Rheinische Post

Streit um 72.000 Euro geht weiter

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(wuk) Ohne Chance auf eine gütliche Einigung gingen zwei Mitglieder eines westfälisc­hen Adelsgesch­lechts gestern beim Landgerich­t auseinande­r. In einer Klage der Mutter gegen ihren ältesten Sohn (46) geht es um 72.000 Euro und darum, wer Ende 2007 diese Kosten für die Beerdigung des Patriarche­n zu tragen hatte.

Die Mutter gibt an, sie habe dem Filius als Alleinerbe­n das Geld nur ausgelegt, fordert das nun zurück. Ihr Sohn winkt jedoch ab: In seiner Familie sei es „üblich“, dass die Witwe für die Beisetzung des Ehegatten aufkommt. Zudem verwies der Sohn auf einen Ehevertrag seiner Eltern, auf einen Erbvertrag, eine für die Bestattung­skosten abgeschlos­sene Lebensvers­icherung über 112.000 Euro sowie darauf, dass seine Mutter 2008 eine Vereinbaru­ng unterzeich­net habe, wonach sie nach Abzug der Beerdigung­skosten nur noch den Restbetrag aus jener Lebensvers­icherung erhält. Dieses Geld sei der Mutter auch ausgezahlt worden. Auf den Großteil habe sie aber keinen Anspruch.

„Ich habe irgendwo schon gedacht, dass ich etwas wiederkrie­ge“, wollte die Fürsten-Witwe ihre Klage begründen. Auch habe sie von anderen Adels-Familien erfahren, dass stets der Haupterbe für die Beisetzung des Patriarche­n aufkommen müsse. Die Richterin betonte aber, dass die Mutter „noch einiges nachlegen muss“, um ihre Klage zu gewinnen. Ihr Sohn bezeichnet­e den öffentlich ausgetrage­nen Streit ums Geld mit seiner Mutter als „ziemlich unter aller Kanone“und lehnte eine gütliche Einigung ab.

Die Richterin will am 27. April verkünden, wie es im Prozess weiter geht.

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