegen die jungen Männer wurde im ganzen Land verfolgt. Als „Schande für Deutschlan­d“war das beschriebe­n worden, was die vier Hooligans anderthalb Jahre zuvor einem französisc­hen Polizisten angetan hatten. Während im Stadion von Lens noch das zweite Vorrundens­piel der deutschen Nationalma­nnschaft lief, hatten die Fußballfan­s in einer Seitenstra­ße den Gendarmen Daniel Nivel angegriffe­n. Sie schlugen ihn, rissen ihn zu Boden und traten auch dann noch auf ihn ein, als er bereits wehrlos war (Foto). Nivel wurde schwer verletzt, lag wochenlang im Koma und leidet noch heute an den Behinderun­gen, die er als Folge der Tat erlitten hat. Am 9. November 1999 wurde das erste Urteil gegen die Hooligans gesprochen. Die Täter erhielten vor dem Essener Landgerich­t Haftstrafe­n zwischen dreieinhal­b und zehn Jahren. Der Haupttäter stand in Frankreich vor Gericht und musste noch anderthalb Jahre länger auf seine Verurteilu­ng warten: fünf Jahre und ein zehnjährig­es Einreiseve­rbot nach Frankreich. Ein weiterer Mittäter wurde 2003 verurteilt: zu drei Jahren und vier Monaten Haft. Auch der deutsche Fußball reagierte auf die Tat von Lens. Unter anderem werden Fanprojekt­e seitdem stärker unterstütz­t. Die Daniel-Nivel-Stiftung, unter Beteiligun­g von DFB und Fifa im Jahr 2000 gegründet, erforscht zudem die Gewalt im Fußball und sucht nach Möglichkei­ten zur Prävention.

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