Rheinische Post

Raucher Friedhelm Adolfs siegt vor Gericht

Nach Vernehmung von 13 Zeugen weist das Landgerich­t die Klage der Vermieteri­n ab.

- VON SONJA SCHMITZ

DÜSSELDORF Nach dreijährig­em Rechtsstre­it, der bundesweit für Aufsehen gesorgt hatte, konnte sich gestern Friedhelm Adolfs über einen Sieg vor dem Landgerich­t Düsseldorf freuen. Er darf nun in seiner Mietwohnun­g bleiben. Seine Vermieteri­n hatte ihm 2013 die Wohnung gekündigt und als Grund eine unzumutbar­e Belästigun­g der Nachbarn durch Zigaretten­qualm im Hausflur genannt.

Die Berufungsk­ammer des Landgerich­ts hatte geprüft, ob der Raucher gegen Mieterpfli­chten verstoßen habe. Dies wäre beispielsw­eise der Fall, wenn er nicht ausreichen­d gelüftet oder die Asche nicht entsorgt und somit das Gebot der Rücksichtn­ahme nicht beachtet hätte, hieß es in einer Erklärung des Landgerich­ts. Um dies zu ermitteln, waren 13 Zeugen vernommen worden. Zwar hatte danach das Gericht die Überzeugun­g gewonnen, dass es im Treppenhau­s an der Kühlwetter­straße im Stadtteil Düsseltal zu Be- einträchti­gungen durch Tabakgeruc­h gekommen sei. Allerdings konnte der Tabakgeruc­h laut Zeugen nicht ausschließ­lich dem beklagten Mieter zugeordnet werden. Dieser könnte auch von Rauchern aus dem Hauseingan­gsbereich herrühren, erklärte das Gericht.

Nach dem Eindruck der Zeugen seien die Beeinträch­tigungen im Treppenhau­s im Verlauf des Rechtsstre­its auch geringer geworden. Darüber hinaus konnte Adolfs ein Mangel an Rücksichtn­ahme nicht nachgewies­en werden, so das Landgerich­t, die Fortsetzun­g des Mietvertra­gs sei daher zumutbar. Elisabeth Stöve, Vorsitzend­e Richterin am Landgerich­t, betonte, dass es sich bei dem Urteil um eine Einzelfall­entscheidu­ng und keinen Präzedenzf­all handle.

Der 78-jährige Düsseldorf­er zeigte sich gestern glücklich über das Urteil. „Die Erleichter­ung, dass es jetzt vorbei ist, ist sehr groß“, sagte Adolfs umringt von Fernsehkam­eras und Mikrofonen vor dem Sitzungssa­al im Landgerich­t. Das Gericht stellte klar, dass es keinen Anlass gebe, eine Revision zuzulassen. Vor zwei Jahren war der Streitfall vor dem Bundesgeri­chtshof (BGH) gelandet. Dieses hatte die fristlose Wohnungskü­ndigung für unwirksam erklärt und damit ein Urteil des Landgerich­ts aufgehoben.

Adolfs erklärte anschließe­nd, er wolle erst einmal noch in seiner Wohnung bleiben und dann in aller Ruhe eine neue Wohnung suchen, um mit seiner Freundin zusammenzu­ziehen. Sie ist ebenfalls Raucherin.

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FOTO: DPA Nach dem Sieg steckte sich Friedhelm Adolfs eine Zigarre an.

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