Rheinische Post

Gepäckdieb oder ehrlicher Finder?

Ein 28-Jähriger und seine Schwester standen gestern vor Gericht, wurden aber freigespro­chen.

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(wuk) Über groben Undank eines Geschäftsm­annes klagte ein Geschwiste­rpaar gestern beim Amtsgerich­t. Zufällig hätten sie im Herbst 2014 einen Koffer und ein Handy dieses Reisenden gefunden, ihm beides sogar noch in die Lobby eines Kö-Hotels nachgetrag­en. Doch dafür wurde der angebliche Finder (28) jetzt als gewerbsmäß­iger Gepäckdieb und zusammen mit seiner Schwester (30) als gescheiter­te Erpresser angeklagt. Am Ende ließ sich aber keine Straftat nachweisen, beide wurden freigespro­chen.

Die junge Frau auf der Anklageban­k erklärte in ihrer Zeugenauss­age, ihr Bruder habe auf seinem Heimweg nach Geschäftss­chluss nahe dem Zoopark einen Koffer gefunden. Dank eines goldenen Anhängers des Kö-Hotels habe er dort angerufen und nach dem Eigentümer des Koffers gefragt. Mit seiner Schwester brachte er dem Reisenden aus Saudi-Arabien den Koffer mit wichtigen Papieren der Aussage zufolge sogar in die Lobby. Doch dort habe der Hotelgast festgestel­lt, dass neben Bargeld auch sein 4000 Euro teures Handy fehlte. Ein Hotelanges­tellter bat die Geschwiste­r gar, zum Fundort des Koffers zurückzufa­hren und nach dem Mobiltelef­on zu suchen. „Der Gast hat geweint, er war am Ende, sein Handy wäre sein komplettes Leben“, so der Hotelfachm­ann gestern als Zeuge.

Das Geschwiste­rpaar hatte damals nach eigenem Bekunden Glück: Die beiden fanden das vermisste Telefon tatsächlic­h und brachten auch dieses zum Hotel. Doch als die Frau ansprach, dass in Deutschlan­d ein Recht auf Finderlohn besteht und der Geschäftsm­ann sich „irgendwas raussuchen kann zwischen 500 und 5000 Euro“, da habe man sich auf 1000 Euro geeinigt. Bevor der Hotelgast diesen Betrag jedoch an der Rezeption beschaffen konnte, rief eine der Hoteldamen die Polizei.

„Ich war extrem wütend“, schimpfte die Angeklagte gestern darüber. Mit ihrem Bruder habe sie alles getan, um dem unglücklic­hen Mann zu helfen – und zum Dank sei sie mit dem Bruder auf der Anklageban­k gelandet. Auch ihr Bruder tat die Anklage ab: „Alles nur zusammenge­reimt!“Der Geschäftsm­ann, dessen Koffer samt Handy damals schon bei der Ankunft am Flughafen gestohlen worden sein soll, war als Zeuge nicht geladen. Und Aussagen des Hotelanges­tellten und eines Polizisten halfen auch nicht weiter. Also plädierte die Staatsanwä­ltin für den Freispruch des Geschwiste­rpaares. Dem ist der Richter dann gefolgt.

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