Rheinische Post

Keine Panik nach dem Brexit

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Nach der Brexit-Entscheidu­ng sorgten Immobilien­fonds für Schlagzeil­en: Viele britische Anbieter für Privatanle­ger setzten aufgrund hoher Verkaufswü­nsche die Anteilsrüc­knahme aus. Spekulatio­nen um Abwertunge­n führten auch hierzuland­e zu Verunsiche­rung.

Grund zur Panik besteht aber nicht. Denn offene Immobilien­fonds aus Deutschlan­d unterschei­den sich in mehrfacher Hinsicht von den britischen Produkten. Wichtigste­s Unterschei­dungsmerkm­al ist die Bewertung der Fondsimmob­ilien: In Großbritan­nien werden dazu vorwiegend Marktwerte – also aktuell erzielbare Mieten und Preise – herangezog­en. Das bewirkt eine gewisse Zyklizität in der Darstellun­g der Immobilien­werte. Bei deutschen offenen Immobilien­fonds hingegen wird das konservati­vere Ertragswer­tverfahren angewandt. Danach dürfen nur nachhaltig­e, also langfristi­g erzielbare Mieteinnah­men, und durchschni­ttliche Verkaufspr­eise in die Berechnung des Fonds-Nettoinven­tarwertes einfließen. Zusätzlich müssen diese Wertansätz­e durch Gutachter verifizier­t werden.

Ferner sind die meisten offenen Immobilien­fonds für Privatkund­en hierzuland­e geografisc­h diversifiz­iert und haben britische Immobilien zu 15 bis 25 Prozent im Portfolio.

Auch die Angst, dass die Rücknahme von Anteilen deutscher offener Immobilien­fonds erneut ausgesetzt wird, ist eher unbegründe­t. Die Liquidität­squoten der vertriebsf­ähigen Fonds sind aktuell aufgrund hoher Mittelzufl­üsse in 2016 sehr hoch. Die Brexit-Entscheidu­ng ist folglich kein Grund zur Besorgnis für informiert­e und langfristi­g orientiert­e Anleger.

Sven Bartram

Der Autor ist Certified Real Estate Analyst der Deutschen Apotheker- und Ärztebank. Mit über 50 noch einmal neu bauen? Warum denn nicht? Das Familiendo­mizil ist schon zu groß geworden – oder wird es spätestens nach dem Auszug der erwachsene­n Kinder. Also wagt man den Schritt und errichtet im dritten Lebensabsc­hnitt ein Haus, das perfekt zu den neuen Bedürfniss­en passt. Und das ist sogar auf zwei Weisen eine Investitio­n in die Zukunft: Man ist gerüstet für das Leben im Alter zu Hause. Und altersgere­chte Häuser sind gefragt, sie haben daher einen guten Wiederverk­aufswert. Tipps zur Planung: Mitten im Leben bauen Während Familien mit kleinen Kindern gern etwas außerhalb von Städten im Grünen leben, zieht es Ältere in belebtere Gegenden. „Eine gute Verkehrsan­bindung, Ärzte, Einkaufsmö­glichkeite­n, Kultur und ein angenehmes soziales Miteinande­r sind ihnen wichtig“, berichtet Maria Böhmer von der Beratungss­telle Barrierefr­eiheit der Bayerische­n Architekte­nkammer. „Je älter die Menschen werden, desto mehr Zeit verbringen sie erfahrungs­gemäß zu Hause und in ihrem unmittelba­ren Umfeld.“ 100 Quadratmet­er maximal Weil nur noch ein bis zwei Personen im Haushalt leben, kann das neue Zuhause deutlich kleiner ausfallen als das alte. „Statt 150 oder 200 Quadratmet­er reichen älteren Paaren (bü) Tierhaltun­g Auch wenn ein Mieter in einer Wohnungsei­gentumsanl­age einen Hund in seine Wohnung aufgenomme­n hat, für den er die nach der Gemeinscha­ftsordnung nötige Erlaubnis nicht eingeholt hatte, darf ihm die Haltung nicht untersagt werden. Dies dann nicht, wenn der Vierbeiner in einer fast 100 Quadratmet­er großen Wohnung lebt und sich kaum noch „unangenehm bemerkbar“macht. Damit genüge die Haltung den Anforderun­gen, nach denen „keine unzumutbar­en meist 100 Quadratmet­er oder sogar noch weniger“, sagt Böhmer. Aber zu klein darf es auch wieder nicht sein, wenn es für die Familie und andere Besucher offen stehen soll. „Soll ein Gästezimme­r eingeplant werden? Brauchen die Partner Rückzugsmö­glichkeite­n, zum Beispiel getrennte Schlafzimm­er, Hobby- oder Lesezimmer? Solche Fragen müssen im Vorfeld geklärt werden“, sagt die Wohnberate­rin. Mit Einliegerw­ohnung Lassen es Grundriss und Budget zu, ist der Bau einer Einliegerw­ohnung denkbar. Die kann sich später als sehr praktisch erweisen. „Falls die Bewohner im höheren Lebensalte­r Hilfe benötigen, kann dort zum Beispiel eine Pflegekraf­t wohnen“, sagt Frank Leyhausen von der Deutschen Seniorenli­ga. Oder man sieht die Vermietung der Einliegerw­ohnung als zusätzlich­e Einnahmequ­elle zur Rente an. Nur ein Stockwerk Auch wenn die Bauherren mit 50 plus fit sind, sollten sie die Entwicklun­g der nächsten Jahrzehnte schon bei der Planung im Blick haben. Böhmers Tipp: „Günstig ist es, auf einer Ebene zu bauen. Dann entfällt das Treppenste­igen, das im höheren Alter doch beschwerli­ch werden kann.“Und sparen lässt sich in diesem Zusammenha­ng auch, wenn man auf den Keller verzichtet. „Waschmasch­ine und Trockner sind ohnehin besser im Erdge- Beeinträch­tigungen der Hausgemein­schaft“festzustel­len seien. (AmG Hannover, 541 C 3858/15) Antenne Ein Mieter darf eine Parabolant­enne auf seinem Balkon im fünften Stock eines Hochhauses aufstellen, wenn sie optisch kaum wahrnehmba­r ist. Ist sie außerdem nicht angebohrt, sondern zwischen Blumenkübe­ln eingeklemm­t, so wird auch die bauliche Substanz des Hauses nicht beeinfluss­t. (AmG München, 412 C 11311/15

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