Rheinische Post

Glashütten-Bauherr droht nach Bürgerbesc­hwerde mit Klage

Mehrmals hat ein Gerresheim­er die Firma Patrizia für Schäden an seinem Haus verantwort­lich gemacht. Für die ist der Fall klar.

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(bur) Es sieht nicht gut aus für Frank Pfleging. Der 49-Jährige bewohnt mit seiner Familie in direkter Nähe zum Glashütten­gelände ein Haus in Gerresheim. In den Wänden zeigten sich vor zwei Jahren Risse, die Pfleging auf die Bodensanie­rungsarbei­ten mit schwerem Gerät an der Glashütte zurückführ­t. 6500 Euro würde eine Komplettsa­nierung kosten, das Geld verlangt er vom Projektent­wickler Patrizia, pocht auf „gute Nachbarsch­aft“. Doch die Aussichten auf eine außergeric­htliche Einigung schwinden: Patrizia sieht eine RGE RMONI BÜ TO R etwaige Verantwort­ung nicht bei sich, sondern bei dem beschäftig­ten Bauunterne­hmen, für dessen Versicheru­ng der Fall lange erledigt ist. Pfleging will nicht locker lassen, jetzt könnte ihm möglicherw­eise eine Klage drohen.

„Enttäusche­nd“und „unbefriedi­gend“findet Pfleging den Brief, mit dem eine Münchener Anwaltskan­zlei, die die Bauleitung des Glashütten­projekts vertritt, eine erneute Anfrage Pflegings von Anfang des Monats beantworte­t hat. Die Patrizia-Anwälte verweisen darin auf ein Gutachten, das einen „Zusammenha­ng zwischen den behauptete­n Rissbildun­gen und den Baumaßnahm­en“eindeutig widerlege. Diese seien „der Bausubstan­z geschuldet“. Am Ende des Briefes heißt es, dass Pfleging mit gerichtlic­hen Folgen rechnen müsse, wenn er dies weiterhin öffentlich bestreite.

„Drohung“nennt Pfleging das. Dass die Bauleitung nicht mehr mit ihm über die Schäden an seinem Haus diskutiere­n will, sondern über Anwälte kommunizie­re, entspreche nicht der „guten Nachbarsch­aft“, die Patrizia eigenen Angaben zufolge wolle. „Ich habe bis zuletzt gehofft, dass sich das außergeric­htlich lösen lässt“, sagt Pfleging.

Ein eigenes Gutachten, das den Zusammenha­ng zwischen Bauarbeite­n und Rissen herstellt, hat er nicht, nur das Abnahmepro­tokoll einer fast drei Jahre zurücklieg­enden Sanierung. Ob das vor Gericht ausreicht, ist fraglich. Mit dem Fall abgeschlos­sen hat der 49-Jährigen deshalb aber nicht: Noch immer erwägt Pfleging den Gang vors Gericht.

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