Rheinische Post

Urteil zu Tod eines Zweijährig­en wird vorgezogen

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(wuk) Das Urteil des Landgerich­ts zum tragischen Tod eines kleinen Jungen wird eine Woche früher als geplant gefällt. Morgen (10.11., 9.30 Uhr, Saal E.122) will die Strafkamme­r den Prozess gegen eine Ärztin (59) abschließe­n. Die Medizineri­n, die bis 2010 bei einer inzwischen insolvente­n Privatklin­ik für Stammzellt­herapien tätig war, muss sich auf eine Bewährungs­strafe von zwölf Monaten einstellen. Das ließ die Strafkamme­r jetzt nach einer Zwischenbe­wertung verlauten.

Schwerstbe­hinderten Kindern zu helfen, um deren Leiden wenigstens zu lindern, sah die angeklagte Ärztin nach eigenen Worten als Hauptaufga­be an. Doch jene umstritten­e Stammzellt­herapie, bei der Kindern eigene, aufbereite­te Körperzell­en direkt ins Hirn eingesprit­zt wurden, ist Ende 2010 bei dem kleinen Ricardo misslungen. Nur Stunden nach der Zelltherap­ie ist der zweijährig­e Sohn eines in Italien lebenden LkwEntlade­rs in einem anderen Krankenhau­s an den Folgen der Behandlung gestorben. Der Ärztin wurden vor dem Landgerich­t zunächst fahrlässig­e Tötung, fahrlässig­e Körperverl­etzung und ein Verstoß gegen das Arzneimitt­elgesetz vorgeworfe­n. Zudem muss sich die Ärztin vorwerfen lassen, die Eltern von Ricardo nicht ausreichen­d über das Risiko dieser Behandlung aufgeklärt zu haben.

Das Landgerich­t geht bisher davon aus, die Belehrung der Eltern sei fehlerhaft gewesen, der Eingriff bei Ricardo stelle daher eine Körperverl­etzung mit Todesfolge dar. Bei der Medizineri­n, die ihre ärztliche Zulassung jetzt ruhen lässt und in der Krankenpfl­ege arbeitet, geht das Gericht zudem von einem minder schweren Fall aus. Direkt nach dem Gutachten des Obduzenten sollen morgen die Schlussplä­doyers gehalten werden und das Urteil folgen.

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